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   OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11   

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OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11 (https://dejure.org/2013,17491)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.01.2013 - 16 U 94/11 (https://dejure.org/2013,17491)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 16 U 94/11 (https://dejure.org/2013,17491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen einen Architekten auf Vorschusskosten sowie Schadensersatz wegen mangelhafter Planungsleistungen bei Errichtung eines Milchviehstalls und Jungviehstalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Architekten durch Einreichung einer Vorschussklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss (immer) funktionstauglich planen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorschussklage zur Mängelbeseitigung und die Unterbrechung der Verjährung

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Formularmäßige Haftungsbeschränkung auf Versicherungssumme: wirksam?

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Haftungsbeschränkung in Vertragsbedingungen des Architekten an die Versicherbarkeit der Schäden gekoppelt: unwirksam.

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Nutzung des Bauwerks = konkludente Abnahme der Architektenleistung?

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architekt muss (immer) funktionstauglich planen! (IBR 2013, 629)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzklage hemmt auch die Verjährung von höheren Schadensbeträgen! (IBR 2013, 1345)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung kann nicht auf "versicherbare Schäden" begrenzt werden! (IBR 2014, 32)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1914
  • BauR 2014, 134
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.05.2002 - III ZR 135/01

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Es ist zwar anerkannt, dass eine sog. "verdeckte" Teilklage, bei der weder der Beklagte noch das Gericht erkennen kann, dass die geltend gemachte Forderung nicht den Gesamtschaden abdeckt, die Verjährung nur im Umfang der Klageerhebung hemmt (BGHZ 151, 1).

    Der prozessuale Leistungsantrag begrenzt in verjährungsrechtlicher Hinsicht den Schadensersatzanspruch dann nicht, wenn mit der Klage von Beginn an ein bestimmter materiellrechtlicher Anspruch in vollem Umfang geltend gemacht wird und sich Umfang und Ausprägung des Anspruchs ändern, nicht aber der Klagegrund (BGHZ 151, 1, juris Rn. 7; RGZ 102, 143; BGH NJW 1970, 1682).

  • BGH, 17.06.2004 - VII ZR 25/03

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Auslegung einer als Vorschussklage

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Zu keinem anderen Ergebnis hätte die Auslegung des Klagebegehrens als Schadensersatzklage geführt (so z. B. BGH BauR 2004, 1477).

    Denn bereits anfänglich hätte die Klage als Schadensersatzklage ausgelegt werden können (BGH BauR 2004, 1477).

  • BGH, 11.11.1992 - VIII ZR 238/91

    Formularmäßige Freizeichnung von wesentlichen Vertragspflichten und

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Insoweit ist anerkannt, dass eine Haftungsbegrenzung unwirksam ist, wenn der Höchstbetrag die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden nicht abdeckt (BGH NJW 93, 335).
  • BGH, 10.04.2003 - VII ZR 251/02

    Umfang der Mängelbeseitigungskosten; Hotelunterbringung

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Zweifel gehen hier nicht zu Lasten des Schädigers; wegen unsicherer Positionen kann der Geschädigte nur Feststellung begehren (BGH NJW-RR 2003, 878).
  • OLG Braunschweig, 08.11.2007 - 8 U 158/05

    Formularmäßige Beschränkung der Haftung auf versicherbare Schäden im

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Für die Kläger als Vertragspartner ist nicht erkennbar, welche Schäden versichert sind und welche nicht (vgl. derartigen Klauseln nur OLG Braunschweig, BauR 2009, 122; OLG Stuttgart, zitiert in Fn. 181 bei Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 2724; Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rn. 1679; Hartmann in FS Locher, S. 337).
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 140/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Klage auf Vorschuß für Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Bei Ansprüchen wegen Sachmängeln betrifft die Unterbrechung Ansprüche wegen der Mangelursache, nicht nur die erkennbar gewordenen Mangelerscheinungen (BGH NJW-RR 1989, 208).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Die Nutzung eines nicht vollständig errichteten Bauwerks kann jedoch nicht als konkludente Abnahme ausgelegt werden (BGH BauR 2004, 337; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 1825), insbesondere auch nicht als Abnahme einer Architektenleistung, die die Leistungsphase 8 einschließt.
  • BGH, 01.02.2005 - X ZR 112/02

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass die verjährungsunterbrechende Wirkung der Vorschussklage gegen den Werkunternehmer auch spätere Erhöhungen der Forderung erfasst, sofern sie denselben Mangel betreffen, und zwar unabhängig davon, ob der Erhöhungsbetrag von vornherein in die Vorschusskostenforderung hätte einbezogen werden können, ob sich die Erhöhung erst aus zwischenzeitlichen Kostensteigerungen ergab oder ob neue Erkenntnisse zu einem größeren Schadensumfang führen (BGH NJW-RR 2005, 1037).
  • BGH, 29.09.2011 - VII ZR 87/11

    Sachmängelhaftung beim Werkvertrag: Abweichung des Werks von der vereinbarten

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Denn selbst bei einem detaillierten Leistungsprogramm ist für die Beurteilung der Mangelhaftigkeit eine funktionale Betrachtung geboten (BGH NJW 2011, 3780); dies gilt erst recht bei einer nur überschlägigen, aber hinsichtlich des zu erreichenden Erfolgs eindeutigen Vereinbarung.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2005 - 22 U 32/04

    Auslegung des Art. 229 § 6 EGBGB - Verhandlung i.S.d. § 203 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 17.01.2013 - 16 U 94/11
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass grundsätzlich eine neue 5-Jahres-Frist am 3. Dezember 1999 begann, die während des laufenden Beweissicherungsverfahrens zunächst (bis zur Beendigung im Verlauf des Jahres 2003) gehemmt war (zur Wirkung eines Beweissicherungsverfahrens in der Übergangszeit vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2006, 996).
  • OLG Karlsruhe, 28.10.2004 - 17 U 19/01

    Anspruch auf Kostenersatz für eine durchgeführte Mängelbeseitigung an einer

  • RG, 25.04.1921 - VI 94/21

    Verjährung nach § 852 BGB

  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 242/68

    Unterbrechung der Verjährung bei späterer Erhöhung des geltend gemachten

  • OLG Köln, 13.05.2015 - 11 U 96/14

    Anspruch des Bauherrn auf Herausgabe von Bauunterlagen

    Nach gefestigter Rechtsprechung sind Klagen auf Zahlung von Vorschuss oder auf Schadensersatz, die jeweils die voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten zum Gegenstand haben, unterschiedliche Streitgegenstände (OLG Celle BauR 2014, 134; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; Senat NJW 2013, 1104, 1105 = NZBau 2013, 306, 307; Sacher in: Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Aufl., 17. Teil Rdn. 16; Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Aufl., Rdn. 2178; Busche in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 634 Rdn. 78).

    Verlangt der klagende Besteller im ersten Rechtszug Kostenvorschuss, während er mit der Berufung ohne Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens Schadensersatz verlangt, ist sein Rechtsmittel unzulässig, weil damit nicht die Beseitigung der sich aus der erstinstanzlichen Klageabweisung ergebenden Beschwer erstrebt wird (OLG Düsseldorf BauR 2004, 1813 = OLGR 2004, 370; OLG Karlsruhe BauR 2006, 540; das von der Berufung angeführte Urteil des OLG Celle vom 17.1.2013 - 16 U 94/11, BauR 2014, 134 ist insoweit nicht einschlägig, da dort nicht der Berufungskläger, sondern der Berufungsbeklagte die Klage geändert hatte).

  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 454/12

    Hemmung der Verjährung

    Ebenso wird dies für eine Vorschussklage zur Mängelbeseitigung und einen Schadensersatzanspruch nach § 635 BGB aF angenommen (OLG Celle 17. Januar 2013 - 16 U 94/11 - Rn. 59 ff.) oder im Verhältnis zwischen einem Erfüllungsanspruch und dem Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung (OLG Hamm 25. Februar 2010 - 22 U 89/09 - Rn. 47 ff.) .
  • BGH, 11.03.2022 - V ZR 35/21

    Kaufvertraglicher Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung: Gerichtliche

    Zwar dürfen auch bei einer Schätzung gemäß § 287 ZPO Zweifel an der Höhe der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten im Grundsatz nicht zu Lasten des Schädigers gehen (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 2003 - VII ZR 251/02, NJW-RR 2003, 878, 879; OLG Celle, BauR 2014, 134, 139).
  • OLG Düsseldorf, 17.02.2017 - 22 U 187/13

    Architekt muss über verschiedene technisch machbare Varianten beraten!

    Diese ist indes unter Berücksichtigung von § 287 Abs. 2 ZPO statthafte Grundlage eines werkvertraglichen Schadensersatzanspruchs (vgl. BGH, Urteil vom 10.04.2003, VII ZR 251/02, BauR 2003, 1211; OLG Hamm, Urteil vom 05.11.2012, I-17 U 162/11, NJW-RR -, 345; OLG Celle, Urteil vom 17.01.-, 16 U 94/11, BauR 2014, 134; Kniffka/Koeble, a. a. O., 6. Teil, Rn. 248 m. w. N.; Werner/Pastor, a. a. O., Rn. 3154 ff. m. w. N.).
  • KG, 28.01.2021 - 20 U 1052/20

    Hauskauf: Schadensersatzhaftung wegen einer mangelhaften Kellerabdichtung

    Bei einer Schätzungsbandbreite kann regelmäßig nur der untere Betrag als Schaden angesetzt werden (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.01.2013 - 16 U 94/11 - juris Rz. 75).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 93/17

    Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!

    Ein Architekt bzw. Ingenieur haftete bislang nach ganz herrschender Ansicht nicht auf Vorschuss bei einem Mangel seiner Planungs- bzw. Bauüberwachungsleistungen , der sich bereits im Bauwerk verwirklicht hat, denn insoweit ist der Architekt bzw. Ingenieur regelmäßig nicht zur Nacherfüllung verpflichtet (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.01.2013, 16 U 94/11, BauR 2014, 134; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn 1984; Rn 2164 mwN in Fn 2164).
  • OLG Brandenburg, 07.01.2016 - 5 U 76/14

    Schadensersatzanspruch des Grundstücksnachbarn: Feuchtigkeitsschäden an

    Zwar betreffen Vorschussanspruch und Schadensersatzanspruch unterschiedliche Streitgegenstände (OLG Celle BauR 2014, 134).
  • LG Kleve, 25.05.2018 - 3 O 66/10

    Bauüberwachungspflichtverletzung - Mängelbeseitigungskosten

    Der Umfang der Haftungsbeschränkung ist demnach unklar, was zu einer Unwirksamkeit der Klausel führt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 17.01.2013 - 16 U 94/11; OLG München, Urt. v. 08.06.2010 - 28 U 2751/06).
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