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   OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02   

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OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02 (https://dejure.org/2002,3334)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.08.2002 - 1 Ws 203/02 (https://dejure.org/2002,3334)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02 (https://dejure.org/2002,3334)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zulässigkeit der Organisationshaft bei Verurteilung zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 458 Abs. 1 StPO ; § 63 StGB ; § 67 Abs. 1 StGB
    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des Verbleibens in Organisationshaft; Beschleunigungsgebot; Frist für die Organisationshaft; Maßregelvollzug; Zulässigkeit trotz prozessualer Überholung; Grundrechtseingriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilter; Dauer des Verbleibens in Organisationshaft; Beschleunigungsgebot; Frist für die Organisationshaft; Maßregelvollzug; Zulässigkeit trotz prozessualer Überholung; Grundrechtseingriff

  • Judicialis

    StPO § 458 Abs. 1; ; StGB § 63; ; StGB § 67 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 458 Abs. 1; StGB § 63 § 67 Abs. 1
    Dauer der Organisationshaft vor Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 349
  • StV 2003, 32
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 22.05.1981 - 1 Ws 237/81
    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Mit seinem Rechtsmittel wendet sich der Verurteilte nicht gegen eine Einzelmaßnahme auf dem Gebiet des Justizvollzuges, sondern gegen die angewandete Vollzugsart im allgemeinen, so dass die sofortige Beschwerde nach §§ 463 Abs. 1, 462 Abs. 1 und 3, 458 Abs. 1 StPO statthaft ist (vgl. OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366).

    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).

  • OLG Brandenburg, 02.03.2000 - 2 Ws 24/00

    Entscheidung über die Zulässigkeit vollzogener Organisationshaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Auch in diesen Fällen hat der Betroffene ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Grundrechtseingriffs (vgl. OLG Brandenburg NStZ 2000, 504).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Nach der neueren Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein Rechtsschutzinteresse bei tiefgreifenden Grundrechtsverletzungen nicht nur in den Fällen einer gegenwärtigen Beschwer, einer Wiederholungsgefahr oder einer fortwirkenden Beeinträchtigung, sondern auch dann zu bejahen, wenn sich der direkte Grundrechtseingriff nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung im Beschwerdeverfahren kaum erlangen kann, z.B. bei Durchsuchungen (BVerfG NJW 1999, 273).
  • BVerfG, 18.06.1997 - 2 BvR 2422/96

    Verfassungswidrigkeit sog. organisationshaft im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Organisationshaft in seiner Entscheidung vom 18. Juni 1997 (NStZ 1998, 77) im Zusammenhang mit der Frage ihrer Anrechenbarkeit auf die Strafe als "Regelwidrigkeit" bezeichnet, die sich nicht zu Lasten des Betroffenen auswirken dürfe.
  • OLG Celle, 30.07.1997 - 2 Ws 157/97

    Übermittlung von behördlichen Sozialdaten im Strafverfahren; Durchsuchung der

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).
  • OLG Hamm, 27.07.1989 - 1 Ws 217/89
    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2000 - 2 Ws 337/99

    Zulässige Dauer von Organisationshaft

    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Steht für den Verurteilten kein Platz im Maßregelvollzug zur Verfügung, muss er freigelassen werden (so auch für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: OLG Brandenburg NStZ 2000, 500 und 504).
  • OLG Celle, 20.08.1996 - 3 Ws 196/96
    Auszug aus OLG Celle, 19.08.2002 - 1 Ws 203/02
    Damit hat das Verfassungsgericht die Organisationshaft zwar als "regelwidrig", aber eben doch als existent anerkannt und damit die gängige Praxis der Rechtssprechung, den Vollstreckungsbehörden eine "Organisationsfrist" für die Beschaffung eines Unterbringungsplatzes von bis zu drei Monaten einzuräumen, jedenfalls indirekt bestätigt (OLG Hamm MDR 1980, 952; vgl. OLG Celle NJW 1997, 2964 und StV 1997, 477; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 366; OLG Hamm NStZ 1989, 549).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1019/01

    Freiheit der Person (Vollstreckungsreihenfolge; Unterbringung in einer

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f.; Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff.; OLG Celle, StV 2003, S. 32 f.; OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f.; OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.).
  • OLG Hamm, 05.03.2024 - 3 Ws 65/24

    Vorführung des Untergebrachten über eine JVA, Organisations- und

    Jedoch weist der Senat in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die obergerichtliche Rechtsprechung betreffend die sogenannte Organisationshaft nach Rechtskraft der Entscheidung über eine Maßregelunterbringung eine solche grundsätzlich - in engen zeitlichen Grenzen - nicht für unzulässig erachtet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02 -, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2019 - III-1 Ws 209/19 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 15.10.2014 - 1 Ws 267/14

    Keine Kosten- und Auslagenentscheidung bei einem die Vollstreckung betreffenden

    Dem Beschluss des OLG Celle vom 19.8.2002 - 1 Ws 203/02 - (zitiert nach juris), der die Frage der Zulässigkeit von Organisationshaft zum Gegenstand hat, ist zu entnehmen, dass das OLG offensichtlich davon ausgeht, dass eine Kostenentscheidung bei einer gerichtlichen Entscheidung über eine Einwendung gegen die Zulässigkeit der Strafvollstreckung bei Vollstreckung von Organisationshaft nicht erforderlich ist.

    Auch aus der Formulierung, dass die gegen die Kostenentscheidung erhobene sofortige Beschwerde des dortigen Verurteilten gegenstandslos sei, weil der angefochtene Beschluss keine Kostenentscheidung enthalte, sondern lediglich eine "- hier überflüssige - dahingehende Rechtsmittelbelehrung" (OLG Celle, Beschluss vom 19.8.2002 - 1 Ws 203/02 - zitiert nach juris, Rdnr. 29) kann geschlossen werden, dass das OLG Celle eine erstinstanzliche Kosten- und Auslagenentscheidung nicht für erforderlich hält.

  • OLG Hamm, 25.11.2003 - 4 Ws 537/03

    Organisationshaft; Zulässigkeit; Beschwerde; fortwirkende Beeinträchtigung

    Eine solche schon von Verfassungswegen erforderliche Rechtsgrundlage für die Vollstreckung von Organisationshaft sieht das einfache Recht aber - bisher - nicht vor (vgl. BVerfG NJW 1988, 77; OLG Dresden NStZ 1993, 511; Brandenburg. OLG, a.a.O.; OLG Celle NStZ-RR 2002, 349, 350).
  • OLG Braunschweig, 04.09.2020 - 1 Ws 205/20

    Unzulässige Vollstreckung von Organisationshaft; Unterbrechung der

    Die sofortigen Beschwerden der Staatsanwaltschaft und des Verurteilten sind gemäß §§ 463 Abs. 1, 462 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StPO statthaft (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02, Rn. 12, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 8. Februar 2000 - 2 Ws 337/99, Rn. 7, juris) und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht angebracht (§§ 306 Abs. 1, 311 StPO).
  • OLG Hamm, 07.05.2019 - 1 Ws 209/19

    Überführung in Maßregelvollzug innerhalb der Regelzeitspanne von drei Monaten

    Diese hängt vielmehr von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005 zu 2 BvR 1019/01, zitiert nach juris Rn. 32; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08. Februar 2000 zu 2 Ws 337/99, zitiert nach juris Rn. 22; OLG Hamm, Beschluss vom 25. November 2003 zu III-4 Ws 537+539/03, zitiert nach juris Rn. 18; OLG Celle, Beschluss vom 19. August 2002 zu 1 Ws 203/02, zitiert nach juris Rn. 22).
  • OLG Celle, 03.07.2003 - 1 Ws 171/03

    Anspruch eines Strafgefangenen auf einen Einzelhaftraum; Rechtswidrigkeit von

    Der rechtskräftig zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus Verurteilte darf vielmehr nur so lange in einer Justizvollzugsanstalt verbleiben, wie die Vollstreckungsbehörde unter Berücksichtigung des in Haftsachen zu berücksichtigenden Beschleunigungsgebotes benötigt, um einen Platz in einer Maßregelvollzugsanstalt zu finden und den Verurteilten dorthin zu überstellen (Senatsentscheidung vom 19. August 2002 - 1 Ws 203/02; abgedruckt in NStZ-RR 2002, 349).
  • OLG Bremen, 29.11.2022 - 1 Ws 136/22

    Rechtsverletzung durch überlange Organisationshaft und Voraussetzungen für eine

    Nach der wohl überwiegenden Auffassung wird dagegen angenommen, dass Rechtsverletzungen durch Verzögerungen und überlange Dauer eines Vollzugs von Organisationshaft ohne weiteres die Freilassung des Verurteilten zur Folge haben müssen (siehe KG Berlin, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 Ws 93/20, juris Rn. 10 und 20, 0LGSt StGB § 67 Nr. 17; OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2000 - 2 Ws 337/99, juris Rn. 18, NStZ 2000, 500; Beschluss vom 02.03.2000 - 2 Ws 24/00, juris Rn. 12, NStZ 2000, 504; OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.09.2020 - 1 Ws 205/20, juris Rn. 7, RuP 2021, 55; OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2002 - 1 Ws 203/02, juris Rn. 23, NStZ-RR 2002, 349; OLG Hamm, Beschluss vom 25.11.2003 - 4 Ws 537/03 und 4 Ws 569/03, juris Rn. 10 und 18, NStZ-RR 2004, 381; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.06.2021 - 3 Ws 258/19, RuP 2019, 244 (Bestätigung von LG Offenburg, Beschluss vom 03.06.2019 - 7 StVK 353/19, juris Rn. 19, RuP 2019, 258); LG Braunschweig, Beschluss vom 09.11.2011 - 4a KLs 26/11, juris Rn. 8, RuP 2012, 169; LG Göttingen, Beschluss vom 05.08.2014 - 56 StVK 86/14, juris Rn. 5 (siehe aber auch Rn. 10), StV 2016, 514; LG Hildesheim, Beschluss vom 15.08.2019 - 23 StVK 276/19, juris Rn. 18; LG Mannheim, Beschluss vom 01.02.2021 - R 19 StVK 13/21, juris Rn. 6 und 12, StV 2022, 592; LG Oldenburg, Beschluss vom 15.01.2020 - 50 StVK 280/19, juris Rn. 16; LG Stade, Beschluss vom 08.05.2020 - 14a StVK 153/20, juris Rn. 6 (siehe aber auch Rn. 8)).
  • OLG Hamm, 05.08.2014 - 5 Ws 231/14

    Vorwegvollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe während der Organisationshaft

    In diesem Zusammenhang ist es verfassungsrechtlich geboten, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (vgl. BVerfG, NJW 2006, 427, 428 f.; OLG Celle, StV 2003, 32 f.; OLG Dresden, NStZ 1993, 511 f.).
  • OLG Bamberg, 07.11.2022 - 1 Ws 629/22

    Rechtmäßigkeit der Organisationshaft - Anspruch auf zeitnahe Unterbringung im

    (4) Verfassungsrechtlich geboten ist es indes, dass die Vollstreckungsbehörden auf den konkreten, von der Rechtskraft des jeweiligen Urteils abhängigen Behandlungsbedarf unverzüglich reagieren und in beschleunigter Weise die Überstellung des Verurteilten in eine geeignete Einrichtung, welche sich unter Umständen auch außerhalb des jeweiligen Bundeslandes befinden kann, herbeiführen (zur restriktiven, auf das Beschleunigungsgebot und den Einzelfall abstellenden Tendenz in der obergerichtlichen Rechtsprechung vgl. OLG Dresden, NStZ 1993, S. 511 f., Brandenburgisches OLG, StV 2001, S. 23 ff., OLG Celle, StV 2003, S. 32 f., OLG Celle, NStZ-RR 2003, S. 316 f., OLG Hamm, NStZ-RR 2004, S. 381 ff.) [...].".
  • KG, 10.06.2020 - 5 Ws 93/20

    Zulässigkeit der "Organisationshaft"

  • LG Wuppertal, 17.07.2023 - 21 StVK 736/23

    Zulässigkeit von Organisationshaft, zulässige Dauer von Organisationshaft

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