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   OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16   

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https://dejure.org/2016,67845
OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,67845)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.12.2016 - 19 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,67845)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Dezember 2016 - 19 UF 134/16 (https://dejure.org/2016,67845)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1601; BGB § 1610; BGB § 1612a; FamFG § 239; SGB XII § 41; SGB XII §§ 41 ff; SGB XII § 61
    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer minderjährigen Kindes; Zulässigkeit eines Abänderungsverlangens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer minderjährigen Kindes; Zulässigkeit eines Abänderungsverlangens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindesunterhaltssache: Anspruch eines minderjährigen, schwerbehinderten Kindes auf Abänderung einer Jugendamtsurkunde hinsichtlich eines Wegfalls der Unterhaltsbefristung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Befristung eines Unterhaltstitels zu Gunsten einer minderjährigen Kindes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 2020
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 09.02.2011 - 8 WF 37/11

    Festsetzung des Minderjährigenunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Denn für diesen Fall ist allgemein anerkannt, dass ein Abänderungsbegehren des Kindes allein darauf gerichtet werden kann, dass der in der vollstreckbaren Urkunde anerkannte Unterhalt nach einem Prozentsatz des Mindestunterhalts dynamisiert wird, auch wenn sich dadurch der Zahlbetrag nach der aktuellen Altersstufe nicht ändert (vgl. OLG Dresden FamRZ 2011, 1407; Wendl/Dose/Schmitz, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., § 10 Rn. 275).

    Da dem Verwandtenunterhalt - anders als bei Ehegatten durch die Unterscheidung zwischen Trennungs- und nachehelichen Unterhalt - eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd ist, ist der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel gerichtet (vgl. OLG Hamm FamRZ 2011, 1407 [LS] = FamRB 2011, 344; FA-FamR/Müting, a.a.O., § 1612a Rn. 22).

  • BGH, 20.12.2006 - XII ZR 84/04

    Anrechnung von Leistungen der Grundsicherung auf den Unterhaltsbedarf

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Allerdings werden im Rahmen der Bewilligungsentscheidung tatsächlich erfolgte Unterhaltsleistungen als Einkommen des erwerbsunfähigen Kindes unabhängig davon behandelt, ob diese freiwillig erfolgt sind oder aufgrund eines Unterhaltstitels erbracht werden (vgl. BGH FamRZ 2007, 1158).

    Besteht zum Zeitpunkt der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung ein titulierter Unterhaltsanspruch des Kindes, können die Eltern ihr Kind gleichwohl auf die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen verweisen, den titulierten Unterhalt unter Vorbehalt oder als Darlehen gewähren und zugleich ein Abänderungsverfahren einleiten (so Scholz Anm. FamRZ 2007, 1160 f.; hierzu auch BGH FamRZ 2007, 1158, 1159).

  • OLG München, 30.01.2015 - 34 Wx 466/14

    Unbefristeter Unterhaltstitel nach der RegelBetrV: Voraussetzungen für die

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Gerade diese Vorschrift macht deutlich, dass die Volljährigkeit auf den errichteten dynamischen Unterhaltstitel keinen Einfluss hat (vgl. OLG München FamRZ 2015, 1815; Schulte-Bunert/Weinreich/Klein, a.a.O., § 244 Rn. 2; Keidel/Giers, FamFG, 18. Aufl., § 244 Rn. 4).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZR 157/12

    Amtshaftung des Jugendamtes als Beistand: Pflichtwidrige Ermittlung der

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Hierfür bietet auch die vom Antragsgegner angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Haftung des Jugendamts (FamRZ 2014, 290) keine Grundlage.
  • OLG Hamm, 28.10.2011 - 8 WF 160/11

    Kindesunterhalt; Titulierung über die Volljährigkeit hinaus; Titulierung von

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Aus diesem Grund ist auch in einer gerichtlichen Entscheidung der dynamisierte oder statische Kindesunterhalt nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit zu begrenzen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1829; Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 360 a.E. bezeichnet eine andere Tenorierung "angesichts der Rechtslage (als) fehlerhaft").
  • BGH, 21.03.1984 - IVb ZR 72/82

    Abänderungsklage des volljährig gewordenen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Auch wenn mit der Volljährigkeit eines Kindes zahlreiche Besonderheiten für den Unterhaltsanspruch einhergehen, besteht zwischen dem Unterhalt des minderjährigen und des volljährigen Kindes Anspruchsidentität (vgl. BGH FamRZ 2006, 99, 100; 1983, 582; Eschenbruch/Schürmann/Menne/Schwonberg, a.a.O., Kap. 2 Rn. 682).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2007 - 9 WF 19/07

    Kindesunterhalt: Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Aus diesem Grund ist auch in einer gerichtlichen Entscheidung der dynamisierte oder statische Kindesunterhalt nicht auf die Zeit bis zur Volljährigkeit zu begrenzen (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 993; OLG Saarbrücken FamRZ 2007, 1829; Wendl/Dose/Klinkhammer, a.a.O., § 2 Rn. 360 a.E. bezeichnet eine andere Tenorierung "angesichts der Rechtslage (als) fehlerhaft").
  • OLG Hamm, 31.05.2005 - 9 WF 67/05

    Zur Durchsetzbarkeit des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach Erreichen der

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Ob die vollstreckungsrechtliche Vorschrift des § 244 FamFG auch auf einen nicht dynamisierten Unterhaltstitel anwendbar ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2006, 48; FA-Komm/Müting, a.a.O., § 1612a Rn. 22; a.A. Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 3. Aufl., § 244 Rn. 5), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BGH, 26.10.2005 - XII ZR 34/03

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Kindesunterhalts

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Auch wenn mit der Volljährigkeit eines Kindes zahlreiche Besonderheiten für den Unterhaltsanspruch einhergehen, besteht zwischen dem Unterhalt des minderjährigen und des volljährigen Kindes Anspruchsidentität (vgl. BGH FamRZ 2006, 99, 100; 1983, 582; Eschenbruch/Schürmann/Menne/Schwonberg, a.a.O., Kap. 2 Rn. 682).
  • BGH, 04.10.2005 - VII ZB 21/05

    Vollstreckung älterer Unterhaltstitel

    Auszug aus OLG Celle, 15.12.2016 - 19 UF 134/16
    Der Bundesgerichtshof (FamRZ 2005, 2066, 2067) hat unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung hervorgehoben, dass das minderjährige Kind - im Gegensatz zu dem den früheren Regelunterhalt nach § 1615l BGB a.F. festsetzenden und bis zur Volljährigkeit befristeten Beschluss - mit der Einführung des § 1612a BGB in die Lage versetzt wird, den Unterhalt über die Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus geltend zu machen und einen unbefristet tenorierten Titel erlangen zu können.
  • OLG Bamberg, 20.04.2018 - 2 UF 14/18

    Zur Befristung von Kindesunterhaltstiteln

    Dem Verwandtenunterhalt ist eine Differenzierung zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder dem Grunde nach fremd, so dass der Anspruch des Kindes auch auf einen unbefristeten Unterhaltstitel gerichtet ist (vgl. OLG Celle vom 15.12.2016, Az. 19 UF 134/16, zitiert nach juris sowie OLG Hamm FamRZ 2011, 1407).
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