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   OLG Celle, 17.09.2013 - 2 W 205/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25231
OLG Celle, 17.09.2013 - 2 W 205/13 (https://dejure.org/2013,25231)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2013 - 2 W 205/13 (https://dejure.org/2013,25231)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2013 - 2 W 205/13 (https://dejure.org/2013,25231)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des besonderen Nachteils im Sinne von § 283a Abs. 1 ZPO

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zu den Grenzen der Sicherheitsanordnung der laufenden Mieten einer Mietnomade im Räumungsprozess, § 283a Abs. 1 ZPO

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    ZPO § 283a
    Voraussetzungen der Anordnung einer Sicherheitsleistung auf Antrag des gewerblichen Vermieters bei verbundener Zahlungs- und Räumungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 283a Abs. 1
    Begriff des besonbderren Nachteils im Sinne von § 283a Abs. 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sicherungsanordnung: Wann liegt ein besonderer Nachteil vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erlass einer Sicherungsanordnung im Räumungsrechtsstreit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sicherungsanordnung: Wann liegt ein besonderer Nachteil vor? (IMR 2013, 477)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3316
  • MDR 2013, 1336
  • NZM 2013, 729
  • ZMR 2014, 114
  • AnwBl 2013, 246
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Berlin, 21.02.2014 - 63 T 18/14

    Streit über Mängelrechte des Mieters: Voraussetzungen der Sicherungsanordnung?

    Die Sicherheit kann dabei nur für solche Ansprüche gefordert werden, die auch eingeklagt sind (OLG Celle v. 17.09.2013 - 2 W 205/13, NZM 2013, 729; AG Langenfeld v. 03.06.2013 - 25 C 113/13, NZM 2014, 76; Streyl in Schmidt-Futterer, 11. Aufl. 2013, § 283 a ZPO Rn. 14m. w. N.).
  • LG Lübeck, 04.05.2021 - 7 T 178/21

    Anfechtung der Anordnung der Sicherung der Miete bzw. Nutzungsentschädigung;

    Wird eine der Klagen erst später erhoben, können nur diejenigen Geldforderungen gesichert werden, die nach Rechtshängigkeit der zuletzt erhobenen Klage fällig geworden sind (so etwa: Streyl in: Schmidt-Futterer, 14. Aufl. (2019), § 283a ZPO, Rn. 14; Greger in: Zöller, 33. Aufl. (2020), 283a ZPO, Rn. 3; Prütting in: MüKo, 6. Aufl. (2020), § 283a ZPO, Rn. 4; OLG Celle NJW 2013, 3316; LG Saarbrücken BeckRS 2015, 16957; a.A.: Foerste in: Musielak/Voit, 18. Aufl. (2021), § 283a ZPO, Rn. 4; vgl. auch Bacher in: BeckOK ZPO, 40. Edition (Stand: 01.03.2021), § 283a ZPO, Rn. 16: Rechtshängigkeit der Räumungsklage allein entscheidend).
  • AG Dortmund, 13.02.2014 - 425 C 533/14

    Umfang der durch Sicherungsanordnung zu sichernden Ansprüche?

    Ansprüche, die vor Anhängigkeit entstanden sind und derentwegen im Zweifel gekündigt wurde, können ebensowenig gesichert werden, wie zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit fällig gewordene Ansprüche ( OLG Celle , NJW 2013, 3316 ).
  • LG Berlin, 11.08.2014 - 65 S 142/14

    Existenz des Vermieters in Gefahr: Sicherungsanordnung zulässig!

    Das allgemeine Prozessrisiko eines jeden Gläubigers, die Forderung nicht realisieren zu können, reiche demgegenüber als Sicherungsinteresse nicht aus (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drs. 17/10485, S. 46; ebenso OLG Celle, Beschl. v. 17.9.- - 2 W 205/13, in: NJW -, 3316; LG Berlin, Beschl. v. 21.2.2014 - 63 T 18/14, in: NJW 2014, 1188).
  • LG Saarbrücken, 11.07.2014 - 5 T 479/13

    Geminderte Miete ist niedriger als Tilgungsrate: Besonderer Nachteil?

    Diese Regelung ist am 01.05.2013 - ohne besondere Übergangsvorschriften - in Kraft getreten und gilt daher auch für die zu diesem Zeitpunkt schon anhängigen Verfahren (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2013, 2 W 205/13, NJW 2013, 3316 m. w. N.).
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