Rechtsprechung
OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
GbR: Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in dem Partnerschaftsvertrag einer Rechtsanwaltssozietät
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 138 Abs. 1 BGB; Art. 12 GG
Abfindungsausgleich des ausscheidenden Partners einer Rechtsanwaltpartnerschaft; Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abfindungsausgleich des ausscheidenden Partners einer Rechtsanwaltpartnerschaft; Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Eingeschränktes Wettbewerbsverbot in einem Rechtsanwaltspartnerschaftsvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12; BGB § 138 § 738
Zu den Bestimmungen eines Partnerschaftsvertrags für das Ausscheiden von Partnern - Mandantenschutzklausel, Abfindungsausschluss, Rechtsanwaltspartnerschaft - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Ausscheiden eines Partners aus Rechtsanwaltsgesellschaft: Unwirksamkeit der Mandantenschutzklausel im Partnerschaftsvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 02.02.2007 - 1 O 232/06
- OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Papierfundstellen
- DB 2007, 1585
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.10.1990 - II ZR 241/89
Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Dabei kann offen bleiben, ob die unter XIII. 4. des Partnerschaftsvertrages vorgesehene Mandantenschutzklausel - und damit der ihrem Wortlaut folgende Verfügungsantrag - hinreichend bestimmt ist, um den für die Partnerschaft geschützten Personenkreis eingrenzen zu können (vgl. zur Erforderlichkeit der Begrenzung des Mandantenschutzes auf Personen, die in der Vergangenheit Mandanten einer Sozietät gewesen sind: BGH, NJW 1991, 699 f.). - BGH, 14.07.1986 - II ZR 296/85
Tätigkeit als Mitgesellschafter und Geschäftsführer einer im Paketreiseservice …
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Dem entspricht es, dass bei Wettbewerbsverboten, die im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung unter Gesellschaftern stehen, der wirtschaftliche Wert des Wettbewerbs für die Bestimmung der (hier aber vertraglich ausgeschlossenen) Abfindung als Kalkulationsposten von besonderer Bedeutung ist (BGH, WM 1986, 1282 f.). - BGH, 06.12.1993 - II ZR 242/92
Auseinandersetzung einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Dann tritt im Ergebnis die nach dem oben Ausgeführten sicher zu stellende Kompensation dadurch ein, dass alle (früheren und verbleibenden) Partner sich um die bisherigen Mandanten der Partnerschaft bemühen können und dürfen (was ohnehin im Regelfall als die angemessene Art einer Auseinandersetzung einer Rechtsanwaltssozietät anzusehen ist (Ulmer in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., Rdnr. 67 zu § 738 unter Hinweis auf BGH, NJW 1994, 796 f. und WM 1979, 1064 f.).
- BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98
Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer …
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Bei einer Partnerschaft von Freiberuflern stellt gerade dieser good will regelmäßig den entscheidenden Wert der Gesellschaft dar (BGH, NJW 2000, 2584 ff.). - BGH, 29.09.2003 - II ZR 59/02
Zeitliche Grenzen eines Wettbewerbsverbots nach Ausscheiden aus einer …
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Ein Wettbewerbsverbot ist nur gerechtfertigt, soweit und solange es erforderlich ist, um die Partner des aus einer Gesellschaft Ausgeschiedenen vor einer illoyalen Verwertung der Erfolge der gemeinsamen Arbeit oder vor einem Missbrauch der Ausübung der Berufsfreiheit zu schützen (vgl. etwa BGH, NJW 2004, 66 f.). - BGH, 28.05.1979 - II ZR 217/78
Anspruch auf Vorlage einer Abschichtungsbilanz und eines Vermögensverzeichnisses …
Auszug aus OLG Celle, 16.05.2007 - 9 U 46/07
Dann tritt im Ergebnis die nach dem oben Ausgeführten sicher zu stellende Kompensation dadurch ein, dass alle (früheren und verbleibenden) Partner sich um die bisherigen Mandanten der Partnerschaft bemühen können und dürfen (was ohnehin im Regelfall als die angemessene Art einer Auseinandersetzung einer Rechtsanwaltssozietät anzusehen ist (Ulmer in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., Rdnr. 67 zu § 738 unter Hinweis auf BGH, NJW 1994, 796 f. und WM 1979, 1064 f.).