Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14312
OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20 (https://dejure.org/2021,14312)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.01.2021 - 9 U 80/20 (https://dejure.org/2021,14312)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Januar 2021 - 9 U 80/20 (https://dejure.org/2021,14312)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14312) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 171 HGB; § 172 Abs. 4 HGB; § 199 BGB; § 257 BGB
    Beginn der Verjährung des Freistellungsanspruchs eines Treuhandkommanditisten nach Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährungsbeginn des Freistellungsanspruchs eines Treuhandkommanditisten

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung des Freistellungsanspruchs eines Treuhandkommanditisten nach Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 1200
  • NZG 2021, 1210
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 19.10.2017 - III ZR 495/16

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft:

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    An die Bejahung einer Ausnahme für den Fall, dass sich der Befreiungsanspruch bereits vor Fälligkeit der Drittforderung in einen Zahlungsanspruch umwandelt, weil die Inanspruchnahme des Befreiungsgläubigers durch den Drittgläubiger mit Sicherheit zu erwarten ist und feststeht, dass für die Erfüllung der Drittforderung auf Mittel des Befreiungsschuldners zurückgegriffen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 495/16 -, juris), sind strenge Anforderungen zu stellen.

    Spätestens mit Abtretung sowohl der Drittforderung als auch des Freistellungsanspruchs und der damit in der Person der Klägerin eingetretenen Identität von Dritt- und Befreiungsgläubiger hat sich der Freistellungs- auch in einen Zahlungsanspruch umgewandelt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - III ZR 495/16 -, juris Rn. 18 m.w.N.; Staudinger/Bittner/Kolbe, BGB, Neubearbeitung 2019, § 257 Rn. 12; MünchKomm/Krüger, BGB, 8. Aufl. 2019, § 257 Rn. 9).

    b) Soweit nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von diesem Grundsatz eine Ausnahme dann gegeben ist, wenn sich der Befreiungsanspruch bereits vor Fälligkeit der Drittforderung in einen Zahlungsanspruch umwandelt, weil die Inanspruchnahme des Befreiungsgläubigers durch den Drittgläubiger mit Sicherheit zu erwarten ist und feststeht, dass für die Erfüllung der Drittforderung auf die Mittel des Befreiungsschuldners zurückgegriffen werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2017 - III ZR 495/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 2020 - III ZR 192/19 -, juris Rn. 3), kann das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahme im Streitfall nicht, wie das Landgericht meint, für das Jahr 2015 (oder einen früheren Zeitpunkt) festgestellt werden.

  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 271/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhandkommanditisten nach § 257 Abs. 1 BGB beginnt grundsätzlich frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem die Forderung fällig wird, von der zu befreien ist (Anschluss BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08 -, juris Rn. 23).

    a) Im Ausgangspunkt zutreffend hat die Kammer erkannt, dass die Verjährungsfrist für den Befreiungsanspruch eines Treuhänders nach § 257 Satz 1 BGB grundsätzlich frühestens mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem die Forderung fällig wird, von der zu befreien ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 271/08 -, juris Rn. 23).

  • BGH, 27.03.2019 - III ZR 156/18

    Unbegründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme liegen bei einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft grundsätzlich erst dann vor, wenn die wesentlichen Teile des Fondsvermögens verwertet sind und die Möglichkeit zur Erhebung einer bezifferten Zahlungsklage des Treuhänders gegen den Treugeber besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - III ZR 156/18 -, juris Rn. 5).

    aa) Entsprechende Feststellungen lassen sich regelmäßig erst dann mit der zu fordernden Sicherheit treffen, wenn zum in Frage kommenden Zeitpunkt jenseits aller Prognosen bereits hinreichende Fakten geschaffen worden sind, was insbesondere die Verwertung wesentlicher Teile des Fondsvermögens - bei einem Immobilienfonds also der Immobilien, die im Eigentum der Fondsgesellschaft stehen - voraussetzt; vor Veräußerung sämtlicher Fondsimmobilien steht nämlich nicht hinreichend sicher fest, in welchem Umfang die Inanspruchnahme der Treugeber-Kommanditisten erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - III ZR 156/18 -, juris Rn. 5, im Nachgang zu OLG Bremen, Urteil vom 21. Juni 2018 - 3 U 35/17 -, juris Rn. 57 ff.).

  • BGH, 12.07.2006 - IV ZR 23/05

    Begriff der Klagezustellung demnächst

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Die Überwachung des Eingangs des ausweislich des handschriftlichen Zusatzes ("1 x EB") zugleich mit der Klagschrift versandten, jedoch nicht zur Akte zurückgelangten Empfangsbekenntnisses fiel allein in die Zuständigkeit des Gerichts; der Kläger war nicht verpflichtet, die gerichtlichen Abläufe zu kontrollieren oder auf ihre Beschleunigung hinzuwirken (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 2006 - IV ZR 23/05 -, juris Rn. 20 ff.; Palandt/Ellenberger, a.a.O.).
  • BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14

    Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Nachdem auf das Aufforderungsschreiben der Klägerin selbst vom 17. Juli 2019 keine Zahlung erfolgt war, durfte sich die Klägerin nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anwaltlicher Hilfe für den Versuch einer außergerichtlichen Regelung bedienen (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2015 - IX ZR 280/14 -, juris Rn. 11).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 224/08

    Zur Haftung von Treugebern einer Kommanditgesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Das zwischen Treugebern und Treuhändern bestehende Treuhandverhältnis aber verfolgt gerade das Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der Kommanditbeteiligung den Treugeber treffen zu lassen; grundsätzlich sollen Anleger durch die Zwischenschaltung eines Treuhänders nicht besser stehen, als sie stünden, wenn sie selbst Kommanditisten wären (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2011 - II ZR 224/08 -, juris Rn. 27).
  • BGH, 16.12.1987 - VIII ZR 4/87

    Zustellung von Klageerweiterungsschriftsätzen im Mahnverfahren; Einhaltung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Denn auch ein zwischen Einreichung und Zustellung liegender längerer Zeitraum steht der Rückwirkung nicht entgegen, wenn sie nicht vom Kläger, sondern vom Gericht zu vertreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Dezember 1987 - VIII ZR 4/87 -, BGHZ 103, 20; Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 204 Rn. 7).
  • BGH, 07.04.1965 - VIII ZR 200/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    Bei der von der Beklagten in Bezug genommenen Rechtsprechung zum vorzeitigen Beginn der Verjährung eines Freistellungsanspruchs handelt es sich vielmehr um eine Ausnahme, die schon im Grundsatz jedenfalls regelmäßig restriktiv zu handhaben ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. April 1965 - VIII ZR 200/63 -, juris Rn. 27; MünchKomm/Säcker, BGB, 8. Aufl. 2018, Einleitung Rn. 121 ff.).
  • OLG Bremen, 21.06.2018 - 3 U 35/17

    Rückzahlung von Ausschüttungen bei treuhänderisch vermittelter Beteiligung an

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    aa) Entsprechende Feststellungen lassen sich regelmäßig erst dann mit der zu fordernden Sicherheit treffen, wenn zum in Frage kommenden Zeitpunkt jenseits aller Prognosen bereits hinreichende Fakten geschaffen worden sind, was insbesondere die Verwertung wesentlicher Teile des Fondsvermögens - bei einem Immobilienfonds also der Immobilien, die im Eigentum der Fondsgesellschaft stehen - voraussetzt; vor Veräußerung sämtlicher Fondsimmobilien steht nämlich nicht hinreichend sicher fest, in welchem Umfang die Inanspruchnahme der Treugeber-Kommanditisten erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - III ZR 156/18 -, juris Rn. 5, im Nachgang zu OLG Bremen, Urteil vom 21. Juni 2018 - 3 U 35/17 -, juris Rn. 57 ff.).
  • BGH, 29.09.2015 - II ZR 403/13

    Treuhandvermittelte Kommanditbeteiligung an einer Wohnungsbaugesellschaft:

    Auszug aus OLG Celle, 19.01.2021 - 9 U 80/20
    b) Soweit die Beklagte mit ihrer Klagerwiderung (dort S. 25 = Bl. 28 Bd. I d.A.) in Abrede genommen hat, dass ihr Kapitalkonto bei Erhalt der Ausschüttungen unter den Betrag der Hafteinlage herabgemindert war, ist ihr diesbezügliches pauschales Bestreiten unbeachtlich, weil sie die volle Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass die erfolgten Auszahlungen nicht haftungsschädlich waren, sondern es sich um ihr zustehenden Gewinn gehandelt hat (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. September 2015 - II ZR 403/13 -, juris Rn. 30; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, HGB, 4. Aufl. 2020, § 172 Rn. 56).
  • BGH, 30.07.2020 - III ZR 192/19

    Anwendung der fünfjährigen Verjährungsfrist auf den vertraglichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht