Rechtsprechung
   OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18, 3 Ws 223/18, 3 Ws 224/18, 3 Ws 225/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,48106
OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18, 3 Ws 223/18, 3 Ws 224/18, 3 Ws 225/18 (https://dejure.org/2018,48106)
OLG Celle, Entscheidung vom 18.12.2018 - 3 Ws 222/18, 3 Ws 223/18, 3 Ws 224/18, 3 Ws 225/18 (https://dejure.org/2018,48106)
OLG Celle, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - 3 Ws 222/18, 3 Ws 223/18, 3 Ws 224/18, 3 Ws 225/18 (https://dejure.org/2018,48106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 73; StGB § ... 73a Abs. 1; StGB § 73b Abs. 1 Nr. 1; StGB § 73d Abs. 1; StGB § 73d Abs. 2; StGB § 76a Abs. 1; StGB § 76a Abs. 3; EGStGB Art. 316h; StPO § 154a Abs. 2; StPO § 434 Abs. 2; StPO § 436 Abs. 2; EGStPO Art. 14
    Selbständige Einziehung des aus der Tat Erlangten nach Teileinstellung gemäß § 154a StPO; Abzug von Aufwendungen aus Gegenleistungen eines durch Betrug zustande gekommenen Austauschsvertrags bei Berechnung des Wertes des Taterlangten

  • Wolters Kluwer

    Selbständiges Einziehungsverfahren nach Teileinstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selbständiges Einziehungsverfahren nach Teileinstellung

  • rechtsportal.de

    Selbständige Einziehung des aus der Tat Erlangten nach Teileinstellung gemäß § 154a StPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Selbständiges Einziehungsverfahren nach Teileinstellung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Saarbrücken, 16.07.2018 - Ss 44/18

    Strafverfahren wegen Betruges durch Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen mit

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18
    Sie beinhaltet eine Sonderregelung für Austauschverträge, die durch eine synallagmatische Verbindung des strafrechtswidrigen Vermögenszuflusses in Gestalt der Leistung des Geschädigten mit einer Gegenleistung des strafrechtswidrig Bereicherten gekennzeichnet sind (vgl. Saarländisches OLG, Urteil vom 16. Juli 2018 - Ss 44/2018 (27/18) -, Rn. 26, juris; Köhler aaO).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18
    Denn aus zutreffenden tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen hat das Landgericht die Tatbeiträge der Betroffenen H. und M. beim Aufbau und der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes zu einem uneigentlichen Organisationsdelikt zusammengefasst, durch welches mehrere Einzelhandlungen oder mehrere natürliche Handlungseinheiten rechtlich verbunden und hiermit die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in den Personen der Betroffenen zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB verknüpft worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03 -, BGHSt 49, 177).
  • BGH, 29.03.2018 - 4 StR 568/17

    Verfall des Wertersatzes (anwendbare Übergangsvorschriften im Falle des nicht

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18
    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ändert sich an dieser Beurteilung auch nichts dadurch, dass eine "Entscheidung über die Anordnung des Verfalls und des Verfalls von Wertersatz" im Sinne von Art. 316h Satz 2 EGStGB auch in dem nicht begründeten Unterbleiben der Anordnung einer dieser Maßnahmen in einem tatrichterlichen Urteil zu sehen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17 - NJW 2018, 1831).
  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus OLG Celle, 18.12.2018 - 3 Ws 222/18
    Der Strafklageverbrauch steht dem nicht entgegen, weil die Vermögensabschöpfung keinen Strafcharakter besitzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 2004 - 2 BvR 564/95 - BVerfGE 110, 1, Rn. 81 ff.).
  • OLG Jena, 13.03.2020 - 1 Ws 282/18

    Strafrechtliche Vermögenabschöpfung: Zulässigkeit des selbstständigen

    Soweit das Verfahren hinsichtlich eines Teils der ursprünglich erhobenen Tatvorwürfe - etwa nach § 154 Abs. 2 StPO - eingestellt worden ist, waren diese Taten und die ihnen zuzuordnenden Taterträge schon insgesamt nicht Gegenstand des landgerichtlichen Urteils vom 30.05.2012 (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 18.12.2018, Az. 3 Ws 222-225/18, bei juris, zur Anwendung neuen Rechts sogar bei Beschränkung der Verfolgung gem. § 154a StPO), so dass die diesen Taten zugeordneten Taterträge grundsätzlich noch im selbständigen Einziehungsverfahren eingezogen werden können (BGH, Beschluss vom 25.04.2019, 1 StR 54/19, juris).
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