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   OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14   

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OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14 (https://dejure.org/2015,82421)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.03.2015 - 13 U 119/14 (https://dejure.org/2015,82421)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. März 2015 - 13 U 119/14 (https://dejure.org/2015,82421)
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Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Thummet 1 -, Unterlassungsanspruch des VM gegen das VU wegen direkter Korrespondenz mit dem VN trotz umfassender Postempfangsvollmacht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12

    Korrespondenzpflicht des Versicherers mit einem vom Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Es besteht eine vertragliche Nebenpflicht des VU, auf Wunsch des VN Schriftwechsel ausschließlich mit einem von diesem eingeschalteten VM zu führen und diesem auf Verlangen Auskunft zu erteilen (im Anschluss an BGH, 29.05.2013 - IV ZR 165/12 - Juris Tzz. 9, 10 - LVM 4 -).

    Aus der Entscheidung des BGH vom 08.02.2011 - VI ZR 311/09 - in der über eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und über einen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu befinden war, lässt sich nichts für einen Streitfall herleiten, in der es um die Verletzung von Vertragspflichten - im Streitfall der Korrespondenzpflicht gemäß der Entscheidung des BGH vom 29.05.2013 - IV ZR 165/12 - geht .

    Ein Anspruch des VN auf Korrespondenz mit einem von ihm eingeschalteten Vertreter besteht lediglich dann nicht, wenn sich dies für den Versicherer im Einzelfall als unzumutbar darstellt (im Anschluss an BGH, 29.05.2013 IV ZR 165/12 - Juris Tz. 14).

    Unzumutbar ist eine Korrespondenzpflicht, wenn sie für den Versicherer mit einem unzumutbaren Mehraufwand verbunden wäre (im Anschluss an BGH, 29.05.2013 IV ZR 165/12 - Juris Tz. 1 7).

  • OLG Hamm, 18.11.2014 - 4 U 90/14

    Wettbewerb erlaubt: Versicherungen dürfen maklerbetreuten Kunden eigene

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Vielmehr handelt es sich um eine zulässige und übliche Angabe der Kontaktdaten des Erstellers der Schreiben (im Anschluss an OLG Hamm, 18.11.2014 - 4 U 90/14 - Juris Tz. 52).

    Die Angabe eines Servicecenters des VU in seinen Schreiben an die VN ist auch nicht nach § 4 Nr. 10 UWG unlauter (im Anschluss an OLG Hamm, 18.11.2014 - 4 U 90/14 - Juris Tz. 58).

  • BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10

    Unlautere und irreführende Mitgliederwerbung auf der Internet-Seite einer

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Ist es zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, streitet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (im Anschluss an BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10 - Juris Tz. 30 - Betriebskrankenkasse II - ).

    Die tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (im Anschluss an BGH, 30.04.2014 - I ZR 170/10 - Juris Tz. 31 - Betriebskrankenkasse II - ).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Eine unter dem Gesichtspunkt der Behinderung lauterkeitsrechtlich zu beanstandende unangemessene Einwirkung auf Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn sich ein Abfangender gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen, aufzudrängen (im Anschluss an BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06 - Juris Tz. 21 - Änderung der Voreinstellung II - ).

    Einer unangemessenen Einwirkung durch einen Abfangenden steht es gleich, wenn das betreffende Verhalten nicht auf eine Änderung des Kundenentschlusses gerichtet ist, sondern derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, diese weisungswidrig so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (im Anschluss an BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06 - Juris Tz. 22 - Änderung der Voreinstellung II - ).

  • LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11

    Versicherungsmakler - Wettbewerbsverhältnis

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Die Benennung eines Servicecenters ist nicht damit vergleichbar, dass ein bestimmter Betreuer genannt wird, indem etwa ein konkreter Ansprechpartner bzw. eine Generalvertretung oder einen HV benannt wird (unter Bezugnahme auf LG Potsdam, 14.01.2011 - 51 O 46/11 - LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH - LG München I, 24.01.2013 - 17 HK O 28186/11 - LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14 -).
  • LG Potsdam, 14.10.2011 - 51 O 46/11

    Wettbewerbsverstoß: Hinweis einer Versicherung auf eigene Betreuungsorganisation

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Die Benennung eines Servicecenters ist nicht damit vergleichbar, dass ein bestimmter Betreuer genannt wird, indem etwa ein konkreter Ansprechpartner bzw. eine Generalvertretung oder einen HV benannt wird (unter Bezugnahme auf LG Potsdam, 14.01.2011 - 51 O 46/11 - LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH - LG München I, 24.01.2013 - 17 HK O 28186/11 - LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14 -).
  • LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14
    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Die Benennung eines Servicecenters ist nicht damit vergleichbar, dass ein bestimmter Betreuer genannt wird, indem etwa ein konkreter Ansprechpartner bzw. eine Generalvertretung oder einen HV benannt wird (unter Bezugnahme auf LG Potsdam, 14.01.2011 - 51 O 46/11 - LG Stuttgart, 13.07.2011 - 36 O 55/11 KfH - LG München I, 24.01.2013 - 17 HK O 28186/11 - LG Dortmund, 02.04.2014 - 20 O 38/14 -).
  • BGH, 08.02.2011 - VI ZR 311/09

    Persönlichkeitsschutz: Anspruch auf Unterlassung der Zusendung von Mahnschreiben

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Aus der Entscheidung des BGH vom 08.02.2011 - VI ZR 311/09 - in der über eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und über einen Verstoß gegen anwaltliche Berufspflichten zu befinden war, lässt sich nichts für einen Streitfall herleiten, in der es um die Verletzung von Vertragspflichten - im Streitfall der Korrespondenzpflicht gemäß der Entscheidung des BGH vom 29.05.2013 - IV ZR 165/12 - geht .
  • OLG Schleswig, 13.07.2010 - 6 U 26/10

    Zulässigkeit des Angebots der Produkte dritter Versicherungsunternehmen durch

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Sie wenden sich aber an den gleichen Abnehmerkreis, da beide Parteien VN als Kunden haben (im Anschluss an OLG Schleswig, 13.07.2010 - 6 U 26/10 - Juris Tz. 67).
  • OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03

    Anspruch auf Unterlassung wegen einem Verstoß gegen das Wettbewerbsgesetz;

    Auszug aus OLG Celle, 19.03.2015 - 13 U 119/14
    Ergibt sich aus dem Inhalt der umfassenden Maklervollmacht, dass die Entgegennahme jeglichen Schriftwechsels von der Vollmacht umfasst ist, kommt dadurch der Wille des VN zum Ausdruck, dass die weitere Vertragsabwicklung und Durchführung ausschließlich über den VM laufen soll (im Anschluss an OLG Koblenz, 21.10.2003 - 4 U 531/03 - NJW-RR 04, 23, 24).
  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

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