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   OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07   

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https://dejure.org/2007,5912
OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07 (https://dejure.org/2007,5912)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.03.2007 - 22 W 19/07 (https://dejure.org/2007,5912)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. März 2007 - 22 W 19/07 (https://dejure.org/2007,5912)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Freiheitsentziehung: Feststellen der Rechtswidrigkeit bei nachträglicher Erledigung ohne Feststellungsantrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO
    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten Freiheitsentziehungsmaßnahmen; Rechtmäßigkeit der Verlängerung einer Abschiebungshaft; Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei freiheitsentziehenden Maßnahmen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des nachträglichen Feststellungsinteresses bei erledigten Freiheitsentziehungsmaßnahmen; Rechtmäßigkeit der Verlängerung einer Abschiebungshaft; Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei freiheitsentziehenden Maßnahmen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4
    D (A), Abschiebungshaft, Feststellungsantrag, Feststellungsinteresse, Antrag, Fortsetzungsfeststellungsantrag, Rechtsweggarantie, Erledigung, nachträgliche Erledigung, Hinweispflicht, rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Feststellung der Rechtswidrigkeit bei nachträglicher Erledigung einer Freihheitsentziehungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2007, 189
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 26.08.2005 - 22 W 50/05

    Voraussetzungen für die Unzulässigkeit eines Rechtmittels bei Eintreten einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    cc) Demgegenüber lassen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 14. August 2002, 3 Wx 226/02), Karlsruhe (Beschluss vom 18. Dezember 2002, 11 Wx 74/02) und Celle (Beschluss vom 26. August 2006, 22 W 50/05) erkennen, dass auch im Falle des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehenden Feststellungsinteresses zumindest ein Rechtsschutzziel des Betroffenen zu Tage treten oder zumindest erkennbar werden muss.
  • BayObLG, 25.10.2001 - 3Z BR 342/01

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Haftanordnung nach

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    Hiernach ist nach der zwischenzeitig hierzu vorliegenden Rechtsprechung der Obergerichte unstreitig, dass trotz eingetretener Erledigung einer Freiheitsentziehungsmaßnahme ein nachträgliches Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht versagt werden darf (vgl. statt vieler nur BayObLG vom 25. Oktober 2001 [3Z BR 342/01] und OLG Hamm vom 26. Februar 2002 [15 W 53/02]).
  • OLG Zweibrücken, 23.04.2002 - 3 W 76/02

    Abschiebungshaftverfahren: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach der

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    bb) Der Betroffene stützt sein Rechtsmittel auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 23. April 2002 (3 W 76/02).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 11 Wx 74/02

    Verfahren über die Anordnung von Abschiebungshaft: Nachträgliche Überprüfung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    cc) Demgegenüber lassen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf (Beschluss vom 14. August 2002, 3 Wx 226/02), Karlsruhe (Beschluss vom 18. Dezember 2002, 11 Wx 74/02) und Celle (Beschluss vom 26. August 2006, 22 W 50/05) erkennen, dass auch im Falle des nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fortbestehenden Feststellungsinteresses zumindest ein Rechtsschutzziel des Betroffenen zu Tage treten oder zumindest erkennbar werden muss.
  • OLG Hamm, 26.02.2002 - 15 W 53/02

    Erledigung der Hauptsache im Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde betr.

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    Hiernach ist nach der zwischenzeitig hierzu vorliegenden Rechtsprechung der Obergerichte unstreitig, dass trotz eingetretener Erledigung einer Freiheitsentziehungsmaßnahme ein nachträgliches Interesse an einer Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht versagt werden darf (vgl. statt vieler nur BayObLG vom 25. Oktober 2001 [3Z BR 342/01] und OLG Hamm vom 26. Februar 2002 [15 W 53/02]).
  • BayObLG, 06.02.2002 - 3Z BR 407/01

    Kostenpflicht des Betroffenen bei nachträglicher Unzulässigkeit der Abscheibung

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    Denkbar und möglich ist vielmehr auch, dass der Betroffene sein Rechtsmittel zurücknehmen oder nach Eintritt der Erledigung auf den Kostenpunkt beschränkt wissen will (vgl. etwa BayObLG vom 6. Februar 2002, 3Z BR 407/01).
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2007 - 22 W 19/07
    a) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 5. Dezember 2001 (2 BvR 527/99 u.a., BVerfGE 104, 220) klargestellt, dass bei Eingriffen in das Grundrecht der Freiheit der Person auch nach Erledigung des Eingriffs ein Interesse des Betroffenen an - auch nachträglicher - Feststellung der Rechtswidrigkeit grundsätzlich als schutzwürdig erscheint und somit ein Rechtsschutzbedürfnis auch nach Erledigung der Maßnahme unabhängig davon besteht, ob Rechtsschutz typischerweise noch innerhalb der angeordneten Haftzeit erlangt werden kann.
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