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   OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15   

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OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2015 - 1 Ws 568/15 (https://dejure.org/2015,41687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 68f Abs. 2
    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57 Abs. 1; StGB § 68f Abs. 2
    Entfallen der Führungsaufsicht bei belegbarer positiver Legalprognose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 716
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2000 - 1 Ws 189/00

    Aussetzung; Strafvollstreckung; Bewährung; Sozialprognose; Lebensführung;

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 2143/07

    Eintritt von Führungsaufsicht kraft Gesetzes nach vollständiger Verbüßung der

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Zwar liegen mit dem Verbüßen der Einheitsjugendstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten die formellen Voraussetzungen der von Gesetzes wegen eintretenden Führungsaufsicht im Sinne von § 68 f Abs. 1 StGB vor (vgl. hierzu auch BVerfG NStZ-RR 2008, 217; Fischer, Strafgesetzbuch, 62. Aufl., § 68 f Rn. 9).
  • OLG Köln, 13.04.2012 - 2 Ws 197/12

    Entscheidung über das Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollstreckung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2002 - 3 Ws 668/02

    Entfallen der Führungsaufsicht nach Vollverbüßung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung nicht nur des erkennenden Senats anerkannt, dass die durch § 68 f Abs. 2 StGB ermöglichte Anordnung des Entfallens der Maßregel Ausnahmecharakter hat (vgl. nur OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 2002, 283; KG vom 25 März 2014 [Az.: 2 Ws 54/14] und vom 5. August 2013 [Az.: 2 Ws 365/13]) und nur getroffen werden kann, wenn konkrete Tatsachen für eine günstige Prognose vorliegen, die eine höhere als die zur Strafaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB genügende Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit verlangt (OLG Köln NStZ-RR 2013, 58; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 347).
  • OLG Hamm, 03.04.2012 - 1 Ws 166/12

    Tatsächliches Begehen einer abgeurteilten Tat durch einen tatleugnenden

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Nach der Rechtsprechung soll ein Ausnahmefall im Sinne des § 68 f Abs. 2 StGB insbesondere dann angenommen werden können, wenn im letzten Stadium des Strafvollzugs Umstände eingetreten sind, die eine positive Prognose ermöglichen, eine Aussetzung des Strafrestes aber nicht mehr beschlossen werden konnte (OLG Hamm vom 3. April 2012 [AZ.: 1 Ws 166/12]).
  • KG, 06.02.2002 - 5 Ws 76/02
    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2015 - 1 Ws 568/15
    Selbst eine vorzeitige Entlassung in anderer Sache aufgrund einer günstigen Prognose gemäß § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB führt daher nicht automatisch auch zum Entfallen der Führungsaufsicht (OLG Düsseldorf a.a.O.; KG vom 6. Februar 2002 [Az.: 5 Ws 76/02]) und Zweifel gehen zu Lasten des Verurteilten (vgl. nur Fischer, a. a. O., § 68 f Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 29.03.2019 - 1 Ws 35/19

    Zum Eintreten der Führungsaufsicht von Gesetzes wegen nach § 68f Abs. 1 StGB bei

    Zwar wird, worauf sich auch der Verurteilte bezieht, die Verbüßung einer Jugendstrafe nicht ausdrücklich in § 68f Abs. 1 S. 1 StGB genannt, es entspricht aber der ganz überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass diese Norm auch auf den Fall der Verbüßung von Jugendstrafe zu erstrecken ist (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 3, NStZ-RR 2007, 94; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Dresden, Beschluss vom 31.08.2004 - 2 Ws 183/04, juris Rn. 4 ff., Rpfleger 2005, 107; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 3; OLG Jena, Beschluss vom 14.08.2014 - 1 Ws 345/14, juris Rn. 22; OLG München, Beschluss vom 25.02.2002 - 1 Ws 1040/01, BeckRS 9998, 25594, NStZ-RR 2002, 183; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.11.2002 - 4 Ws 255/2002, juris Rn. 7, OLGSt JGG § 7 Nr. 1; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 1 Ws 48/05, juris Rn. 6 f.; siehe auch BeckOK-v. Heintschel-Heinegg, Ed. 41, § 68f StGB Rn. 8; Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4; LK-Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11; MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5; Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14; Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).

    Nach der Novellierung des § 68f Abs. 1 StGB entspricht es nunmehr der ganz herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass es auf die Dauer der verbüßten Einheitsjugendstrafe ankommt (siehe OLG Bamberg, Beschluss vom 31.10.2006 - 1 Ws 637/06, juris Rn. 5 f., NStZ-RR 2007, 94 (bereits unter Bezug auf das Reformvorhaben und unter ausdrücklicher Aufgabe der früheren entgegenstehenden Rechtsprechung); OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2015 - 1 Ws 568/15, juris Rn. 3, StV 2016, 716; OLG Hamm, Beschluss vom 18.12.2013 - III-3 Ws 389/13, juris Rn. 5; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.11.2016 - 1 Ws 179/16, juris Rn. 8; ebenso Fischer, 66. Aufl., § 68f StGB Rn. 4; LK- Schneider, 12. Aufl., § 68f StGB Rn. 11; MK-Groß, 3. Aufl., § 68f StGB Rn. 5; Ostendorf, 10. Aufl., § 7 JGG Rn. 14; Schönke/Schröder-Kinzing, 30. Aufl., § 68f StGB Rn. 4a).

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Die Entscheidung nach § 68f Abs. 2 StGB verlangt neben konkreten Tatsachen für eine günstige Prognose einen höheren Grad der Wahrscheinlichkeit künftiger Straffreiheit als die Bewährungsaussetzung nach § 57 Abs. 1 StGB (vgl. z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 12.5.2016 - 2 Ws 208/16 -, juris Rn. 5; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2015 - 1 Ws 568/15 -, juris Rn. 4; KG Berlin, Beschl. v. 25.3.2014 - 2 Ws 54/14 -, juris Rn. 7; OLG Köln, Beschl. v. 13.4.2012 - III-2 Ws 197/12 -, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschl. v. 2.7.2002 - 3 Ws 668/02 -, juris Rn. 2; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 8.3.2000 - 1 Ws 189/00 -, juris Rn. 7), der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (bereits) eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt, soweit die Prognose der Wiederholungsgefahr - wie hier - im Rahmen einer grundrechtlich erforderlichen Abwägung zu berücksichtigen ist (BVerfG, Beschl. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 21).
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