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   OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10   

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https://dejure.org/2011,22621
OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10 (https://dejure.org/2011,22621)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.07.2011 - 2 Ws 380/10 (https://dejure.org/2011,22621)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - 2 Ws 380/10 (https://dejure.org/2011,22621)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 67d Abs. 3 S. 1 StGB; § 1 StrEG; § 2 StrEG
    Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung infolge der Rechtsprechung des BVerfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung infolge der Rechtsprechung des BVerfG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67d Abs. 3 S. 1; StrEG § 1; StrEG § 2
    Kein Anspruch auf Entschädigung nach StrEG bei Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung infolge der Rechtsprechung des BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 703 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10
    Der Senat hat auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 09.11.2010 (5 StR 394/10 u. a.) ein Sachverständigengutachten eingeholt zu der Frage, ob sich aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Verurteilten eine hochgradige Gefahr für die Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualverbrechen ableiten lässt, würde er aus der Sicherungsverwahrung entlassen, und ob sich im Rahmen des Vollzuges der Sicherungsverwahrung positive Anhaltspunkte ergeben haben, die eine Reduzierung der im Vorleben des Verurteilten dokumentierten Gefährlichkeit nahelegen.

    Bei einer an der EMRK orientierten Auslegung ist die rückwirkende Klausel des § 67 d Abs. 3 Satz 1 StGB nur anwendbar, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist (vgl. BGH NJW 2011, 240).

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10
    Soweit das Bundesverfassungsgericht - nachdem es noch in seiner Entscheidung vom 05.02.2004 (BVerfGE 109, 133 ff. -juris) den Wegfall der Höchstfrist für eine erstmalig angeordnete Sicherungsverwahrung nicht als Verstoß gegen das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot aus Art. 20 Abs. 3 GG angesehen hatte - Normen über die Anordnung und den Vollzug der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt hat, wirkt sich dies auf den Bestand des die Vollstreckungsgrundlage bildende Urteils des Landgerichts Verden als solches vom 13.04.1983 nicht aus.
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10
    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 (2 BvR 2365/09 u. a.) ist im Anschluss an die Rechtsprechung des EGMR § 67 d Abs. 3 Satz 1 StGB, soweit er zur Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung über 10 Jahre hinaus auch bei Verurteilten ermächtigt, deren Anlasstaten vor Inkrafttreten von Art. 1 des Gesetzes zur Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom 26.01.1998 begangen wurden, mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG i. V. m. Art. 104 Abs. 1 GG sowie i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG unvereinbar.
  • OLG Celle, 25.05.2010 - 2 Ws 169/10

    Entlassung erstmals Sicherungsverwahrter in sog. Altfällen

    Auszug aus OLG Celle, 19.07.2011 - 2 Ws 380/10
    Bei dieser Entscheidung hat sich die Strafvollstreckungskammer maßgeblich auf die vorhergehenden Entscheidungen dieses Senates (Beschluss vom 25.05.2010 - 2 Ws 169/10 und 2 Ws 170/10 -) gestützt.
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2011 - 2 Ws 43/11

    Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen der Fortdauer über zehn Jahre hinaus in

    Bei der Voraussetzung einer psychischen Störung, deren Vorliegen zuverlässig nachgewiesen werden muss (OLG Hamm B. v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; OLG Celle, B. v. 19.7.2011, 2 Ws 380/10; EGMR EuGRZ 1979, 650, 654; Entscheidung vom 20.5.2003, Nr. 50272/99; vom 13.1.2011, Nr. 17792/07), handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vom Richter auszufüllen ist (BVerfG StraFo 2011, 416).

    Die geforderte zuverlässige Feststellung einer solchen Störung kann aber nur in Anlehnung an die Begriffswahl der anerkannten Diagnoseklassifikationen ICD 10 und DSM IV erfolgen, wobei die dort umschriebene Symptomatik - auch um eine Abgrenzung zur Persönlichkeitsakzentuierung zu ermöglichen - für den Betroffenen mit einer Beeinträchtigung auf der individuellen, aber auch kollektiven und sozialen Ebene verbunden sein muss, die über das Begehen von Straftaten hinausgeht (BT-Drs. 17/3403 S. 54; BVerfG StraFo 2011, 416; OLG Hamm B. v. 9.6.2011, 4 Ws 207/10; vgl. auch OLG Celle B. v. 19.7.2011, 2 Ws 380/10).

  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 280/12

    Entschädigung für den Vollzug der gem. § 316e Abs. 3 S. 1 EGStGB für erledigt

    Die danach verfassungswidrigen Vorschriften sind - vorbehaltlich einer zwischenzeitlichen Neuregelung durch den Gesetzgeber - bis längstens zum 31.05.2013 weiterhin anwendbar (vgl. hierzu etwa auch OLG Celle, Beschluss v. 19. Juli 2011, Az 2 Ws 380/10).

    Daran fehlt es vorliegend, da - wie das Landgericht unter Bezugnahme auf die Entscheidung des OLG Celle vom 19.07.2011 - 2 Ws 380/10 - zutreffend ausgeführt hat -, das Urteil des LG E. vom 12.12.2003 bis zur von der Strafvollstreckungskammer mit Beschluss vom 8.03.2011 ausgesprochenen Erledigungserklärung die Rechtsgrundlage für die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung war.

  • OLG Nürnberg, 23.02.2012 - 2 Ws 320/11

    Maßregelvollstreckung aufgrund einer Nachfolgeentscheidung:

    Das Ausgangsurteil und die dort angeordnete Sicherungsverwahrung finden daher ihre rechtliche Grundlage nach wie vor in den noch anwendbaren Vorschriften zur Sicherungsverwahrung (OLG Celle NStZ 2011, 703).
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