Rechtsprechung
OLG Celle, 17.05.2001 - 12 WF 103/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Kindesunterhalt: Unzumutbare Nebentätigkeit für einen vollschichtig tätigen Unterhaltsschuldner
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1603 Abs. 2 BGB
Kindesunterhalt ; Erwerbsobliegenheit; Vollzeitbeschäftigung ; Nebentätigkeitspflicht; Zumutbarkeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kindesunterhalt ; Erwerbsobliegenheit; Vollzeitbeschäftigung ; Nebentätigkeitspflicht; Zumutbarkeit
- Judicialis
BGB § 1603 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1603 Abs. 2
Unterhaltspflicht - zumutbare Erwerbstätigkeit - Tätigkeit neben Vollschicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ganztagstätigkeit genügt
Verfahrensgang
- AG Stadthagen, 17.04.2001 - 6 F 1041/01
- OLG Celle, 17.05.2001 - 12 WF 103/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 694
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 11.03.1997 - 7 UF 539/96
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2001 - 12 WF 103/01
Der Senat folgt nicht der von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretenen Ansicht (OLG Hamm FamRZ 1997, 1223; OLG Hamm FamRZ 2000, 1178; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 784), dass der Unterhaltsschuldner verpflichtet sei, zur Sicherstellung des Mindestbedarfs minderjähriger unverheirateter Kinder neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit noch eine Nebentätigkeit auszuüben. - OLG Hamm, 01.09.1999 - 11 UF 3/99
Unterhaltspflicht gegenüber Kindern - Erwerbspflicht - Nebentätigkeit im …
Auszug aus OLG Celle, 17.05.2001 - 12 WF 103/01
Der Senat folgt nicht der von verschiedenen Oberlandesgerichten vertretenen Ansicht (OLG Hamm FamRZ 1997, 1223; OLG Hamm FamRZ 2000, 1178; OLG Hamburg, FamRZ 1990, 784), dass der Unterhaltsschuldner verpflichtet sei, zur Sicherstellung des Mindestbedarfs minderjähriger unverheirateter Kinder neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit noch eine Nebentätigkeit auszuüben.
- OLG Dresden, 15.03.2007 - 21 UF 518/06
Selbstbehalt; Arbeitsverhältnis; Nebentätigkeit; gesteigerte Erwerbsobliegenheit
In der Rechtsprechung wird bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit die Frage der Zumutbarkeit von Nebentätigkeiten nicht einheitlich beantwortet (OLGR Nürnberg 2002, 215: allgemein nicht zumutbar; OLG Celle FamRZ 2002, 694: nicht zumutbar; OLG Koblenz FamRZ 2002, 481;: geringer Nebenverdienst zumutbar; KGR Berlin 2002, 146: neben Kindererziehung; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1477: leichte Erwerbsfähigkeit neben Erwerbsunfähigkeitsrente; OLGR Düsseldorf 2006, 572: zur Sicherung des Regelbetrags geringfügige Nebentätigkeit; OLG Stuttgart FuR 2001, 569: Nebentätigkeit eines Arbeitslosen bis zur Anrechnungsgrenze; OLG Karlsruhe, FamRZ 2005, 2041: neben Arbeitslosengeld; OLG Bamberg FamRZ 2005, 2090: Unzumutbarkeit bei Beeinträchtigung des Umgangs; OLG Bamberg FamRZ 2005, 1114: mehr als 200 Std. - OLG Nürnberg, 24.06.2004 - 7 UF 441/04
Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Unterhaltsverpflichtung gegenüber …
Soweit das OLG Celle (FamRZ 2002, 694) eine Verpflichtung zur Nebentätigkeit neben einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit pauschal verneint, kann dem in dieser Allgemeinheit nicht zugestimmt werden. - OLG Karlsruhe, 04.03.2005 - 18 UF 231/03
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Verwirkungseinwand gegen Unterhaltsansprüche …
Diese Abwägung wird nach Auffassung des Senats im Regelfall zu dem Ergebnis führen, dass ein fiktives Einkommen aus Nebentätigkeit nicht zugerechnet werden kann, der Unterhaltspflichtige vielmehr bereits durch die Ausübung einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit seiner Unterhaltsverpflichtung genügt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.2.2004 - 18 UF 223/03; ähnlich OLG Celle FamRZ 02, 694; JAmt 2003, 267).