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   OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06   

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https://dejure.org/2007,6090
OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06 (https://dejure.org/2007,6090)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.04.2007 - 22 W 68/06 (https://dejure.org/2007,6090)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. April 2007 - 22 W 68/06 (https://dejure.org/2007,6090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anordnung von Abschiebehaft: Rechtswidrigkeit der Inhaftierung wegen der Entscheidung durch ein unzuständiges Gericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 106 Abs. 2 S. 2 AufenthG; § 281 Abs. 2 S. 3 ZPO
    Rechtsschutzinteresse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft bei Anordnung dieser lediglich als Überhaft; Heranziehen von Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Örtliche Zuständigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse an nachträglicher Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Abschiebungshaft bei Anordnung dieser lediglich als Überhaft; Heranziehen von Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO) im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Örtliche Zuständigkeit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2; FreihEntzG § 12; ZPO § 281 Abs. 2 S. 3
    D (A), Abschiebungshaft, Erledigung der Hauptsache, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Überhaft, Strafhaft, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss, Akten, Verfahrensmangel

  • Judicialis

    AufenthG § 106 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2; ZPO § 281 Abs. 2 S. 3
    Bindungswirkung der Verfahrensabgabe betreffend die Anordnung von Abschiebungshaft; Rechtsschutzinteresse für die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 244
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06
    Dahinstehen mag, ob jeder - nicht geheilte - Fehler bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zwingend die Rechtswidrigkeit der Inhaftierung nach sich ziehen muss (dazu Vorlagebeschluss des OLG München vom 19. September 2006 34 Wx 080/06; BGH aaO).
  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06
    Das Landgericht Bückeburg ist nicht das gemeinsame übergeordnete Gericht der zweiten Tatsacheninstanz für die Amtsgerichte Stadthagen und Hannover und konnte daher nicht in eigener Zuständigkeit entscheiden (dazu BGH, Beschluss vom 8. März 2007 - V ZB 149/06; Keidel/Kunze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 7 Rdn. 37).
  • OLG Celle, 17.03.2006 - 22 W 10/06

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06
    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 17. März 2006 - 22 W 10/06 - dargelegt hat, besteht an der nachträglichen Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung der Abschiebungshaft kein Rechtsschutzinteresse, wenn diese nur als Überhaft angeordnet ist.
  • BGH, 17.09.1998 - V ZB 14/98

    Wahrung der Beschlußanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06
    Zwar mögen in echten Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die ZPO-Vorschriften über die Zuständigkeit herangezogen werden (vgl. BGHZ 139, 305 zur Anwendbarkeit von § 281 ZPO im WEG-Verfahren).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus OLG Celle, 18.04.2007 - 22 W 68/06
    Bestimmungen der ZPO sind, soweit ihre entsprechende Anwendung nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nur dann heranzuziehen, wenn eine Regelungslücke besteht, der die Anwendung von Normen der ZPO ungeachtet der Besonderheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gebietet (BGH NJW 1990, 1794).
  • OLG Celle, 04.07.2008 - 22 W 1/08

    Erhebung einer Pauschgebühr für eine Abschiebungshaft; Anordnung einer

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. April 2007 (Az.: 22 W 68/06) im Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde - die Anordnung von Abschiebungshaft betreffend - dem Betroffenen teilweise Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F. aus H. bewilligt.
  • OLG München, 30.06.2009 - 34 Wx 24/09

    Abschiebungshaft: Zuständiges Beschwerdegericht nach Abgabe einer

    Dabei ist davon auszugehen, dass auch im Freiheitsentziehungsverfahren nicht jeder Zuständigkeitsmangel die Rechtswidrigkeit indiziert (dazu BGH NJW-RR 2007, 1569; Senat a.a.O.; OLG Celle FGPrax 2007, 244).
  • OLG Celle, 27.05.2008 - 22 W 1/08

    Möglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr i.S.d.

    Der Senat hat mit Beschluss vom 18. April 2007 (Az.: 22 W 68/06) im Verfahren der weiteren sofortigen Beschwerde - die Anordnung von Abschiebungshaft betreffend - dem Betroffenen teilweise Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt F. aus H. bewilligt.
  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 Freih- EntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185; siehe auch OLG Oldenburg InfAuslR 2006, 333/334; und jüngst OLG Celle FGPrax 2007, 244).
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