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   OLG Celle, 20.01.2014 - 13 W 100/13   

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https://dejure.org/2014,4744
OLG Celle, 20.01.2014 - 13 W 100/13 (https://dejure.org/2014,4744)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2014 - 13 W 100/13 (https://dejure.org/2014,4744)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 13 W 100/13 (https://dejure.org/2014,4744)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Nicht zu lange zuwarten - Zur Widerlegung der Vermutung für das Bestehen der Dringlichkeit in Wettbewerbssachen.

  • kanzlei.biz

    Zeitspanne in der ein Verletzter einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen sollte

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerlegung der Dringlichkeitsvermutung durch zu langes Zuwarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Die Dringlichkeit in Wettbewerbssachen ist in der Regel nach 1 Monat widerlegt

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zuwarten von 6 Wochen nach Abmahnung lässt ohne besondere Umstände die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung entfallen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Fehlender Verfügungsanspruch bei Zuwarten von mehr als einem Monat

Papierfundstellen

  • MIR 2014, Dok. 041
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 20.01.1999 - 13 U 307/98

    Dringlichkeitsvermutung; Verfügungsgrund; unlauterer Wettbewerb

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2014 - 13 W 100/13
    Eine feste zeitliche Grenze lässt sich nicht ziehen, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls, insbesondere auf den Grund des Zuwartens an (OLG Celle, Urteil vom 20. Januar 1999 - 13 U 307/98, juris Rdnr. 4).
  • OLG Celle, 08.06.2017 - 13 U 53/17

    Anforderungen an die Kennzeichnung von Werbung auf Instagram und ähnlichen

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Dringlichkeitsvermutung regelmäßig widerlegt ist, wenn der Anspruchsteller mit der Antragstellung länger als einen Monat ab Kenntnis von der Verletzungshandlung zuwartet (vgl. Beschluss vom 20. Januar 2014 - 13 W 100/13, juris, Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 21.03.2019 - 3 U 105/18

    Dringlichkeit im Eilverfahren, neutropenisches Fieber - Wettbewerbsverstoß:

    Die Vermutung der Dringlichkeit ist widerlegt, wenn der Antragsteller durch sein Verhalten selbst zu erkennen gibt, dass es "ihm nicht eilig ist" (st. Rspr. BGH, GRUR 2000, 151, 152 - Späte Urteilsbegründung; OLG München, WRP 2008, 972, 976; OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 57; OLG Koblenz, GRUR 2011, 451, 452; OLG Celle, WRP 2014, 477, 478; KG, GRUR-RR 2015, 181, 182; OLG Stuttgart, WRP 2018, 369, Rn. 41).
  • LG Ansbach, 15.07.2022 - 2 O 267/22

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeit grundsätzlich auch bei Warten auf

    Das Abwarten der Deckungszusage einer Rechtsschutzversicherung steht der Dringlichkeit nur dann nicht entgegen, wenn sich der Antragsteller in einer wirtschaftlichen Notsituation befindet (vgl. zutreffend OLG Celle, B. v. 20.01.2014 - 13 W 100/13, juris Rn. 10 f.).
  • LG Verden, 14.05.2019 - 7 O 85/19

    Die Verfügungsklägerin begehrt unter anderem im Wege der einstwilligen Verfügung

    Die Vermutung für das Bestehen der Dringlichkeit ist nach allgemeiner Auffassung widerlegt, wenn der Verletzte durch sein eigenes Verhalten zu erkennen gegeben hat, dass die Verfolgung des beanstandeten Verstoßes für ihn selbst nicht eilig ist (vgl. OLG Celle (13. Zivilsenat), Beschluss vom 20.01.2014 - 13 W 100/13, Rn. 7).
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