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   OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 535/13   

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https://dejure.org/2013,38461
OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 535/13 (https://dejure.org/2013,38461)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.12.2013 - 1 Ws 535/13 (https://dejure.org/2013,38461)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13 (https://dejure.org/2013,38461)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
    Übersetzervergütung im Strafverfahren - Erhöhter Vergütungsanspruch bei Übersetzung eines nicht editierbaren elektronischen Textes

  • rechtsportal.de

    JVEG § 11 Abs. 1 S. 2
    Übersetzervergütung bei elektronischem nicht editierbarem Text

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übersetzervergütung im Strafverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 128
  • NStZ-RR 2014, 6
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20

    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

    Dies sind nicht nur Papiervorlagen, sondern auch zwar elektronisch zur Verfügung gestellte, aber nicht nach den obigen Ausführungen editierbare Texte (einhellige Meinung: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 4 Ws 432/14, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, aaO und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 WF 235/14, juris Rn. 10 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; Giers, aaO, § 11 JVEG Rn. 5; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14

    Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes;

    Nur die Editierbarkeit, nicht aber die elektronische Überlassung ist geeignet, den Aufwand der Übersetzung entscheidend zu beeinflussen, und rechtfertigt eine Differenzierung der Höhe des Honorars (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 6; Meyer/Höfer/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl., § 11 Rn. 3).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14

    Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG

    Das Landgericht hat zwar zutreffend festgestellt, dass die vom Amtsgericht unter Verweis auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (Beschl. v. 19.12.2013 - 1 Ws 535/13, NStZ-RR 2014, 128) vorgenommene Auslegung, wonach sich das Wort "nicht" in § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG sowohl auf das Attribut "nicht elektronisch zur Verfügung gestellt" als auch auf das Attribut "editierbar" bezieht, nicht mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist.

    Daraus folgt für den vorliegenden Fall aus den insoweit zutreffenden Erwägungen des Amtsgerichts, dass § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG im Wege der Rechtsfortbildung dahingehend auszulegen ist, dass das erhöhte Honorar von 1, 75 Euro für jeweils 55 angefangene Anschläge für die Übersetzung nicht elektronisch zur Verfügung gestellter oder sonstiger nicht editierbarer Texte anfällt (so im Ergebnis auch der 18. Zivilsenat des OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.11.2014 - 18 W 211/14, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 31.10.2014 - 4 Ws 432/14, zitiert nach juris; OLG Celle, Beschl. v. 19.12.2013 - 1 Ws 535/13, NStZ-RR 2014, 128).

  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 18 W 211/14

    Übersetzervergütung: Erhöhtes Honorar bei Übersetzung eines nicht editierbaren

    Die maßgebliche Voraussetzung für das erhöhte Honorar ist daher entgegen dem Wortlaut des § 11 Abs. 1 Satz 2 JVEG gerade die Nicht-Editierbarkeit des Textes, die mit einem höheren und entsprechend zu vergütenden Arbeitsaufwand des Übersetzers einhergeht (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19.12.2013 - 1 Ws 535/13, NStZ-RR 2014, 128).
  • LAG Hessen, 14.07.2014 - 13 Ta 195/14

    Editierbarer Titel - Honorar - Übersetzung

    Einigkeit besteht darüber, dass der Gesetzestext missglückt ist (Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 11 JVEG Rz. 6: "Geheimnis des Gesetzgebers!"; OLG Celle vom 19. Dezember 2013 -1 Ws 535/13- zitiert nach Juris; ArbG Frankfurt am Main vom 4. Februar 2014 -3 Ca 7999/13-).
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