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   OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14   

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https://dejure.org/2014,5682
OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14 (https://dejure.org/2014,5682)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.03.2014 - 2 W 57/14 (https://dejure.org/2014,5682)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. März 2014 - 2 W 57/14 (https://dejure.org/2014,5682)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 91; ZPO § 103; ZPO § 104
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten; Begrenzung durch die (fiktiven) Reisekosten des Hauptbevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fiktive Reisekosten des Hauptbevollmächtigten bei Beauftragung eines Unterbevollmächtigten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überhöhte Kosten eines unterbevollmächtigten Terminsvertreters

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kostenerstattung für Unterbevollmächtigten bis zur Grenze fiktiver Reisekosten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 106/11

    Kostenausgleichsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die Kosten eines Unterbevollmächtigten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (BGH, Beschl. v. 10. Juli 2012, VIII ZB 106/11, juris).

    Die Klägerin konnte auch - insofern anders als im vom Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 10. Juli 2012, NJW 2012, 2888 - entschiedenen Fall nicht davon ausgehen, dass es zu mehr als zwei Terminen kommen würde, so dass aus der maßgeblichen ex-ante-Sicht mit höheren Reisekosten zu kalkulieren war.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschl. v. 16.10.2002, VIII ZB 30/02) kommt eine Erstattung nur in Betracht, wenn die Kosten der Unterbevollmächtigung die zu erwartenden Reisekosten allenfalls um 10 % übersteigen.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Erstattung von Kosten eines Unterbevollmächtigten (Beschl. v. 16. Oktober 2002, VIII ZB 30/02), in der der Bundesgerichtshof die Überschreitungstoleranz entwickelt hat.

  • BGH, 04.04.2006 - VI ZB 66/04

    Erstattungspflicht der Kosten eines von einem Haftpflichtversicherer am

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Sie trifft lediglich die Obliegenheit, unter mehreren gleichgearteten Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, Beschl. v. 04. April 2006, VI ZB 66/04).
  • KG, 24.10.2007 - 2 W 114/07

    Berücksichtigung von Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwaltes des Klägers

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 2. November 2011, 8 W 71/11), des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 29. September 2004, 12 W 152/04) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 24. Oktober 2007, 2 W 114/07) ab.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2008 - 10 W 93/08

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten in der "business-class"

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass der Klägerin ohnehin lediglich die Kosten eines Fluges in der Economy-Class erstattet werden könnten (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2009, 141, 142; OLG Köln AGS 2010, 566, 567).
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Dies steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2008, 654).
  • OLG Schleswig, 19.07.2007 - 2 W 107/07

    Zeitpunkt zulässiger Gerichtsstandbestimmung

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 30. Oktober 2007, 2 W 107/07) stellt das Interesse des Prozessbevollmächtigten, die Zeit seiner Abwesenheit von der Kanzlei möglichst gering zu halten, keinen berücksichtigungsfähigen Umstand bei der Wahl des Reisemittels dar.
  • OLG Köln, 28.04.2010 - 17 W 60/10

    Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten eines Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass der Klägerin ohnehin lediglich die Kosten eines Fluges in der Economy-Class erstattet werden könnten (vgl. OLG Düsseldorf AGS 2009, 141, 142; OLG Köln AGS 2010, 566, 567).
  • OLG Hamburg, 02.11.2011 - 8 W 71/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Höhe der erstattungsfähigen fiktiven Reisekosten bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 2. November 2011, 8 W 71/11), des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 29. September 2004, 12 W 152/04) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 24. Oktober 2007, 2 W 114/07) ab.
  • OLG Frankfurt, 29.09.2004 - 12 W 152/04

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattung der Kosten des unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.03.2014 - 2 W 57/14
    Der Senat weicht von der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (Beschl. v. 2. November 2011, 8 W 71/11), des Oberlandesgerichts Frankfurt (Beschl. v. 29. September 2004, 12 W 152/04) sowie des Kammergerichts Berlin (Beschl. v. 24. Oktober 2007, 2 W 114/07) ab.
  • BGH, 06.11.2014 - I ZB 38/14

    Flugkosten - Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von Flugreisekosten des

    Im Regelfall sind Kosten der Unterbevollmächtigung bis zur Höhe von 110% der ersparten Reisekosten zu erstatten (ebenso OLG Frankfurt, OLGR 2005, 33, 34; KG, VersR 2008, 271; OLG Hamburg, Beschluss vom 2. November 2011 - 8 W 71/11, juris; OLG Celle, JurBüro 2014, 368, 369; aA OLG Oldenburg, MDR 2008, 532).
  • LG Flensburg, 27.08.2015 - I Qs 40/15

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren: Umfang der Prüfungskompetenz des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen die Kosten eines Unterbevollmächtigten dann notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar, wenn durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, NJW 2012, 2888; OLG Celle, JurBüro 2014, 368).
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