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   OLG Celle, 17.04.1990 - 10 UF 78/90   

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https://dejure.org/1990,3591
OLG Celle, 17.04.1990 - 10 UF 78/90 (https://dejure.org/1990,3591)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.04.1990 - 10 UF 78/90 (https://dejure.org/1990,3591)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. April 1990 - 10 UF 78/90 (https://dejure.org/1990,3591)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 8 Abs. 3 Niederlassungsabkommen zw. Deutschem Reich und Kaiserreich Persien; Art. 12 Abs. 3 Iranisches Gesetz zum Schutz der Familie; Art. 1174 ZGB
    Einräumung eines Umgangsrechtes außerhalb der väterlichen Wohnung; Einräumung eines Umgangsrechtes entgegen dem Willen der Kinder; Anwendung persischen Rechtes auf die Umgangsregelungen; Fortgeltung von Rechtsforschriften nach der iranischen Kulturrevolution; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einräumung eines Umgangsrechtes außerhalb der väterlichen Wohnung; Einräumung eines Umgangsrechtes entgegen dem Willen der Kinder; Anwendung persischen Rechtes auf die Umgangsregelungen; Fortgeltung von Rechtsforschriften nach der iranischen Kulturrevolution; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1131
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.1990 - 10 UF 78/90
    Das Amtsgericht - Familiengericht - Hannover und der Senat als Beschwerdegericht sind im vorliegenden Verfahren örtlich und international zuständig, denn die Kinder und auch die weiteren Beteiligten haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk dieses Gerichts (Art. 1, 13 des Übereinkommens über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht auf dem Gebiete des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA), Bundesgesetzblatt 1971 II 217, 1115; vgl. dazu auch BGHZ 60, 68, 70 [BGH 20.12.1972 - IV ZB 20/72] ; BGHZ 89, 325).
  • BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 41/82

    Berufung gegen ein Scheidungsurteil; Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.1990 - 10 UF 78/90
    Das Amtsgericht - Familiengericht - Hannover und der Senat als Beschwerdegericht sind im vorliegenden Verfahren örtlich und international zuständig, denn die Kinder und auch die weiteren Beteiligten haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk dieses Gerichts (Art. 1, 13 des Übereinkommens über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht auf dem Gebiete des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA), Bundesgesetzblatt 1971 II 217, 1115; vgl. dazu auch BGHZ 60, 68, 70 [BGH 20.12.1972 - IV ZB 20/72] ; BGHZ 89, 325).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1977 - 15 UF 40/77

    Sorgerecht für ein Kind ; Schutz von Minderjährigen ; Umgangsrecht mit einem Kind

    Auszug aus OLG Celle, 17.04.1990 - 10 UF 78/90
    Die Bundesrepublik Deutschland ist Vertragsstaat dieses Übereinkommens, die von der Kindesmutter begehrte Umgangsregelung ist im übrigen eine Schutzmaßnahme im Sinne des MSA (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW 1978, 1746 [OLG Stuttgart 18.11.1977 - 15 UF 40/77 EG]; Palandt-Heldrich, BGB, 49. Aufl., Anhang zu Art. 24 EGBGB, Art. 1 MSA, Anm. 3).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auch wenn Art. 12 des iranischen Gesetzes zum Schutz der Familie vom 12. Februar 1975, wie das Oberlandesgericht meint, nicht mehr fortgilt (für eine Fortgeltung: OLG Celle FamRZ 1990, 1131, 1132 [OLG Celle 17.04.1990 - 10 UF 78/90]; OLG Frankfurt FamRZ 1991, 730, 731; vgl. auch OLG Celle IPrax 1989, 390), wird das Beschwerdegericht im Rahmen seiner Amtsermittlungspflicht prüfen müssen, ob jene Möglichkeit nach islamischen Rechtsgrundsätzen besteht (für eine solche Möglichkeit: OLG Bremen FamRZ 1992, 343, 344) [OLG Bremen 21.10.1991 - 4 UF 51/91 A].
  • OLG Bamberg, 06.08.1996 - 2 WF 89/96

    Irrtümliche Zuständigkeitsannahme nach dem MSA

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  • OLG Bremen, 21.10.1991 - 4 UF 51/91

    Entscheidung über elterliche Sorge über minderjährige iranische Kinder

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 25.07.1997 - 1Z AR 57/97

    Entscheidung über Abgabe einer vormundschaftsgerichtlichen Verrichtung an anderes

    Bei der gemäß § 1696 Abs. 3 BGB anstehenden Überprüfung, ob die Entziehung der elterlichen Sorge aufrechtzuerhalten ist, handelt es sich um eine Einzelverrichtung im Sinn von § 43 Abs. 1 FGG , für die die örtliche Zuständigkeit selbständig zu bestimmen ist (BGH FamRZ 1990, 1101 , BayObLG FamRZ 1990, 1131, 1134, Palandt/Diederichsen BGB 56. Aufl. § 1696 Rn. 8 m. w. N.).
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