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   OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02 (OWiZ)   

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https://dejure.org/2002,15923
OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02 (OWiZ) (https://dejure.org/2002,15923)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2002 - 222 Ss 83/02 (OWiZ) (https://dejure.org/2002,15923)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 222 Ss 83/02 (OWiZ) (https://dejure.org/2002,15923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz

    Krawatte nicht angelegt - ungebührliches Verhalten? - von Verhandlung als Verteidiger ausgeschlossen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nichttragen einer Krawatte in der Hauptverhandlung

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Krawattenzwang im Strafrecht

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzinformation und -anmerkung)

    Nichttragen einer Krawatte in der Hauptverhandlung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02
    Die Zurückweisung der beiden Verteidiger des Betroffenen im Hauptverhandlungstermin vom 30. Januar 2002 "wegen ungebührlichen Auftretens vor Gericht", weil sie sich geweigert hatten, eine Krawatte "anzulegen bzw. sich eine zu besorgen", war verfahrensfehlerhaft und verletzte das Recht des Betroffenen auf Anwesenheit und Mitwirkung seiner gewählten Verteidiger (§§ 137 Abs. 1 S. 1 StPO, 46 Abs. 1 OWiG) in der Hauptverhandlung im Rahmen eines rechtsstaatlichen und fairen Verfahrens (vgl. BVerfGE 38, 105).
  • BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 608/99

    Zu den Anforderungen an die Feststellung eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02
    Bei der Abgrenzung ist die Ausstrahlungswirkung von Art. 12 Abs. 1 GG zu beachten (BVerfG GewArch 2000, 240).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2001 - 2a Ss OWi 369/00

    Formelle Beweiskraft; Widersprüchlicher Vermerke im Hauptverhandlungsprotokoll;

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2002 - 222 Ss 83/02
    Ob die von der GmbH des Betroffenen u.a. angebotenen Pflasterarbeiten als eine wesentliche Tätigkeit im Sinne eines Straßenbauer-Handwerks oder aber nur als ein Minderhandwerk oder lediglich als eine unwesentliche Nebenleistung im Rahmen eines Gewerbes, das eine Eintragung in die Handwerksrolle von vornherein nicht erfordert, zu beurteilen ist, wird im Wesentlichen von dem Gesamtcharakter der herzustellenden Anlagen abhängen, die die GmbH zu errichten beabsichtigte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 58).
  • OLG Celle, 01.11.2002 - 222 Ss 196/02

    Abgrenzung; amtswegige Prüfung; Bußgeldverfahren; Dauerordnungswidrigkeit;

    Deshalb sind tatsächliche Feststellungen nötig, ob die Tätigkeit des Betroffenen die Anwendung der Handwerksordnung erforderlich erscheinen lässt (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2002 - 222 Ss 83/02 (Owi) -).
  • OLG Celle, 22.11.2002 - 222 Ss 64/02

    Ordnungswidrigkeit bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Beauftragung mit

    Das Amtsgericht hat es versäumt, die handwerklichen Leistungen, die der Zeuge ... für den Betroffenen erbracht hat, im Einzelnen für jeden Auftrag nach Art, Umfang, Zeit und Ort darzulegen, um dem Senat dadurch die Nachprüfung in jedem Einzelfall zu ermöglichen, ob es sich um handwerkliche Tätigkeiten gehandelt hat, die die Eintragung des Zeugen ... in die Handwerksrolle erforderlich gemacht hätten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. August 2000 - 322 Ss 69/00 (Owi) - und vom 19. Juli 2002 - 222 Ss 83/02 (Owi) - OLG Düsseldorf GewArch 2001, 346, 347).
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