Rechtsprechung
OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
VOB-Vertrag: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches des Auftraggebers wegen Nichterfüllung nach Kündigung wegen mangelhafter Bauleistung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B; § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 u. 2 VOB/B; § 15 HOAI; § 323 Abs. 1 BGB; § 346 Abs. 1 BGB; § 634 Nr. 3 BGB
Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit von Werkleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 8 Nummer 3 Absatz 2 Seite 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-Teil B (VOB/B) wegen Kündigung des Vertrags ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit von Werkleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 8 Nummer 3 Absatz 2 Seite 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-Teil B (VOB/B) wegen Kündigung des Vertrags ...
- Judicialis
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1
Kein allgemeiner Schadensersatzanpruch nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 VOB/B - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Großer Schadensersatzanspruch des AG nach Auftragsentziehung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Auftragsentziehung nach § 8 Nr. 3 VOB/B: In der Regel nur Anspruch auf kleinen Schadensersatz! (IBR 2007, 18)
Verfahrensgang
- LG Verden, 30.03.2006 - 5 O 525/05
- OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06
Papierfundstellen
- BauR 2007, 159 (Ls.)
- BauR 2007, 729
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung
Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass der bauleitende Architekt und der Bauunternehmer trotz verschiedener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn Gesamtschuldner nach § 421 BGB sind, soweit sie für einen Mangel am Bauwerk haften; dies ist immer dann der Fall, wenn einerseits der Unternehmer eine mangelhafte Werkleistung erbringt, andererseits der Architekt seine vertraglichen Pflichten bei der Beaufsichtigung des Bauvorhabens verletzt hat (…vgl. Pastor/Werner, Der Bauprozess, Rn. 1972 mit Verweis auf BGHZ 43, S. 227 = NJW 1965, S. 1175; vgl. auch BGH, NJW-RR 2001, S. 380 (381)). - BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer …
Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass der bauleitende Architekt und der Bauunternehmer trotz verschiedener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn Gesamtschuldner nach § 421 BGB sind, soweit sie für einen Mangel am Bauwerk haften; dies ist immer dann der Fall, wenn einerseits der Unternehmer eine mangelhafte Werkleistung erbringt, andererseits der Architekt seine vertraglichen Pflichten bei der Beaufsichtigung des Bauvorhabens verletzt hat (vgl. Pastor/Werner, Der Bauprozess, Rn. 1972 mit Verweis auf BGHZ 43, S. 227 = NJW 1965, S. 1175;… vgl. auch BGH, NJW-RR 2001, S. 380 (381)).