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   OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17   

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OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17 (https://dejure.org/2017,23397)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17 (https://dejure.org/2017,23397)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 2 Ss OWi 93/17 (https://dejure.org/2017,23397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Leivtec XV3 trotz Löschung von Rohdaten standardisiert

  • IWW

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Die Möglichkeit, dass ein Kraftfahrer ein Zeichen übersehen hat, braucht nur dann in Rechnung gestellt zu werden, wenn sich hierfür konkrete Anhaltspunkte ergeben oder der Betroffene dies im Verfahren einwendet (vgl. dazu OLG Koblenz, a. a. O.; BGHSt 43, 241).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begründen ferner Datenerfassungen keinen Gefährdungstatbestand, bei denen die Daten unmittelbar nach der Erfassung technisch spurenlos, anonym und ohne die Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen, ausgesondert werden (Bundesverfassungsgericht, NJW 2008, 1505).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2001 - 2 Ws (B) 450/01

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Regelfahrverbot trotz Existenzgefährdung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass selbst bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit oder bei erheblichen, insbesondere einschlägigen Vorbelastungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, da notorische Raser sonst unbegrenzt Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen könnten (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 498; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 88; OLG Zweibrücken, ZfSch 2016, 294; OLG Celle, Beschluss vom 18. Mai 2015, 2 Ss (OWi) 113/15).
  • OLG Hamm, 18.07.1995 - 2 Ss OWi 386/95
    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass selbst bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte bei der dritten Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit oder bei erheblichen, insbesondere einschlägigen Vorbelastungen ein Fahrverbot verhängt werden kann, da notorische Raser sonst unbegrenzt Geschwindigkeitsüberschreitungen begehen könnten (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 498; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 88; OLG Zweibrücken, ZfSch 2016, 294; OLG Celle, Beschluss vom 18. Mai 2015, 2 Ss (OWi) 113/15).
  • BVerfG, 05.07.2010 - 2 BvR 759/10

    Informationelle Selbstbestimmung im Ordnungswidrigkeitenverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 - ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, bei der Anwendung von § 100 h Abs. 1 Nr. 1 StPO i. V. m. § 46 Abs. 1 OWiG einen Tatverdacht bereits ab dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem das Messgerät eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert, und dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert erfolgt.
  • VG Berlin, 09.02.2011 - 11 K 459.10

    Klage gegen eine Fahrtenbuchanordnung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem .Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10).
  • OLG Celle, 09.08.2011 - 322 SsBs 245/11

    Zur Annahme von Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 48 % ist ferner nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung anzunehmen, dass sich schon aus den damit verbundenen sensorischen Eindrücken, hervorgerufen durch Motorengeräusch, Fahrzeugvibration und Schnelligkeit, mit der sich die Umgebung verändert, ein beweiskräftiges Indiz dafür ergibt, dass der Kraftfahrer die erlaubte Geschwindigkeit zumindest mit bedingtem Vorsatz überschreitet (vgl. dazu OLG Koblenz, a. a. O.; OLG Celle, NZV 2011, 618).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stellt ein Beweisverwertungsverbot eine begründungsbedürftige Ausnahme dar und liegt insbesondere bei schwerwiegenden, bewussten oder objektiv willkürlichen Rechtsverstößen vor, bei denen grundrechtliche Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, NJW 2012, 907; Meyer-Goßner, StPO, 60. Aufl., Einleitung Rn. 55).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem .Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10).
  • OLG Celle, 03.11.2015 - 2 Ss OWi 313/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit durch Mitsichführen eines betriebsbereiten Smartphones

    Auszug aus OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17
    Eine solche Schuldspruchänderung verstößt nicht gegen den Grundsatz der reformatio in peius, da dieser nur für die Rechtsfolgen der Tat, nicht aber für den Schuldspruch gilt (Meyer-Goßner, a. a. O., § 358 Rn. 11; OLG Koblenz, ZfSch 2014, 530; OLG Celle, NJW 2015, 3733).
  • OLG Bamberg, 22.10.2015 - 2 Ss OWi 641/15

    Beweisbedürftigkeit der Ergebnisse standardisierter Messverfahren

  • OLG Oldenburg, 09.09.2019 - 2 Ss OWi 233/19

    Messung mit ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren; Verwertung von Messungen

    Diese Rechtsprechung gilt auch für Messungen mit dem Messgerät Leivtec XV3, das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen ist und als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist (vgl. OLG Celle, NZV 2014, 232; VG Berlin, Urteil vom 9. Februar 2011, 11 K 459.10)." (OLG Celle, Beschluss vom 17.5.2017, 2 Ss OWi 93/17, betr. das Gerät Leivtec XV 3).
  • AG St. Ingbert, 08.08.2019 - 23 OWi 1845/19

    Verwertung eines im standardisierten Messverfahren ermittelten

    So entschieden auch vom OLG Celle (B. vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17):.
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2019 - Ss Bs 46/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Anwendung, Leivtex XV3

    Ob diese Behauptung zutrifft, hat das Amtsgericht indes nicht festgestellt, sondern in dem angefochtenen Urteil offen gelassen und ausgeführt, daraus, dass möglicherweise durch die Softwareversion und die die damit verbundene Löschung von Rohmessdaten eine Plausibilitätsprüfung nicht möglich sei, folge kein Beweisverwertungsverbot im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät Leivtec XV3 keine Rohmessdaten speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19

    VerfGH Saarland, Rohmessdaten, Poliscan Speed

    Im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (zur gleichgelagerten Problematik bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3: vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018-4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät PoliScan F1 HP der Firma Vitronic Rohmessdaten nicht bzw. nicht ausreichend speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • AG St. Ingbert, 13.01.2021 - 23 OWi 2105/20

    1. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. November

    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Fa. LEIVTEC, XV 3 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.11.2017, Ss Rs 44/2017 - 66/17 OWi -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18).
  • AG St. Ingbert, 29.10.2019 - 25 OWi 2968/19

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Fa. LEIVTEC XV 3 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl. u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.11.2017, Ss Rs 44/2017 - 66/17 OWi -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18).
  • OLG Saarbrücken, 28.11.2018 - Ss RS 2/18

    Berücksichtigung allgemeinkundiger Tatsachen im Rahmen der Sachrüge

    a) Insbesondere ist hinreichend geklärt, dass es sich bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem vorliegend verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3 um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren handelt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 27. Juni 2016- Ss RS 10/2016 (16/16 OWi)- m. w. N., 11. August 2017- Ss RS 31/2017 (52/17 OWi) -, 3. November 2017- Ss RS 44/2017 (66/17 OWi) -, 20. Dezember 2017- Ss RS 48/2017 (72/17 OWi)- und vom 20. Dezember 2017- Ss RS 51/2017 (74/17 OWi) - OLG Gelle, Beschl. v. 17.05.2017- 2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de; OLG Köln ZfSch 2018, 407 ff.- juris Rn. 18 ff.; OLG Gelle ZfSch 2018, 470 f.- juris Rn. 5 f.; König in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl., § 3 StVO Rn. 61) mit den sich- was höchst- und obergerichtlich ebenfalls geklärt ist - hieraus ergebenden weniger strengen Anforderungen an die Darstellung der tatrichterlichen Überzeugungsbildung in den Urteilsgründen (vgl. BGHSt 39, 291; 43, 277; vorgenannte Senatsbeschlüsse; König, a. a. O., § 3 StVO Rn. 56b).

    c) Ob auch dann, wenn - anders als im vorliegenden Fall - festgestellt worden wäre, dass bei der Verwendung der Softwareversion 2.0 des Geschwindigkeitsmessgeräts Leivtec XV3 einzelne Rohmessdaten gelöscht werden und damit ein Plausibilitätsprüfung der Messung nicht mehr möglich ist, von einem standardisierten Messverfahren auszugehen wäre (so OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de und OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18, veröffentlicht unter https://www.burhoff.de), bedarf daher im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.

  • LG Saarbrücken, 02.12.2019 - 8 Qs 71/19

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Ermächtigung des

    Gleichwohl hat die Behörde die Ergebnisse des betroffenen standardisierten Messverfahrens mit dem Messgerät "LEIVTEC XV 3" (vgl. zuletzt Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 14.11.2019, SsRs 32/2019 (65/19)) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Obergerichte (vergl. u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18; KG Berlin, Beschluss vom 12. Juli 2017, 3 Ws (B) 166/17; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2019, 1 RBs 69/19 = DAR 2019, 399) weiterhin als verwertbar angesehen und die Sachbearbeiter gerade nicht dahingehend instruiert, solche Verfahren nicht mehr zu verfolgen.
  • AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 2176/20

    1. In Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist eine stark

    Bei Messungen mit dem hier zum Einsatz gekommenen Messgerät der Fa. LEIVTEC, XV 3 handelt es sich nach der obergerichtlichen Rechtsprechung um standardisierte Messverfahren (vergl u.a. OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017, 2 Ss OWi 93/17; Saarländisches OLG, Beschluss vom 03.11.2017, Ss Rs 44/2017 - 66/17 OWi -, OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.05.2018, B4 Rb 16 Ss 380/18).
  • OLG Köln, 24.07.2020 - 1 RBs 224/20

    Keine Gehörsverletzung bei Beschäftigung des Gerichts mit Richtigkeit der

    Die materiell-rechtlichen Anforderung an die Begründung eines Urteils in Bußgeldsachen im Allgemeinen sind ebenso hinreichend geklärt (vgl. nur Göhler, a. a. O. § 71 Rn. 42 ff.) wie auch die Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem hier verwendeten Verkehrsradargerät des Typs Leivtec XV3 (OLG Celle, Beschluss vom 17.05.2017 - 2 Ss Owi 93/17; OLG Köln, Beschluss vom 20.04.2018 - III-1 RBs 115/18).
  • AG St. Ingbert, 10.11.2020 - 23 OWi 62 Js 1144/20

    StVG, StVO

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