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OLG Celle, 01.10.1975 - 9 Wx 5/75 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1976, 197
- DNotZ 1976, 368
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 24.04.1979 - I C 8.74
Löschung eines Vereins im Vereinsregister
Ergänzend trägt er folgendes vor: Nach den Grundsätzen, die das Oberlandesgericht Celle in seinem Beschluß vom 1. Oktober 1975 (NJW 1976, 197) hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit von Lohnsteuerhilfevereinen aufgestellt habe, müsse erwogen werden, ob der Kläger ein Idealverein oder jedenfalls wie ein solcher zu behandeln sei.Auch die Erwägung des Klägers, wenn er schon nicht als wirtschaftlicher Verein angesehen werden könne, so müsse er doch mit Rücksicht auf seine vom Berufungsgericht festgestellten geringfügigen Rechtsbeziehungen zu Dritten wie ein nichtwirtschaftlicher Verein behandelt werden - also bei Erfüllung der vereinsrechtlichen Normativbestimmungen des BGB ohne weiteres Rechtsfähigkeit erhalten -, greift nicht durch und findet insbesondere in dem vom Kläger hierfür herangezogenen Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 1. Oktober 1975 - 9 Wx 5/75 - (NJW 1976, 197) keine Stütze.
- FG Thüringen, 01.06.2005 - III 354/04
Widerruf der Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
Lohnsteuerhilfevereine sind trotz ihres wirtschaftlichen Charakters bezüglich ihrer Eintragung in das Vereinsregister wie Idealvereine zu behandeln (OLG Celle, Beschluss vom 01.10.1975 - 9 Wx 5/75 -, NJW 1976, 197). - FG Berlin, 27.10.1997 - 8 K 8209/97 Dies ergebe sich u. a. daraus, daß Lohnsteuerhilfevereine zivilrechtlich wie Idealvereine (nicht wie wirtschaftliche Vereine i. S. des § 22 BGB ) behandelt würden (vgl. Oberlandesgericht -;OLG-; Celle, Beschluß vom 1. Oktober 1975 9 Wx 5/75 , Neue Juristische Wochenschrift 1976, 197).