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   OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14   

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https://dejure.org/2014,5030
OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14 (https://dejure.org/2014,5030)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.03.2014 - 4 W 26/14 (https://dejure.org/2014,5030)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. März 2014 - 4 W 26/14 (https://dejure.org/2014,5030)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485; ZPO § 490 Abs. 2 S. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Rechtsbehelf gegen Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sofortige Beschwerde gegen die Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsbehelf gegen Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens (IBR 2014, 1223)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1191
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.07.2004 - VII ZB 3/03

    Zuständigkeit für das selbständige Beweisverfahren nach Einleitung des

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14
    Hintergrund der Regelung des § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO ist der Beschleunigungszweck des selbständigen Beweisverfahrens, der der Statthaftigkeit einer eingelegten Beschwerde gegen die Einleitung dieses Verfahrens entgegensteht (vgl. BGH, Beschl. v. 22. Juli 2004, Az.: VII ZB 3/03).
  • OLG Schleswig, 12.10.2004 - 16 W 116/04

    Abschluss des selbständigen Beweisverfahrens: Vorzeitige Klageerhebung

    Auszug aus OLG Celle, 17.03.2014 - 4 W 26/14
    Eine Einstellung des Verfahrens ist nicht deswegen geboten, weil der Antragsteller vor Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens in derselben Sache Klage erhoben hat (vgl. OLGR Schleswig 2005, 39 f.; Wieczorek/Schütze/Ahrens, ZPO, 4. Aufl., § 485 Rn. 87 m. w. N.; BGH, a. a. O.).
  • BGH, 15.09.2022 - V ZB 71/21

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses zum selbständigen Beweisverfahren

    Denn die Entscheidung, das selbstständige Beweisverfahren fortzusetzen, ist mit der Entscheidung, dem Antrag auf Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens stattzugeben, vergleichbar (vgl. OLG Celle, IBR 2014, 1223; BeckOK ZPO/Kratz [1.7.2022], § 490 Rn. 5; HK-ZPO/Kießling, 9. Aufl., § 490 Rn. 16).
  • OLG Stuttgart, 05.01.2015 - 4 W 69/14

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren: Pflicht des angerufenen Gerichts zur

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 08.01.2014 (4 W 53/13 und 4 W 57/13) bereits ausführlich dargelegt, warum keine ernsthaften Bedenken gegen die Prozessfähigkeit des Klägers bestehen und hat in seinem die Gehörsrüge des Beklagten zurückweisenden Beschluss vom 27.01.2014 (4 W 56+57/13 auf S. 3 f. unter II. A. 1.) auch dargelegt, warum es der Einholung eines Obergutachtens nicht bedarf, worauf der Antragsteller in den weiteren, von ihm angestrengten Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen des Senats vom 28.04.2014 (4 W 26/14, 4 W 28/14 und 4 W 29/14) bereits hingewiesen worden ist.
  • OLG Hamburg, 26.10.2018 - 8 W 91/18

    Patentanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Kostensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts, dass z.B. in Wettbewerbsstreitigkeiten - keine Patentstreitsachen im Sinne des § 143 Abs. 1 PatG - ausnahmsweise Patentanwaltsgebühren erstattungsfähig sein können, wenn es um schwierige technische Vorfragen geht, die das typische Arbeitsfeld eines Patentanwalts tangieren und nicht - auch nicht mit Hilfe der Mandantin - durch den Verfahrensbevollmächtigten geklärt werden können (HansOLG, Beschlüsse zu den Aktz.4 W 26/14; 8 W 38/16; 4 W 65/16; 8 W 63/17).
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