Rechtsprechung
OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 320 BGB; § 17 Abs. 1 KO; § 54 KO
Rechtmäßigkeit einer Einbehaltung des geschuldeten Werklohnes bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Einbehaltung des geschuldeten Werklohnes bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ist ein vereinbarter Sicherheitseinbehalt "konkursfest"? (IBR 1999, 62)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 03.07.1997 - 2 O 137/97
- OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1266
- NZI 1998, 91
- NZI 1999, 88 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93
Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel
Auszug aus OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97
Wie der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGH NJW 1994, 1659, 1660 [BGH 24.03.1994 - IX ZR 149/93] dargelegt hat, ist die Sicherungswirkung der Aufrechnungslage nur gegeben, wenn gegenwärtig wenigstens der rechtliche Bestand eines - sei es auch aufschiebend bedingten - Anspruches gewiß ist. - OLG Hamburg, 08.07.1988 - 1 U 149/87
Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Pflicht zur Auszahlung des vollen Betrages …
Auszug aus OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97
Allerdings hat das Oberlandesgericht Hamburg in einem im Prinzip gleichgelagerten Fall die Auffassung vertreten, der Konkursverwalter könne die Auszahlung des vereinbarungsgemäß als Sicherheit einbehaltenen Restwerklohnes ("Garantiesumme") verlangen, wenn bei Eröffnung des Konkursverfahrens ein Gewährleistungsanspruch noch nicht bestanden habe und ungewiß sei, ob und wann er entstehen werde (OLG Hamburg MDR 1988, 861). - BGH, 26.09.1985 - VII ZR 19/85
Kündigung bei Vermögensverfall des Auftragnehmers
Auszug aus OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97
Dies gilt auch, soweit es sich um Regelungen in dem Vertrag handelt, die für die Konkursmasse nachteilig sind; denn Vereinbarungen, die der Gemeinschuldner und ein Dritter vor der Konkurseröffnung getroffen haben, sind nicht ohne weiteres unwirksam, wie schon die Regelung in den §§ 29 ff. KO zeigt (vgl. BGH WM 1985, 1479, 1480 m.w.N.). - BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von …
Auszug aus OLG Celle, 17.02.1998 - 16 U 112/97
Wie sich schon aus dem Wortlaut des § 17 Abs. 1 KO eindeutig ergibt, setzt diese Bestimmung u.a. voraus, daß noch keiner der beiden Vertragsteile vollständig erfüllt hat; Erfüllung auch nur durch eine Vertragspartei schließt die Anwendung von § 17 KO aus (BGH NJW 1980, 226, 227) [BGH 24.10.1979 - VIII ZR 298/78] .
- BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98
Bindung des Konkursverwalters an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts
Das Oberlandesgericht hat die Berufung gegen das klageabweisende Erkenntnis des Landgerichts mit Urteil vom 17. Februar 1998 (NZI 1998, 91 f) zurückgewiesen.