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   OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07   

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https://dejure.org/2008,19354
OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07 (https://dejure.org/2008,19354)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.06.2008 - 14 U 147/07 (https://dejure.org/2008,19354)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 14 U 147/07 (https://dejure.org/2008,19354)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristsetzung zur Nacherfüllung ohne Mitwirkung des Bestellers wirkungslos! (IBR 2008, 644)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 309 (Kurzinformation)
  • BauR 2008, 1353
  • BauR 2008, 2046
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07
    Das von ihr behauptete fortlaufende Beschlagen der Erkerfenster infolge einer nach wie vor unzureichenden Belüftung wäre, da die Klägerin ein Werk schuldet, das die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 - : BGHZ 174, 110 ), ein von der Klägerin zu vertretender Mangel.

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Unternehmer seine Vertragspflicht regelmäßig nur erfüllen kann, wenn der Besteller ihm eine geeignete Vorleistung zur Verfügung stellt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 , Rdnr. 19 a.E.); er muss deshalb im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkung dafür sorgen, dass die ungeeignete Leistung des vorleistenden Unternehmens ihrerseits in einer Weise verändert wird, dass der Unternehmer in der Lage ist, sein Werk vertragsgerecht herzustellen.

    Auch hat der BGH in seiner Entscheidung vom 8. November 2007 ( BGHZ 174, 110 - Rdnr. 36 -) ausgeführt, dass anstelle der tatsächlichen Vornahme derjenigen Mitwirkungshandlungen des Bestellers, die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Werks des Unternehmers erforderlich sind, gegebenenfalls auch deren Angebot genügen kann.

  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07
    Die dem Auftraggeber einer Werkleistung nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B zugestandene Selbsthilfe (Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung durch einen Drittunternehmer) hat zur Voraussetzung, dass dem Besteller ein fälliger, durchsetzbarer Nacherfüllungsanspruch zusteht (vgl. Locher/Vygen-Wirth, a.a.O., B § 13 Nr. 5 Rdnr. 13; BGH, BGHZ 90, 344 - juris-Rdnr. 30 m.w.N.).

    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 22. März 1984 ( BGHZ 90, 344 = BauR 1984, 395 ) und des OLG Nürnberg ( OLGR 1999, 329) zugrunde lag.

  • OLG München, 17.01.1996 - 27 U 193/95

    Umfang der Nachbesserungspflicht beim fehlerhaften Einbau von Rolläden

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07
    Dagegen ist der Auftragnehmer bei Mängeln seines Gewerks, für die er aufgrund Verletzung ihm obliegender Prüfungs- und Hinweispflichten in Bezug auf fehlerhafte Vorleistungen eines anderen Unternehmers einzustehen hat, nicht verpflichtet, auch diese fehlerhaften Vorleistungen nachzubessern (vgl. OLG München, BauR 1996, 547 ; ebenso Ingenstau/Korbion-Wirth, VOB, Kommentar, 16. Aufl., B § 13 Nr. 5 Rdnr. 196 und Ingenstau/Korbion-Oppler, a.a.O., B § 4 Nr. 3 Rdnr. 83).
  • OLG Nürnberg, 09.10.1998 - 6 U 1414/97

    Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers bei Kostenbeteiligungspflicht an

    Auszug aus OLG Celle, 18.06.2008 - 14 U 147/07
    Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Fallkonstellation von derjenigen, die der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 22. März 1984 ( BGHZ 90, 344 = BauR 1984, 395 ) und des OLG Nürnberg ( OLGR 1999, 329) zugrunde lag.
  • OLG Köln, 17.05.2013 - 19 U 194/11

    TGA-Auftragnehmer darf sich auf die Vorgaben des Fachplaners verlassen!

    Angesichts der Schwierigkeit der Feststellung der einzelnen Mängel, die teilweise erst durch die Gutachten geklärt oder neu erfasst worden sind, der Schwierigkeit, die Verantwortlichkeit für die falsche Höhenlage der Rohre auf dem Dach zu klären, der Unsicherheit darüber, welche Nachbesserung nötig ist und ob diese vor dem Hintergrund einer kompletten Umplanung Sinn macht, kann das Verhalten der Klägerin im Prozess nicht als endgültige Weigerung der Nacherfüllung angesehen werden (vgl. zu den Anforderung an eine endgültige Erfüllungsverweigerung auch Ingenstau/Korbion-Wirth, a.a.O., § 13 Nr. 5 VOB/B Rz. 142 ff.; OLG Celle, Urteil vom 18.06.2008, 14 U 147/07 Rz. 41).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 19 U 237/21

    Keine Entschädigung ohne Dokumentation!

    Zwar ist eine Fristsetzung zur Nacherfüllung dann wirkungslos, wenn der Besteller diejenigen Mitwirkungshandlungen nicht vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die die Herstellung eines funktionsfähigen Werkes durch den Unternehmer ermöglichen (OLG Celle, Urteil vom 18.06.2008 - 14 U 147/07, beck-online; BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05, beck-online).
  • LG Aachen, 10.07.2020 - 7 O 219/16
    Der Anspruch entsteht grundsätzlich erst nach Abnahme oder abnahmereifer Herstellung und alsdann frühestens nach fruchtlosem Ablauf der dem Auftragnehmer wirksam gesetzten Mangelbeseitigungsfrist; hiervon umfasst ist auch ein Anspruch auf Zahlung von Kostenvorschuss (vgl. OLG Celle, BauR 2008, 2046 f.; Ganten/Jansen/Voit/Kohler, Beck"scher VOB/B-Kommentar, 3. Auflage 2013, § 13 Abs. 5, Rn. 128 f.).
  • OLG Celle, 09.10.2013 - 14 U 70/13

    Schadensersatz wegen Baumängeln setzt Aufforderung zur Mängelbeseitigung voraus!

    Eine Mängelbeseitigungsaufforderung des Bestellers ist aber wirkungslos, wenn der Besteller nicht zugleich diejenigen Mitwirkungshandlungen vorgenommen oder jedenfalls angeboten hat, die den Unternehmer in die Lage versetzen, seine eigene Werkleistung vertragsgerecht herzustellen (BGH, BGHZ 174, 110 m. w. N.; OLG Celle - 14. Zivilsenat - BauR 2008, 2046 m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.02.2012 - L 10 SB 172/09
    Das Sozialgericht hat im vorliegenden Verfahren medizinische Unterlagen aus dem von dem Kläger gegen die VBG ebenfalls vor dem Sozialgericht Braunschweig geführten Klageverfahren (S 14 U 147/07) beigezogen.
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