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   OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11   

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https://dejure.org/2011,9930
OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11 (https://dejure.org/2011,9930)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2011 - 2 W 256/11 (https://dejure.org/2011,9930)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 2 W 256/11 (https://dejure.org/2011,9930)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrensgebühr des Rechtsanwalts im Verfahren der weiteren Beschwerde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Nr. 3502 VV RVG; § 27 FGG a.F.
    Bemessung der Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG a.F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV RVG Nr. 3502
    Anwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde nach § 27 FGG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 680
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.09.2006 - V ZB 105/06

    Statthaftigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde in

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11
    Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt, dass das statthafte Rechtsmittel gegen Entscheidungen über sofortige Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - soweit nicht gesetzlich etwas anderes angeordnet worden ist - auch in Kostenfestsetzungsangelegenheiten die sofortige weitere Beschwerde nach §§ 27 ff FGG und nicht die Rechtsbeschwerde nach §§ 574 ff ZPO ist (vgl. BGH NJW 2007, 158).
  • OLG München, 05.12.2006 - 32 Wx 158/06

    Einzelrichterentscheidung über Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss des

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11
    Da in Ermangelung einer Regelungslücke eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, erhält im Erbscheinerteilungsverfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde vertritt, nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum, der sich der Senat anschließt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1727; OLG München Beschluss vom 5. Dezember 2006, 32 Wx 158/06; vgl. auch die Nachweise bei Meyer, JurBüro 2011, 74).
  • OLG München, 07.03.2006 - 32 Wx 23/06

    (Rechtsanwaltsgebühren im Verfahren der weiteren Beschwerde betreffend eine

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11
    Da in Ermangelung einer Regelungslücke eine analoge Anwendung nicht in Betracht kommt, erhält im Erbscheinerteilungsverfahren der Rechtsanwalt, der einen Beteiligten im Verfahren der weiteren Beschwerde vertritt, nach allgemeiner Ansicht in der Rechtsprechung und dem überwiegenden Schrifttum, der sich der Senat anschließt, nur eine 0, 5 Verfahrensgebühr nach VV Nr. 3500 zu § 2 Abs. 2 RVG (vgl. OLG München NJW-RR 2006, 1727; OLG München Beschluss vom 5. Dezember 2006, 32 Wx 158/06; vgl. auch die Nachweise bei Meyer, JurBüro 2011, 74).
  • OLG Braunschweig, 09.03.2011 - 6 W 1/11

    Örtliche Zuständigkeit einer Ausländerbehörde für eine Aufenthaltsgestattung bei

    Auszug aus OLG Celle, 19.12.2011 - 2 W 256/11
    Die auf Grund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 17. März 2011 (6 W 1/11) von der Beteiligten zu 2 an den Beteiligten zu 1 zu erstattenden Kosten werden auf 921, 06 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 31. März 2011 festgesetzt.
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