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   OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4884
OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05 (https://dejure.org/2006,4884)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.06.2006 - 14 U 141/05 (https://dejure.org/2006,4884)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 14 U 141/05 (https://dejure.org/2006,4884)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Teilweise Regulierung eines Verkehrsunfallschadens: Auslegung des Verhaltens eines Rechtsanwalts gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Angebot zum Abschluss eines Erlassvertrages

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zustandekommen eines Erlassvertrages mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auf Grund einer Erklärung des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der teilweisen Regulierung eines Verkehrsunfallschadens; Bezeichnung der gegnerischen Zahlung als "abschließende ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Erlassvertrages mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer auf Grund einer Erklärung des Rechtsanwalts im Zusammenhang mit der teilweisen Regulierung eines Verkehrsunfallschadens; Bezeichnung der gegnerischen Zahlung als "abschließende ...

  • Judicialis

    BGB § 397

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 397
    Auslegung einer Erklärung als Angebot auf Abschluss eines Erlassvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH VersR 2001, 1167; NJW-RR 2001, 1168, 1169; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 07.03.2006 - VI ZR 54/05

    Verzicht auf weitere Ansprüche aus einem Verkehrsunfall; Abrechnung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Auch der Bundesgerichtshof hat inzwischen entschieden, dass aus der Tatsache, dass ein Rechtsanwalt nach teilweiser Regulierung eines Verkehrsunfallschadens durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer diesem gegenüber seine Anwaltsgebühren unter Bezugnahme auf das DAV-Abkommen abrechnet, nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, er verzichte zugleich namens seines Mandanten auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche (VersR 2006, 659).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 128/05

    GmbH: Verjährung des Anspruchs auf Einzahlung der Stammeinlage nach

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Die Akten S 22 U 143/03 Sozialgericht Hannover (= L 6 U 128/05 Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen) nebst Beiakten waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH VersR 2001, 1167; NJW-RR 2001, 1168, 1169; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Selbst bei einer eindeutig erscheinenden Erklärung des Gläubigers darf deshalb ein Verzicht nicht angenommen werden, ohne dass bei der Feststellung zum erklärten Vertragswillen sämtliche Begleitumstände berücksichtigt worden sind (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BGH NJW 2002, 1044, 1046 m. w. N.).
  • BGH, 11.11.1958 - VI ZR 231/57
    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1959, 34, 36; 1962, 615, 616; ebenso OLG Hamm VersR 1997, 1112, 1113 m. w. N.) wirkt die Hemmung der Verjährung zurück auf den Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, wenn es zu schwebenden Vergleichsverhandlungen - wie hier - kommt.
  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 270/03

    Voraussetzungen der Aufhebung und Zurückverweisung durch das Berufungsgericht;

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Auch unter Berücksichtigung des Gesichtspunkts der Prozessökonomie (vgl. hierzu BGH BauR 2005, 590) erscheint es nicht sachgerecht, diese absehbar umfangreiche Sachaufklärung in das Berufungsverfahren zu verlagern, zumal den Parteien damit eine Instanz genommen würde.
  • OLG Hamm, 19.03.1997 - 13 U 190/96

    Hemmung der Verjährung aufgrund Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer des

    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1959, 34, 36; 1962, 615, 616; ebenso OLG Hamm VersR 1997, 1112, 1113 m. w. N.) wirkt die Hemmung der Verjährung zurück auf den Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, wenn es zu schwebenden Vergleichsverhandlungen - wie hier - kommt.
  • BGH, 13.02.1962 - VI ZR 195/61
    Auszug aus OLG Celle, 20.06.2006 - 14 U 141/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1959, 34, 36; 1962, 615, 616; ebenso OLG Hamm VersR 1997, 1112, 1113 m. w. N.) wirkt die Hemmung der Verjährung zurück auf den Zeitpunkt der Geltendmachung der Ansprüche des Berechtigten gegenüber dem Verpflichteten, wenn es zu schwebenden Vergleichsverhandlungen - wie hier - kommt.
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