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   OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18   

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https://dejure.org/2019,1323
OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18 (https://dejure.org/2019,1323)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2019 - 2 Ws 485/18 (https://dejure.org/2019,1323)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18 (https://dejure.org/2019,1323)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 17 ; StGB § 284
    Strafbarkeit des Betreibens einer Spielhalle ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis

  • rechtsportal.de

    VwVfG § 44 Abs. 1
    Strafe trotz fiktiv zu erteilender Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels

  • Jurion (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Die im angefochtenen Beschluss zitierte Entscheidung des BGH (Urteil vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 -, juris) stellt vielmehr das Gegenteil heraus.

    Selbst im Falle des Vorliegens einer extrem unklaren Rechtslage ist indes Voraussetzung für die Annahme eines unvermeidbaren Verbotsirrtums, dass der Täter - z.B. aufgrund eines eingeholten kompetenten Rechtsrates eines Rechtsanwaltes - im Tatzeitpunkt davon ausging, sein Handeln stelle kein strafbewehrtes Unrecht dar (BGH, Urteil vom 16. August 2007 - 4 StR 62/07 -, juris).

  • OLG Frankfurt, 02.11.2012 - 2 Ws 114/12

    Strafbarkeit eines Verteidigers wegen Besitzverschaffung kinderpornografischer

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Diese dürfte auch für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle von Bedeutung sein, denn insoweit ist nicht Voraussetzung, dass bereits zahlreiche weitere Strafverfahren anhängig sind; vielmehr ist ausreichend, wenn insoweit Rechtsfragen zu klären sind, die erhebliche Auswirkungen auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle hinaus haben können, so dass sich das vorliegende Verfahren weit aus den durchschnittlichen Strafverfahren abhebt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. November 2012 - 2 Ws 114/12 -, juris).
  • OLG Koblenz, 16.08.2018 - 2 Ws 255/18

    Aushändigung der Begründung einer Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    37 Zwar ist vorliegend hinsichtlich der Frage, ob sich den niedersächsischen Regelungen die wesentlichen Parameter der Auswahlentscheidung in Konkurrenzsituationen zwischen Bestandsspielhallen in hinreichendem Maße dem Gesetz entnehmen lassen oder nicht, eine extrem unklare Rechtslage gegeben (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 03. September 2018, 2 Ws 255/18).
  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Eine besondere Bedeutung eines Falles liegt indes vor, wenn die rasche Klärung einer grundsätzlichen, für eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle bedeutsamen Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof ermöglicht werden soll (BGH, Urteil vom 22. April 1997 - 1 StR 701/96 -, BGHSt 43, 54-62, BGHSt 43, 53-61).
  • BGH, 25.04.2007 - 1 StR 159/07

    Beweiswürdigung im Zusammenhang mit der Abgrenzung von Mittäterschaft und

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Es ist nach ständiger Rechtsprechung jedoch weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. BVerfGE 9, 420; BGH NJW 2007, 2274).
  • OLG Stuttgart, 26.06.2006 - 1 Ss 296/05

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unvermeidbarer Verbotsirrtum des

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Die Annahme eines Verbotsirrtumes erscheint mithin keineswegs fernliegend, denn das Risiko einer extrem unklaren Rechtslage darf nicht einseitig dem Normadressaten aufgebürdet werden (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. Juni 2006 - 1 Ss 296/05 -, juris).
  • OLG München, 17.06.2008 - 5St RR 28/08

    Veranstalten von Sportwetten: Straflosigkeit für Inhaber einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich die Oberlandesgerichte in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. insoweit exemplarisch: KG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2012 - (4) 1 Ss 552/11 (327/11) -, juris; KG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2011 - (4) 1 Ss 371/10 (234/10) -, juris; OLG München, Urteil vom 17.06.2008 - 5 StRR 28/08).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • KG, 02.02.2011 - 1 Ss 371/10

    Zur Verfassungsmäßigkeit und Gemeinschaftskonformität der Regelungen des

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Dieser Rechtsprechung haben sich die Oberlandesgerichte in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen (vgl. insoweit exemplarisch: KG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2012 - (4) 1 Ss 552/11 (327/11) -, juris; KG Berlin, Urteil vom 02. Februar 2011 - (4) 1 Ss 371/10 (234/10) -, juris; OLG München, Urteil vom 17.06.2008 - 5 StRR 28/08).
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Auszug aus OLG Celle, 16.01.2019 - 2 Ws 485/18
    Ein hinreichender Tatverdacht setzt voraus, dass die Verurteilung eines Angeschuldigten überwiegend wahrscheinlich erscheint oder ein Zweifelsfall mit ungefähr gleicher Wahrscheinlichkeit von Verurteilung und Nichtverurteilung vorliegt, zu dessen Klärung die besonderen Erkenntnisse aus der Hauptverhandlung notwendig sind (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2013, 253; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 318; NStZ-RR 2012, 117; OLG Koblenz NJW 2013, 98).
  • KG, 02.02.2012 - 1 Ss 552/11

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels: Unklare Rechtslage bei

  • OLG Koblenz, 18.09.2012 - 2 Ws 712/12

    Eröffnung der Hauptverhandlung: Hinreichender Tatverdacht unter Berücksichtigung

  • OLG Hamm, 21.11.2013 - 5 Ws 438/13

    Entscheidung über die Eröffnung bei der Konstellation Aussage gegen Aussage

  • BGH, 28.11.2013 - 3 StR 40/13

    Straftat nach dem Gewaltschutzgesetz (Akzessorietät; Blankettnorm; Pflicht des

  • OLG Zweibrücken, 21.04.2016 - 1 Ws 75/16

    Sofortige Beschwerde gegen die teilweise Nichteröffnung des Hauptverfahrens;

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät;

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt;

  • BGH, 17.01.2018 - 4 StR 305/17

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Tatbestandsmäßigkeit bei Fehlen oder

  • BGH, 27.02.2020 - 3 StR 327/19

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Handeln ohne behördliche Erlaubnis;

    Sein Verhalten erfüllt selbst dann die Voraussetzungen des § 284 Abs. 1 StGB, wenn man mit dem Oberlandesgericht Celle (Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 172) einen Anspruch des Angeklagten auf Erteilung einer jedenfalls vorläufigen Genehmigung annimmt, weil er im Tatzeitraum ohne Erlaubnis handelte.

    Ist der Verwaltungsakt bestandskräftig, dann wird die Veranstaltung des Glücksspiels nicht dadurch strafbar, dass dieser materiellrechtlich fehlerhaft und rechtswidrig ist (h.M.; vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018 - 4 StR 305/17, NStZ-RR 2018, 214; OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019 - 2 Ws 485/18, StraFo 2019, 169, 170; LK/Krehl, StGB, 12. Aufl., § 284 Rn. 22; MüKoStGB/Hohmann, 3. Aufl., § 284 Rn. 18; NKStGB/ Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 21; AnwKStGB/Putzke, 3. Aufl., § 284 Rn. 18).

  • LG Hannover, 24.04.2019 - 46 KLs 8/18
    3. Die von der Kammer vertretene Rechtansicht steht - wohl entgegen der Annahme des Oberlandesgerichts Celle im Eröffnungsbeschluss (OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18) - nicht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach der Tatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels bereits erfüllt ist, wenn für einen aufgestellten Glücksspielautomaten keine Bauartzulassung der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) besteht oder das in Rede stehende Gerät abweichend von dieser Zulassung betrieben wird und es dabei ohne Bedeutung ist, ob ein nicht in seiner Bauart zugelassenes Gerät materiell den Anforderungen der Spielverordnung entspricht oder ob eine Erlaubnis hätte erteilt werden können (BGH, Beschluss vom 17. Januar 2018, 4 StR 305/17).

    Auf die Frage, inwieweit mögliche Amtshaftungsansprüche der Einziehungsbeteiligten bezüglich der im Falle einer Betriebseinstellung entgangenen Einnahmen bereits bei einer Einziehungsentscheidung zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 16. Januar 2019, 2 Ws 485/18), kommt es deshalb nicht an.

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