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   OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13   

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OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2014,40649)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.12.2014 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2014,40649)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2014,40649)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EGRL 18/2004 Art. 1 Abs. 2 Buchst. a; GWB § 99 Abs. 1; KomZG ND § 1; KomZG ND § 2; KomZG ND § 7; AEUV Art. 267
    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei zu einem gemeinsamen Zweckverband verbundenen Gebietskörperschaften unter das Vergaberecht; Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2004/18/EG vom ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei zu einem gemeinsamen Zweckverband verbundenen Gebietskörperschaften unter das Vergaberecht; Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie 2004/18/EG vom ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unionsrechtliches Vergaberecht: Behandlung der Gründung eines gemeinschaftlichen, kommunalen Zweckverbands in Niedersachsen mit Aufgabenübergang im Bereich von Abfallentsorgungsdienstleistungen als öffentlicher Auftrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum unionsrechtlichen Vergaberecht: Behandlung der Gründung eines gemeinschaftlichen, kommunalen Zweckverbands in Niedersachsen mit Aufgabenübergang im Bereich von Abfallentsorgungsdienstleistungen als öffentlicher Auftrag

  • rechtsportal.de

    Vorlage an den EuGH betreffend die Unterwerfung einer Vereinbarung zwischen zwei zu einem gemeinsamen Zweckverband verbundenen Gebietskörperschaften unter das Vergaberecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Neu gegründeter Zweckverband: Müssen seine Aufgaben ausgeschrieben werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Gründung Zweckverband als öffentlicher Auftrag?

  • heuking.de (Kurzinformation)

    EuGH muss Zulässigkeit kommunaler Abfall- Zweckverbände klären

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung bei Gründung eines Zweckverbandes mit Aufgabenübertragung?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Ausschreibung bei Gründung eines Zweckverbandes mit Aufgabenübertragung?

Besprechungen u.ä.

  • kommunen-in-nrw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anrufung des EuGH zur Zulässigkeit kommunaler Abfallzweckverbände

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2015, 178
  • NZBau 2015, 6
  • BauR 2015, 727
  • VergabeR 2015, 180
  • ZfBR 2015, 289
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) RL 2004/18/EG dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegenen Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt: EuGH Urteil vom 13. Juni 2013 - C 386/11, ABl. EU 2013, Nr. C 225, 7, juris Tz. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen.

    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (ABl. L134, Seite 114) dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegenen Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt: EuGH Urteil vom 13. Juni 2013 - C 386/11, ABl. EU 2013, Nr. C 225, 7, juris Tz. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen.

    Darüber hinaus sind in einem solchen Fall die unionsrechtlichen Vergabevorschriften nur dann nicht anwendbar, sofern solche Verträge ausschließlich zwischen öffentlichen Einrichtungen ohne Beteiligung privater Dienstleistungserbringer geschlossen werden, kein privater Dienstleistungserbringer besser gestellt wird als seine Wettbewerber und die darin vereinbarte Zusammenarbeit nur durch Überlegungen und Erfordernisse bestimmt wird, die mit der Verfolgung von im öffentlichen Interesse liegenden Zielen zusammenhängen (EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 36 f. m. w. N.).

    Eine hiernach schädliche Besserstellung privater Dienstleistungserbringer liegt bereits dann vor, wenn private Dienstleistungserbringer zur Durchführung bestimmter Leistungen herangezogen werden dürfen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, a. a. O., Tz. 38; Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 40), was vorliegend der Fall ist.

    b) Dass eine Vereinbarung delegierenden Charakter hat und die auftraggebende Körperschaft infolge der Vereinbarung von der ihr obliegenden Aufgabe befreit wird, steht der Anwendbarkeit des Vergaberechts nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 13. Juni 2013 (C-386/11, a. a. O.) nicht entgegen (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 6. November 2013 - Verg 29/11, juris Tz. 14 betreffend Fälle, in denen lediglich eine "vertikale" Zusammenarbeit beabsichtigt ist; Gruneberg/Wilden-Beck, VergabeR 2014, 99, 103 f.; Brockhoff, VergabeR 2014, 625, 629; Kunde, NZBau 2013, 555, 556).

    c) Auf die von dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Vorlagebeschluss vom 6. Juli 2011 (Verg 39/11, juris Tz. 35 m. w. N.) dargestellte Frage, ob Vereinbarungen über eine interkommunale Zusammenarbeit als "innerstaatliche Verwaltungsorganisationsakte" generell dem Vergaberecht entzogen seien, geht der Gerichtshof in seinem Beschluss vom 13. Juni 2013 (C-386/11, a. a. O.) nicht näher ein.

    d) Auch im Übrigen lässt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erkennen, dass nach dessen Auffassung nur "zwei Arten von Aufträgen" von den beschaffungsrechtlichen Vorgaben des Unionsrechts ausgenommen sein sollen, nämlich sog. In-House-Geschäfte und sog. horizontale interkommunale Kooperationen (zuletzt: EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 33 ff.).

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, ABl.

    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, ABl.

    Eine solche Entgeltlichkeit liegt bereits dann vor, wenn sich die vorgesehene Vergütung auf den Ersatz der Kosten beschränkt, die durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung entstehen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, "L.", a. a. O., Tz. 29).

    Eine hiernach schädliche Besserstellung privater Dienstleistungserbringer liegt bereits dann vor, wenn private Dienstleistungserbringer zur Durchführung bestimmter Leistungen herangezogen werden dürfen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, a. a. O., Tz. 38; Urteil vom 13. Juni 2013 - C-386/11, a. a. O., Tz. 40), was vorliegend der Fall ist.

    Für eine Anwendbarkeit der Grundsätze der horizontalen interkommunalen Zusammenarbeit i. S. des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache "L." (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, ABl.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Dass mehrere öffentliche Stellen an dem Auftragnehmer beteiligt sind und ihn gemeinsam kontrollieren, steht einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 13. November 2008 - C-324/07, Slg. 2008, I - 8457, Tz. 50 ff.; Urteil vom 19. April 2007 - C-295/05, Slg. I 2999, Tz. 62).

    a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unterfallen auch Vereinbarungen mehrerer öffentlicher Stellen zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit grundsätzlich dem Vergaberecht, soweit nicht näher bezeichnete Ausnahmeregelungen greifen (u. a.: EuGH, Urteil vom 9. Juni 2009 - C-480/06, Stadtreinigung H., Slg. 2009, I-04747; ähnlich auch: EuGH, Urteil vom 13. November 2008 - C-324/07, C. B., Slg. 2008, I-08457).

    Auch der Gerichtshof hat in dem Urteil "C. B." auf diese Grundsätze zurückgegriffen (Urteil vom 13. November 2008 - C 324/07, a. a. O., Tz. 43 ff.), wobei sich der dort entscheidungserhebliche Sachverhalt allerdings - wie erörtert - von dem vorliegend entscheidungserheblichen Sachverhalt dahingehend unterschieden haben könnte, dass dort eine ausdrückliche Übertragung im Wege einer Vereinbarung zwischen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft und der interkommunalen Genossenschaft erfolgt sein könnte.

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2011 - Verg 20/11

    Zulässigkeit der Vergabe von Leistungen der Abfallentsorgung an eine im Auftrag

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Ob darüber hinaus sogar nur die Annahme und Verwertung solcher Abfälle als Tätigkeit für die qualifizierenden Körperschaften zu werten sein sollte, betreffend derer nicht nur eine Annahmepflicht des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers nach § 20 KrWG, sondern auch eine Überlassungspflicht der Erzeuger oder Besitzer von Abfällen nach § 17 KrWG besteht (in diesem Sinne wohl OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 85), kann an dieser Stelle noch offen bleiben.

    Dieser Sachverhalt ist rechtlich nicht anders zu bewerten als die nachträgliche Zulassung von Privatpersonen zur Beteiligung am Grundkapital der Auftragnehmerin (dazu: EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-573/07, Slg. 2009, I-8127, Tz. 53; zum Ganzen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 89).

    Der Senat geht davon aus, dass zu der hier vorzunehmenden Abgrenzung auf die Auslegung des "Wesentlichkeitskriteriums" im Zusammenhang mit In-House-Vergaben zurückgegriffen werden kann (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2011 - Verg 20/11, juris Tz. 84).

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, ABl.

    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11, ABl.

    Eine Auftragsvergabe zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person fällt nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen, und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile inne hat, bzw. inne haben (u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999 - C-107/98 - T., Slg. 1999, I-8121, Tz. 50).

  • BGH, 12.06.2001 - X ZB 10/01

    Wirksamkeit der Beschlüsse der Vergabekammer - Begriff des öffentlichen Auftrages

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Der vierte Teil des GWB dient der vollständigen Umsetzung der geltenden europäischen Richtlinien; die § 97 ff. GWB sollen im Einklang mit dem europäischen Recht die Rechte der Beteiligten festlegen (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001- X ZB 10/01, juris Tz. 32 m. w. N.).

    Bei der Auslegung dieser Bestimmung des nationalen Rechts sind die unionsrechtlichen Richtlinien im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und deren Auslegung zu berücksichtigen, weil der vierte Teil des GWB der vollständigen Umsetzung dieser Richtlinien dient und die §§ 97 ff. GWB im Einklang mit dem europäischen Recht die Rechte der Beteiligten festlegen sollen, weshalb beispielsweise die unionsrechtlichen Grundsätze zur Vergaberechtsfreiheit bei Vorliegen eines sog. In-House-Geschäfts im nationalen Recht zu berücksichtigen sind (BGH, Beschluss vom 12. Juni 2001 - X ZB 10/01, juris Tz. 32 m. w. N.).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-295/05

    Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen -

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Dass mehrere öffentliche Stellen an dem Auftragnehmer beteiligt sind und ihn gemeinsam kontrollieren, steht einer ausschreibungsfreien In-House-Vergabe nicht entgegen (EuGH, Urteil vom 13. November 2008 - C-324/07, Slg. 2008, I - 8457, Tz. 50 ff.; Urteil vom 19. April 2007 - C-295/05, Slg. I 2999, Tz. 62).

    Eine solche Tätigkeit im Wesentlichen für den öffentlichen Auftraggeber kann angenommen werden, wenn 90 % der Tätigkeit für diesen erfolgt (EuGH, Urteil vom 19. April 2007 - C-295/05, Slg. 2007, I-2999, Tz. 62 f.).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2006 - Verg 17/06

    Zum Begriff des "öffentlichen Auftrags" gemäß § 99 GWB - Auftragsvergabe durch

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Nach weit überwiegender Auffassung ist die Gründung von Zweckverbänden und der Aufgabenübergang auf diese ausschreibungsfrei (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juni 2006 - Verg 17/06, juris Tz. 33 ff.; Eschenbruch in: Kulartz/ Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 99 Rn. 379; Zeiss in: jurisPK-VergR, 4. Aufl. 2013, § 99 GWB, Rn. 62 ff.; Ziekow in: Ziekow/Völlink, Vergaberecht, 2. Aufl., § 99 Rn. 140; Frenz in: Willenbruch/Wieddekind, Kompaktkommentar Vergaberecht, 2. Aufl., 19. Los, Rn. 118; Ganske in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 3. Aufl., § 99 Rn. 43; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht (Stand 16. Juni 2014), § 99 Rn. 436 f.; Oebbecke in: Mann/Püttner, Handbuch der kommunalen Wissenschaft und Praxis, Bd. I, 3. Aufl., § 29 Rn. 35; Klement in: GK-KrWG, vor § 17, Rn. 39; Schröder NVwZ 2005, 25, 27 ff.; Müller, VergabeR 2005, 436, 446 f.; Burgi, NZBau 2005, 208, jeweils m. w. N.).

    Dieser Sachverhalt ist eher vergleichbar mit Fällen, in denen ein- oder mehrere öffentliche Auftraggeber Aufgaben durch eine von ihnen kontrollierte dritte Person erledigen lassen, was für die Anwendbarkeit der Grundsätze über die In-House-Vergabe spricht (im Ergebnis ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21. Juni 2006, Verg 17/06, juris Tz. 44 ff.; Kunde, NZBau 2013, 555, 557; Jennert, NZBau 2010, 150, 153 f.).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Die Umstände, die eine Ausnahme von der Ausschreibungspflicht begründen, hier also die Umstände, die die Voraussetzungen einer vergaberechtsfreien In-House-Vergabe erfüllen, sind von demjenigen zu "beweisen", der sich auf sie beruft (EuGH, Urteil vom 11. Januar 2005 - C-26/03, Slg. 2005, I - 1, Tz. 46 m. w. N.).
  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus OLG Celle, 17.12.2014 - 13 Verg 3/13
    Angesichts der in § 8 der Verbandsordnung vorgesehenen Leitungs- und Kontrollrechte der Verbandsversammlung verfügt der Zweckverband auch nicht über eine so weitreichende Selbständigkeit, dass das Kontrollkriterium nicht erfüllt wäre (vgl. dazu: EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03, Slg. 2005, I - 8585, Tz. 65).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-340/04

    EINE GEMEINDE KANN EINEN ÖFFENTLICHEN AUFTRAG DIREKT AN EIN UNTERNEHMEN VERGEBEN,

  • EuGH, 09.06.2009 - C-480/06

    Hamburger Müllverbrennung: Vergaberecht bei interkommunalen Kooperationen nicht

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 2/06

    Vorliegen eines vergaberechtsfreien Inhouse-Geschäfts; Erzielung von 92,5 % des

  • OLG Celle, 29.10.2009 - 13 Verg 8/09

    Pflicht des Auftraggebers zur Ausschreibung einer Vertragsänderung;

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 29/11

    Zurückweisung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2011 - Verg 39/11

    Begriff des öffentlichen Auftrags i.S. von Art. 1 Abs. 2 lit. a der Richtlinie

  • EuGH, 29.04.2010 - C-160/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • VK Rheinland, 06.12.2018 - VK K 52/17

    Inhouse-Voraussetzungen nachträglich entfallen: In welcher Weise ist Rechtsschutz

    OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011 - VII-Verg 20/11; KG, Beschl.v. 19.04.2012 - Verg 7/11.; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014 - 13 Verg 3/13; diese jeweils zu nachträglichen Umsatzveränderungen.

    KG, Beschl.v. 19.04.2012, a.a.O., Rdnr. 92, und OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 78 (beide zu § 101b GWB 2009),.

    EuGH, Urt.v. 28.01.2010 - C-456/08 - ("Kommission/Irland"); problematisch daher KG, Beschl.v. 19.04.2012, a.a.O., Rdnr. 92, und OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 78, die - allerdings nicht als tragenden Entscheidungsgrund - die Frist anwenden und dabei statt auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf den Zeitpunkt des Wegfalls der Inhouse-Voraussetzungen aufgrund von - für ein drittes Unternehmen in keiner Weise erkennbaren - Umsatzänderungen abstellen wollen, wobei das OLG Celle freilich im entschiedenen Fall die Konsequenzen seiner Rechtsauffassung für den Rechtsschutz durch eine unausgesprochene Beweislastumkehr vermeidet.

    OLG Hamburg, Beschl.v. 14.12.2010 - 1 Verg 5/10; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69.

    OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69.

    OLG Hamburg, Beschl.v. 14.12.2010, a.a.O., Rdnr. 64; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69.

    EuGH, Urt.v. 10.09.2009, a.a.O., Rdnr. 78 ff., zum Verkauf bestimmter Abfälle an spezialisierte Stellen zur stofflichen Verwertung; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69, 71, 75 f., zu Erlösen aus der Verwertung gewerblicher Papierabfälle u.ä.; OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.11.2016, a.a.O., Rdnr. 31, zur Veräußerung von Dienstkraftfahrzeugen.

    OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 76.

    OLG Celle, Beschl.v. 29.10.2009 - 13 Verg 8/09; Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 33, 67; dazu tendierend auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 80 f.; für eine abweichende Sachverhaltsgestaltung anders OLG Düsseldorf, Beschl.v. 02.11.2016, a.a.O., Rdnr. 35.

    EuGH, Urt.v. 11.01.2005, a.a.O., Rdnr. 46; Urt.v. 13.10.2005 - C-458/03 - ("Parking Brixen"); OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85; OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 63.

    Schließlich kommt es auch nicht maßgeblich darauf an, ob als inhouse-unschädlich nur Umsätze mit solchen Abfällen gewertet werden, für die eine Überlassungspflicht gemäß § 17 KrWG besteht, in diese Richtung OLG Düsseldorf, Beschl.v. 28.07.2011, a.a.O., Rdnr. 85, oder insoweit eine Annahmepflicht des Antragsgegners zu 1 nach § 20 KrWG genügt, in diese Richtung OLG Celle, Beschl.v. 17.12.2014, a.a.O., Rdnr. 69 f. Von einer ins einzelne gehenden Darstellung der entsprechenden Umsatzanteile sieht die Kammer mit Rücksicht auf die notwendige Wahrung von Geschäfts-geheimnissen der Antragsgegnerin zu 2 gemäß § 165 Abs. 2 GWB an dieser Stelle ab.

  • VK Bund, 18.05.2016 - VK 1-18/16

    Durchführung von Fahrten

    war, auf die neue Rechtslage nach Art. 12 Abs. 1 lit. b) RL 2014/24/EU abzustellen ist (mindestens 20%) oder auf die bisherige Rechtsprechung, die einen Fremdgeschäftsanteil i.H.v. ca. 10% als "inhouse-schädlich" angesehen hat (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 14. Dezember 2010, 1 Verg 5/10; OLG Celle, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014, 13 Verg 3/13; und vom 29. Oktober 2009, 13 Verg 8/09).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2016 - 8 C 10674/15

    Klage gegen die Erweiterung der Abfalldeponie Rechenbachtal erfolglos

    Weiterhin ist nicht ersichtlich, dass die Übertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben seitens der Stadt Zweibrücken auf den Beigeladenen einen Verstoß gegen unionsrechtliches Vergaberecht darstellt (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.12.2014 - 13 VERG 2/13 -, ZfBR 2015, 289 und juris).
  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Trinkwasserkonzession I - Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession:

    Auch in der nationalen Rechtsprechung ist grundsätzlich ein Mindestumsatz von 90 % mit sog. Eigengeschäften verlangt worden (vgl. Hanseat. OLG Hamburg, Beschluss v. 14.12.2010, 1 Verg 5/10 "Abwicklungsmanagement", VergabeR 2011, 614, in juris Rz. 54; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 02.11.2016, VII-Verg 23/16 "Mandatsfahren", NZBau 2017, 112, in juris Rz. 28; zweifelnd, ob bis zu 10 % bereits inhouse-schädlich sein könnten: BGH, Urteil v. 03.07.2008, I ZR 145/05 "Kommunalversicherer", BGHZ 177, 150, in juris Rz. 31); seine abweichende - noch strengere - Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Celle ausdrücklich aufgegeben (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.12.2014, 13 Verg 3/13, VergabeR 2015, 180, in juris Rz. 65).
  • VK Berlin, 14.04.2015 - VK-B1-27/14
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von der Antragstellerin angeführten Beschluss des OLG Celle (Beschluss vom 17.12.2014, 13 Verg 3/13).
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