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   OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06   

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https://dejure.org/2006,5076
OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06 (https://dejure.org/2006,5076)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.11.2006 - 6 U 71/06 (https://dejure.org/2006,5076)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. November 2006 - 6 U 71/06 (https://dejure.org/2006,5076)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    VOB-Vertrag: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches des Auftraggebers wegen Nichterfüllung nach Kündigung wegen mangelhafter Bauleistung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 7 S. 3 VOB/B; § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 u. 2 VOB/B; § 15 HOAI; § 323 Abs. 1 BGB; § 346 Abs. 1 BGB; § 634 Nr. 3 BGB
    Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit von Werkleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 8 Nummer 3 Absatz 2 Seite 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-Teil B (VOB/B) wegen Kündigung des Vertrags ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Mangelhaftigkeit von Werkleistungen im Rahmen eines Bauvorhabens; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gemäß § 8 Nummer 3 Absatz 2 Seite 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen-Teil B (VOB/B) wegen Kündigung des Vertrags ...

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 3 Abs. 2 Satz 1
    Kein allgemeiner Schadensersatzanpruch nach § 8 Nr. 3 Abs. 2 S. 1 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großer Schadensersatzanspruch des AG nach Auftragsentziehung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftragsentziehung nach § 8 Nr. 3 VOB/B: In der Regel nur Anspruch auf kleinen Schadensersatz! (IBR 2007, 18)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 159 (Ls.)
  • BauR 2007, 729
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.2000 - VII ZR 192/98

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass der bauleitende Architekt und der Bauunternehmer trotz verschiedener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn Gesamtschuldner nach § 421 BGB sind, soweit sie für einen Mangel am Bauwerk haften; dies ist immer dann der Fall, wenn einerseits der Unternehmer eine mangelhafte Werkleistung erbringt, andererseits der Architekt seine vertraglichen Pflichten bei der Beaufsichtigung des Bauvorhabens verletzt hat (vgl. Pastor/Werner, Der Bauprozess, Rn. 1972 mit Verweis auf BGHZ 43, S. 227 = NJW 1965, S. 1175; vgl. auch BGH, NJW-RR 2001, S. 380 (381)).
  • BGH, 01.02.1965 - GSZ 1/64

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauherrn im Falle einer

    Auszug aus OLG Celle, 16.11.2006 - 6 U 71/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gilt, dass der bauleitende Architekt und der Bauunternehmer trotz verschiedener vertraglicher Verpflichtungen gegenüber dem Bauherrn Gesamtschuldner nach § 421 BGB sind, soweit sie für einen Mangel am Bauwerk haften; dies ist immer dann der Fall, wenn einerseits der Unternehmer eine mangelhafte Werkleistung erbringt, andererseits der Architekt seine vertraglichen Pflichten bei der Beaufsichtigung des Bauvorhabens verletzt hat (vgl. Pastor/Werner, Der Bauprozess, Rn. 1972 mit Verweis auf BGHZ 43, S. 227 = NJW 1965, S. 1175; vgl. auch BGH, NJW-RR 2001, S. 380 (381)).
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