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   OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84   

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OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84 (https://dejure.org/1984,5388)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.01.1984 - 4 W 12/84 (https://dejure.org/1984,5388)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 4 W 12/84 (https://dejure.org/1984,5388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 40; GBO § 29
    Zur nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1984, 230
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
    Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens ist die öffentliche Beurkundung der Tatsache, daß die Unterschrift oder das Handzeichen von einer bestimmten Person herrührt, daß der Aussteller persönlich seine Unterschrift oder sein Handzeichen vor dem Notar vollzogen oder-anerkannt hat (vgl. BGHZ 37, 79, 86).
  • RG, 26.04.1905 - V 484/04

    Verletzung der Amtspflicht bei Bestimmung der Reihenfolge von Eintragungen in das

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
    Es ist unbestritten, daß offenbare Unrichtigkeiten vom Notar auch nachträglich klarstellend berichtigt werden dürfen (vgl. RGZ 60, 392, 397; Jansen § 40 BeurkG Rdnr. 13), wie es für Niederschriften ausdrücklich in § 40 Abs. 4 Satz 1 DONot geregelt ist.
  • RG, 03.12.1906 - VI 175/06

    Beweis durch eine Privaturkunde; Z.P.O. § 440 Abs. 2

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
    Dies setzt voraus, daß sowohl die Unterschrift als auch der Urkundentext echt sind: die Unterschrift muß von dem angeblichen Aussteller herrühren; der Text muß vom Aussteller geschrieben sein oder mit seinem Willen dort stehen (RGZ 64, 406).
  • OLG Celle, 06.06.1980 - 4 Wx 10/80
    Auszug aus OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
    Der Senat hat bereits ausgesprochen, daß der Notar, der die Unterschrift einer privatschriftlichen Erklärung beglaubigt hat, zu einer Textberichtigung selbst dann nicht (ohne besondere, im Grundbuchverfahren in grundbuchmäßiger Form nachzuweisende Vollmacht oder Ermächtigung) berechtigt ist, wenn er die Urkunde entworfen hatte (OLG Celle DNotZ 1981, 203 ).
  • RG, 21.04.1892 - IV 53/92

    Urkundenbeweis. §. 384 C. P. O.

    Auszug aus OLG Celle, 18.01.1984 - 4 W 12/84
    Ist die Urkunde mit äußeren Mängeln behaftet - durch Streichungen, Radierungen, Einschaltungen und ähnlichem -, dann ist der Vermutung nach § 440 Abs. 2 ZPO der Boden MittBayNot 1984 Heft 4/5 ( RGZ 29, 430, 432; Mecke, 1970, § 40 BeurkG Rdnr. 20).
  • OLG Frankfurt, 08.03.2006 - 20 W 21/05

    Grundbuchverfahren: Wahrung der Form einer Unterschriftsbeglaubigung trotz

    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Winkler; offengelassen von BayObLG …

    Es unterliegt dann der freien Beweiswürdigung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Erstbeschwerdegerichts, ob die Ergänzung des Textes von der bzw. mit dem Willen der Person vorgenommen worden ist, die die Unterschrift geleistet hatte (Palandt/Heinrichs: BGB, 65. Aufl., § 129, Rdnr. 2 ; Soergel/Hefermehl: BGB, 13. Aufl., § 129, Rdnr. 3; Staudinger/Hertel: BGB, 2004, § 129, Rdnr. 128-130; Bauer/von Oefele: GBO, § 29, Rdnr. 130; Demharter: GBO, 25. Aufl., § 29, Rdnr. 44; Meikel/Brambring: Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 29, Rdnr. 221; Schöner/Stöber: Grundbuchrecht, 13. Aufl., Rdnr. 163; Winkler in Anm. zu OLG Celle MittBayNot 1984, 207, 209; ders. in Anm. zu BayObLG DNotZ 1985, 221, 225).

  • BayObLG, 23.11.1984 - BReg. 2 Z 77/84

    Nachträgliche Ergänzung einer notariell beglaubigten Erklärung

    Das Kammergericht hatdiese Meinung gleichfalls in ständiger Rechtsprechung vertreten (KGJ 22 A 125; KG OLGE 3, 306; 7.336; KGJ 35 A 225/230; vgl. auch OLG Hamburg DNotZ 1951, 422 ; OLG Hamm Rpfleger 1957, 113 ; OLG Celle MittRhNotK 1984, 105 [= MittBayNot 1984, 207 ]).

    Eine andere in Rechtsprechung und Literatur vertretene Meinung hält vor allem unter Hinweis auf die Zulässigkeit der Beglaubigung einer Blankounterschrift ( § 40 Abs. 5 BeurkG ) die nachträglich hinzugefügte Erklärung grundsätzlich für durch den Beglaubigungsvermerk gedeckt und formwirksam; die Behörde, für die die Erklärung bestimmt ist, und vor allem das Grundbuchamt könnten sie aber zurückweisen, wenn Zeifel daran bestünden, daß die Ergänzung vom Aussteller der Urkunde stammt oder mit _seiner Billigung eingefügt worden ist (LG Aachen MittRhNot 1982, 151 mit zust. Anm. von Faßbender, LG Düsseldorf MittRhNot 1984, 107 [= MittBayNot 1984, 207 ]; Staudinger/Dilcher 12. Aufl. Rdnr. 4, Soergel Rdnr. 3, Erman BGB 7. Aufl. Rdnr. 3, Palandt Anm. 2, je zu § 129; Keidel/Kuntze/ Winkler BeurkG § 40 Rdnr. 72; Schlegelberger FGG 7. Aufl. [1956] § 183 Rdnr. 10).

    Anmerkung der Schriftleitung: Vgl. zur Frage der nachträglichen Abänderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar auch die Anmerkung von Wink/er in MittBayNot 1984, 209 ff. zu den in vorstehender Entscheidung des BayObLG zitierten Entscheidungen des LG Düsseldorf MittBayNot 1984, 207 und des OLG Celle MittBayNot 1984, 207 ff.

  • KG, 04.09.2012 - 1 W 154/12

    Grundbuchverfahren: Nachträgliche Änderung der notariell beglaubigten

    Steht fest, dass eine Bewilligung nach der Beglaubigung der Unterschrift nicht von dem Unterzeichner sondern von einem Dritten geändert worden ist, so ist die Vollmacht des Dritten zur Änderung der Erklärung gemäß § 29 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen (OLG Celle, Rpfleger 1984, 230; Demharter a.a.O. § 29 Rdn. 44).
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 3/08

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz im Zusammenhang mit der

    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. Y; offengelassen von BayObLG DNotZ 1985, 220) konnte nur durch erneute Unterschrift und deren öffentliche Beglaubigung das Formerfordernis hinsichtlich des geänderten Textes gewahrt werden.
  • OLG Hamm, 02.12.2009 - 31 U 143/07

    Bei zur Sicherung einer Forderung bestellten Gesamtgrundschulden sind Zahlungen

    Nach der früher überwiegenden Meinung (KG OLGE 3, 306; 7, 336; KGJ 22, A 125; KGJ 29, A 116 und KGJ 35, A 227; Jansen: BeurkG, § 40, Rdnr. 13; OLG Celle MittBayNot 1984, 207 mit ablehnender Anm. T; offengelassen von BayObLG …
  • LG Göttingen, 21.10.1986 - 6 T 264/86

    Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar

    Dabei bedarf es hier keiner grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Notar nachträglich die über der Unterschrift stehende beglaubigte Erklärung abändern darf oder nicht (vgl. LG Aachen und LG Düsseldorf MittRhNotK 1984, 107 , a.a.O. einerseits und OLG Gelle Rpfleger 1984, 230 = MittRhNotK 1984, 105 m. w. N. andererseits).

    Dabei bedarf es hier keiner grundsæ''zllchen Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Notar nachtraglich die U ber der Unterschrift stehende beglaubigte Erklarung abandern darf oder nicht (vgl. LG Aachen und LG DUsseldorf MittRhNotK 1984, 107 , a.a.O. einerseits und OLG Celle Rpfleger 1984, 230 =MittRhNotK 1984, 105 m. w. N. andererseits).

  • OLG Frankfurt, 28.11.1986 - 20 W 263/86

    Keine Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit nach § 15 Abs.

    Dabei bedarf es hier keiner grundsätzlichen Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Notar nachträglich die über der Unterschrift stehende beglaubigte Erklärung abändern darf oder nicht (vgl. LG Aachen und LG Düsseldorf MittRhNotK 1984, 107 , a.a.O. einerseits und OLG Gelle Rpfleger 1984, 230 = MittRhNotK 1984, 105 m. w. N. andererseits).

    Dabei bedarf es hier keiner grundsæ''zllchen Auseinandersetzung mit der unterschiedlichen Rechtsprechung zu der Frage, ob ein Notar nachtraglich die U ber der Unterschrift stehende beglaubigte Erklarung abandern darf oder nicht (vgl. LG Aachen und LG DUsseldorf MittRhNotK 1984, 107 , a.a.O. einerseits und OLG Celle Rpfleger 1984, 230 =MittRhNotK 1984, 105 m. w. N. andererseits).

  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 Wx 15/09

    Beweiskraft einer nachträglich veränderten Urkunde mit notariell beglaubigter

    Der Ansicht, dass Berichtigungen oder Ergänzungen einer unterschriftsbeglaubigten Anmeldeerklärung - wenigstens - einer Eigenurkunde des beurkundenden Notars bedürfen (Krafka/Winkler, Registerrecht, 7. Aufl., Rn. 81; vgl. auch: OLG Celle Rpfleger 1984, 230 f.; BayObLG DNotZ 1985, 220, 222 f.; je m.N.), kann nicht beigetreten werden.
  • OLG Zweibrücken, 19.10.1992 - 3 W 58/92

    Rückforderung der zum Handeslregister eingereichten Unterlagen durch den Notar

    Nach heute ganz überwiegend vertretener Ansicht in Rspr. und Schrifttum ( BayObLGZ 1985, 220 ; OLG Celle Rpfleger 1984, 230 = MittRhNotK 1984, 105 ; LG Aachen MittRhNotK 1982, 151 ; Palandt/Heinrichs, 51. Aufl., § 129 BGB , 36 Heft Nr. 1 /2 âEUR¢ MittRhNotK âEUR¢ Januar/Februar 1993.
  • LG Köln, 10.08.1983 - 11 T 194/83

    Eintragungsfähigkeit einer Vereinbarung über Kostentragung bei Regelung nach §

    6. B eurku nd ungs recht/G rundb uch recht - Nachträgliche Änderung einer notariell beglaubigten Erklärung durch den Notar (OLG Celle, Beschluß vom 18.1.1984 - 4 W 12/84 - mitgeteilt von Richter am OLG Edgar Streck, Celle) GBO § 29 Schon nach dem Wortlaut des § 1010 BGB in Verbindung mit dem im Sachenrecht geltenden Grundsatz des Typenzwangs kommt eine Eintragung einer Kostenregelung nicht in Betracht.
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