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   OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17   

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https://dejure.org/2018,47944
OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17 (https://dejure.org/2018,47944)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.07.2018 - 8 U 44/17 (https://dejure.org/2018,47944)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Juli 2018 - 8 U 44/17 (https://dejure.org/2018,47944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufforderung zur Mängelbeseitigung + Androhung der Ersatzvornahme = Kündigung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufforderung zur Mängelbeseitigung + Androhung der Ersatzvornahme = Kündigung! (IBR 2019, 544)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.06.2009 - VII ZR 54/07

    Vertragsauslegung als gebotenes Mittel zur Ermittlung des für die Errichtung von

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    bb) Erforderlich für einen großen Schadensersatzanspruch des Bestellers ist aber gemäß § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB zum einen das Vorliegen einer erheblichen Pflichtverletzung des Werkunternehmers (bspw. in Form eines erheblichen Sachmangels im Sinne von § 633 BGB (BGH BauR 2009, 1288; Pastor, in: Werner/Pastor, Rn. 2223)), zum anderen das erfolglose Setzen einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung.

    Ein bewusstes Abweichen von der Baubeschreibung, das bei der Bewertung auf jeden Fall zu Lasten der Klägerin mit zu berücksichtigen wäre (vgl. BGH, Urteil v. 4. Juni 2009 - VII ZR 54/07), lässt sich unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen nicht feststellen.

    Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung scheidet im Hinblick auf die Bestimmung des § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB aber dann aus, wenn der Mangel so geringfügig ist, dass sich seine Durchsetzung als treuwidrig erwiese (BGH, Urteil v. 4. Juni 2009 - VII ZR 54/07).

  • BGH, 18.04.2002 - VII ZR 164/01

    Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger Beendigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    a) Danach muss der Werkunternehmer im Fall eines gekündigten Werkvertrags für eine schlüssige Darlegung des ihm zustehenden Vergütungsanspruchs für die erbrachten Teilleistungen eine ausreichende Abgrenzung der erbrachten von den nicht erbrachten Leistungen vornehmen und hierüber getrennt abrechnen (BGH, Urteil v. 18. April 2002 - VII ZR 164/01; Sprau, in Palandt BGB, a. a. O., § 648 Rn. 6 m. w. N.).

    Hierfür ist in aller Regel eine Aufteilung der Gesamtleistung in Einzelleistungen notwendig und eine Bewertung, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteil v. 18. April 2002 - VII ZR 164/01; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1187).

  • OLG Stuttgart, 03.08.2010 - 10 U 26/10

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Anspruch des Zweiterwerbers einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Ein solcher Fall ist insbesondere gegeben, wenn eine Beeinträchtigung der Funktionalität oder Nutzbarkeit des Werks nicht oder nur in völlig geringfügigem Maße besteht (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 3. August 2010 -10 U 26/10).
  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 230/06

    Anforderungen an die schlüssige Darlegung einer Werklohnforderung; Vorlage einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Scheitert jedoch der Anspruch an dessen Substantiierung durch die anspruchsberechtigte Partei, erweist er sich damit als endgültig und nicht nur als zur Zeit unbegründet wie im Fall der fehlender Fälligkeit mangels Vorlage einer prüffähigen Rechnung (BGH, Beschluss v. 14. Juni 2007 - VII ZR 230/06, Leitsatz 1; Urteil v. 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 m. w. N.) mit der Folge, dass er (endgültig) als unbegründet abzuweisen ist.
  • BGH, 04.05.2000 - VII ZR 53/99

    Beschwer bei Klageabweisung als zur Zeit unbegründet; Ansprüche des

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Hierfür ist in aller Regel eine Aufteilung der Gesamtleistung in Einzelleistungen notwendig und eine Bewertung, die den Auftraggeber in die Lage versetzt, sich sachgerecht zu verteidigen (BGH, Urteil v. 18. April 2002 - VII ZR 164/01; Urteil vom 4. Mai 2000 - VII ZR 53/99, BauR 2000, 1182, 1187).
  • BGH, 10.04.2014 - VII ZR 124/13

    Werklohnklage: Abrechnung erbrachter Leistungen nach Bestellerkündigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Durch die Erstellung einer prüfbaren Abrechnung und Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen durch den Werkunternehmer soll nämlich gerade verhindert werden, dass dieser seine Leistungen beliebig bewertet und auf diese Weise ungerechtfertigte Vorteile erlangt (BGH Beschluss v. 10. April 2014 - VII ZR 124/13).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Zwar kann der Besteller Mängelrechte gemäß § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen; während der Herstellungsphase stehen ihm demgegenüber nur Erfüllungsansprüche und Rechte des allgemeinen Leistungsstörungsrechts zur Verfügung (vgl. BGH, Urteil v. 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13).
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    Scheitert jedoch der Anspruch an dessen Substantiierung durch die anspruchsberechtigte Partei, erweist er sich damit als endgültig und nicht nur als zur Zeit unbegründet wie im Fall der fehlender Fälligkeit mangels Vorlage einer prüffähigen Rechnung (BGH, Beschluss v. 14. Juni 2007 - VII ZR 230/06, Leitsatz 1; Urteil v. 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 m. w. N.) mit der Folge, dass er (endgültig) als unbegründet abzuweisen ist.
  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus OLG Celle, 16.07.2018 - 8 U 44/17
    c) Schließlich lässt eine solche Kündigung - gleich, ob sie aus wichtigem Grund oder gemäß § 649 BGB a.F. erfolgt ist - die Ansprüche des Unternehmers auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen auch nicht entfallen, da sich ihre Wirkung ausschließlich auf die Zukunft beschränkt (BGH, Urteil v. 25. März 1993 - X ZR 17/92 m. w. N.).
  • KG, 02.06.2023 - 7 U 127/21

    Missbrauchsverbot bei einer Rüge des Missbrauchs einer Vollmacht

    Zu diesem Zweck muss der Auftragnehmer seine Kalkulationsgrundlagen offenlegen; denn nur wenn nachvollziehbar ist, wie sich der vereinbarte Pauschalpreis für die Gesamtleistung ermittelt, kann im Anschluss eine Bewertung der bewirkten Teilleistungen im Verhältnis zur Gesamtleistung erfolgen und auf diese Weise der dem Unternehmer für die erbrachten Teilleistungen zustehende Vergütungsanspruch der Höhe nach bestimmt werden (BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 - juris Rn. 19 ff.; OLG Celle, Urteil vom 16. Juli 2018 - 8 U 44/17 - juris Rn. 49 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 17. Januar 2023 - 10 U 91/22 - juris Rn. 37; vgl. auch BGH, Urteil vom 6. März 2014 - VII ZR 349/12 - juris Rn. 22 ff.).
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