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   OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08   

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OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08 (https://dejure.org/2009,11119)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.02.2009 - 16 U 78/08 (https://dejure.org/2009,11119)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Februar 2009 - 16 U 78/08 (https://dejure.org/2009,11119)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verjährung einer Restwerklohnforderung: Verjährungsfrist; Berücksichtigung einer Hemmung der Verjährung und der Prozessunterbrechung wegen eines Insolvenzverfahrens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 229 § 6 EGBGB; § 204 Abs. 2 BGB; § 240 ZPO
    Verjährung von nach den 1.1.2002 fällig gewordenen Werklohnansprüchen; Hemmung der Verjährung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Freigabe der eingeklagten Forderung durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von nach den 1.1.2002 fällig gewordenen Werklohnansprüchen; Hemmung der Verjährung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Freigabe der eingeklagten Forderung durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der Verjährung

  • Judicialis

    EGBGB Art. 229 § 6; ; BGB § 204 Abs. 2; ; ZPO § 240

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 229 § 6; BGB § 204 Abs. 2; ZPO § 240
    Verjährung von nach den 1.1.2002 fällig gewordenen Werklohnansprüchen; Hemmung der Verjährung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Rechtsfolgen der Freigabe der eingeklagten Forderung durch den Insolvenzverwalter hinsichtlich der Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Der Lauf der Verjährungsfrist war schon deshalb gehemmt, weil die Klageforderung trotz Verfahrensunterbrechung weiterhin rechtshängig blieb (zur Aussetzung nach § 148 ZPO vgl. Urteil des Senats vom 16. September 2008, 16 U 36/08, vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, § 249 Rn. 2. BGHZ 106, 295 unter II 2 a. BGH, 2. Juli 1963, VI ZR 299/62 = NJW 1963, 2019).

    Der Bundesgerichtshof hat angenommen, dass die Verjährungsunterbrechung nach § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a. F. mit Wegfall des Grundes für die Aussetzung des Zivilprozesses nach § 148 ZPO - rechtskräftiger Abschluss des Strafverfahrens - endete, mit der Folge, dass die nach Altrecht unterbrochene Verjährungsfrist mit diesem Ereignis neu anlief (BGHZ 106, 295 Rn. 10).

  • BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 359/04

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen aus vor dem 1.1.2002 geschlossenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Der BGH hat ausgeführt (BGH NJW 2006, 44):.

    Der Auffassung des VIII. Zivilsenats (NJW 2006, 44) steht entgegen der Annahme der Klägerin auch nicht die neuere Entscheidung des III. Zivilsenats vom 6. Dezember 2007 (NJW-RR 2008, 459) entgegen.

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Dies ist rechtlich möglich (BGHZ 125, 196 Rn. 24. BGH NJW 1985, 1028 Rn. 8. jeweils zitiert nach juris).
  • OLG München, 16.05.2006 - 9 U 2009/05

    Zulässigkeit der Klage einer insolventen GmbH aus einer sicherungsabgetretenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Auch die heutige Rechtslage zur Verwertungskompetenz des Verwalters (§ 166 Abs. InsO) rechtfertigt keine andere Betrachtungsweise als unter der Geltung des § 127 KO (vgl. zum neuen Recht auch OLG München BauR 2007, 432).
  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Im Streitfall BGH NJW 1989, 1932 hat der Bundesgerichtshof angenommen, der klagende Sicherungsgeber sei weiterhin einziehungsbefugt.
  • BGH, 06.12.2007 - III ZR 146/07

    Maßgebliches Recht für die Verjährung von nach dem 1.1.2002 entstandenen

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Der Auffassung des VIII. Zivilsenats (NJW 2006, 44) steht entgegen der Annahme der Klägerin auch nicht die neuere Entscheidung des III. Zivilsenats vom 6. Dezember 2007 (NJW-RR 2008, 459) entgegen.
  • BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98

    Gewillkürte Prozeßstandschaft - Von Amts wegen - Prozeßvoraussetzung -

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Anders verhält es sich bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Ermächtigenden (BGH NJW 2000, 738).
  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93

    Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Der Fortbestand der erteilten Prozessführungsbefugnis wird durch die Insolvenz auf Seiten des Ermächtigten nicht berührt (Musielak/Weth, ZPO, 6. Aufl., § 51 Rn. 26. Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Aufl., vor § 50 Rn. 45. BGH NJW 1995, 3187).
  • BGH, 02.07.1963 - VI ZR 299/62

    Verjährung von Ansprüchen gegen einen Rechtsanwalt aus dem mit ihm bestehenden

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Der Lauf der Verjährungsfrist war schon deshalb gehemmt, weil die Klageforderung trotz Verfahrensunterbrechung weiterhin rechtshängig blieb (zur Aussetzung nach § 148 ZPO vgl. Urteil des Senats vom 16. September 2008, 16 U 36/08, vgl. auch Zöller/Greger, ZPO, § 249 Rn. 2. BGHZ 106, 295 unter II 2 a. BGH, 2. Juli 1963, VI ZR 299/62 = NJW 1963, 2019).
  • BGH, 04.10.2001 - IX ZR 207/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung in der Gesamtvollstreckung

    Auszug aus OLG Celle, 17.02.2009 - 16 U 78/08
    Die Werklohnforderung entstand bereits mit Abschluss des Werkvertrages, war ab diesem Zeitpunkt erfüllbar und hätte etwa Gegenstand einer Aufrechnung sein können (Müko/Busche, BGB, § 631 Rn. 81. BGH ZIP 2001, 2055. BGHZ 89, 189).
  • BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82

    Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch

  • BGH, 19.01.2005 - VIII ZR 114/04

    Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters

  • OLG Köln, 30.05.2011 - 19 U 119/05

    Verjährung von Ansprüchen nach Unterbrechung des Rechtsstreits aufgrund Insolvenz

    Wenn ein Kläger in einer solchen Situation - wie hier - nicht weiter tätig wird, liegt nach einem angemessenen Zeitraum hierin ein "Nichtbetreiben" im Sinne des § 204 Abs. 2 BGB, das zum Hemmungsende führt (vgl. Gehrlein in MK-ZPO, 3. Aufl., § 249 ZPO, Rn. 5; Zöller/Greger, a. a. O.; Lakkis, a. a. O.; siehe auch BGH NJW 1987, 371; vgl. auch OLG Celle Urteil vom 17.02.2009 - 16 U 78/08 -, zitiert nach Juris).
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