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   OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02   

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https://dejure.org/2002,7652
OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02 (https://dejure.org/2002,7652)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2002 - 2 U 66/02 (https://dejure.org/2002,7652)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 2 U 66/02 (https://dejure.org/2002,7652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung vor Zurückweisung der Berufung bei Unklarheiten im Parteivorbringen; Änderung der Vertragsbedingungen bei Stellung eines Nachmieters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Berufung ohne mündliche Verhandlung; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung vor Zurückweisung der Berufung bei Unklarheiten im Parteivorbringen; Änderung der Vertragsbedingungen bei Stellung eines Nachmieters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • uni-erlangen.de (Zusammenfassung)

    § 522 II ZPO
    Zurückweisung der Berufung ohne mündliche Verhandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 522 (n.F.)
    Voraussetzungen der Zurückweisung ohne mündliche Verhandlung

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 3 O 152/01
  • OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2400
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02

    Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02
    Dabei ist die Erforderlichkeit einer "offensichtlichen" Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die einstimmige Zurückweisung trotz der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren gerade nicht in das Gesetz übernommen worden, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juni 2002 - 2 U 31/02 -).
  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85

    Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2002 - 2 U 66/02
    Die Verwirklichung der Erwartung, in den angemieteten Geschäftsräumen Gewinne zu erzielen, gehört zu dem typischen Mieterrisiko (vgl. BGH NJW 1987, 2390 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85] ), so dass die Enttäuschung dieser Erwartung allein die vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag nicht rechtfertigt.
  • LG Bochum, 21.01.2009 - 10 S 107/08

    Anscheinsbeweis - Rückwärtsfahren - Schadensersatzthemen - Schadenspositionen -

    Es reicht vielmehr aus, dass nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage das Berufungsgericht eine Aussicht auf Erfolg verneint und keine weitere Sachaufklärung notwendig ist (vgl. dazu OLG Celle, NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800 ff.; OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Köln, JMBl NRW 2004, 8 ff).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2005 - 2 U 70/03

    Baumängel: Gesamtschuldverhältnis und Haftungsanteile

    Dass sie unmittelbare Vertragspartner des Bauherrn geworden seien, ergebe sich auch aus den diversen Schriftsätzen in den unterschiedlichen oben bereits zitierten Verfahren, ferner auch in dem Verfahren 2 U 66/02, das von dem erkennenden Senat entschieden worden sei.

    Die Akten des Landgerichts Hanau, Az. 7 O 667/00/Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Az. 17 U 40/01 sowie die Akten 2 U 66/02 Oberlandesgericht Frankfurt am Main waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • OLG Celle, 16.08.2002 - 7 U 94/02

    Verfahrensrecht; Beschwerde; Urteilsersetzende Streitentscheidungen;

    Ein weiterer ausführlicher Beschluss des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle mit grundsätzlichen Erwägungen zu § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO ist veröffentlicht in NJW 2002, 2400.
  • LG Bochum, 15.01.2009 - 10 S 98/08

    Es entspricht ganz herrschender Meinung, dass bei der

    Es reicht vielmehr aus, dass nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage das Berufungsgericht eine Aussicht auf Erfolg verneint und keine weitere Sachaufklärung notwendig ist (vgl. dazu OLG Celle, NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800 ff.; OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Köln, JMBl NRW 2004, 8 ff).
  • LG Hagen, 08.04.2009 - 7 S 104/08

    Nichtbetätigung des Lenkungsschlosses und ungesicherte Garage ist schuldhafte

    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • LG Hagen, 23.04.2012 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG S NJW 2003, 1676 (1677); OLG D NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG L JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • LG Hagen, 18.03.2009 - 7 S 6/09

    Verweis auf preisgünstigere Werkstatt bei fiktiver Abrechnung bei einer

    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG S NJW 2003, 1676 (1677); OLG D NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG L JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • LG Hagen, 08.06.2011 - 7 S 104/08
    Zudem ist die Erforderlichkeit einer offensichtlichen Unbegründetheit der Berufung als Voraussetzung für die Zurückweisung nicht notwendig, so dass die Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen die fehlende Erfolgsaussicht besonders deutlich ins Auge springt (vgl.: OLG Rostock NJW 2003, 1676 (1677); OLG Celle NJW 2002, 2400 (2401) und NJW 2002, 2800; OLG Köln JMBl NRW 2004, 8 ; vgl. auch : BVerfG NJW 2003, 281 ).
  • LG Hagen, 19.02.2009 - 7 S 6/09

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Umfang der Anerkennung

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die Berufung offensichtlich unbegründet ist, es reicht aus, dass nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage das Berufungsgericht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg verneint und keine weitere Sachaufklärung notwendig ist (vgl. dazu: OLG D NJW 2002, 2400 ff. und NJW 2002, 2800 ff.; OLG S NJW 2003, 1676 (1677); OLG L2 JMBl NRW 2004, 8 ).
  • KG, 16.10.2003 - 1 AR 6/03

    Gerichtskosten: Verfassungsmäßigkeit der Gebühr für den Beschluss über die

    Das Gericht muss nach dem Wortlaut der Vorschrift "überzeugt" sein, dass die Berufung auf der Grundlage des gesamten zu berücksichtigenden Sach- und Streitstands (§§ 528 ff. ZPO) auch nach einer Erörterung in einer mündlichen Verhandlung zweifelsfrei keinen Erfolg haben kann; weder genügt eine bloß summarische Prüfung, noch ist hinsichtlich der entscheidungserheblichen Tatsachen ein eingeschränkter Grad an Überzeugungsbildung - etwa im Sinn nur prognostischer Überlegungen - ausreichend (vgl. BT-Drucks. a.a.O., S. 96 f.; BR-Drucks. a.a.O., S. 346 ff.; OLG Koblenz, NJW 2003, 2100, 2101; OLG Celle, NJW 2002, 2400, 2401; Zöller/Gummer, a.a.O., § 522 Rn. 30 ff.; Baumbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 522 Rn. 16).
  • LG Bochum, 06.09.2004 - 9 S 117/04

    Zurückweisung einer Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit

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