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   OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00   

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https://dejure.org/2000,6985
OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2000 - 9 W 122/00 (https://dejure.org/2000,6985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 890 ZPO ; § 891 ZPO ; Art. 103 GG
    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung; Ordnungsgeldbeschluss; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Glaubhaftmachung; Beweispflicht für behauptete Tatsachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ; Zuwiderhandlung; Ordnungsgeldbeschluss; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Glaubhaftmachung; Beweispflicht für behauptete Tatsachen

  • Judicialis

    ZPO § 890; ; ZPO § 891; ; GG Art. 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 890 § 891; GG Art. 103
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes nach § 890 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1995 - 9 U 51/95
    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00
    Denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nur in Betracht, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgt ist (vgl. BVerfGE 84, 87; BGH JR 1991, 69; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211).
  • BGH, 20.02.1990 - VI ZR 241/89

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch unbefugtes Öffnen verschlossener Post

    Auszug aus OLG Celle, 20.12.2000 - 9 W 122/00
    Denn die Verhängung eines Ordnungsgeldes kommt nur in Betracht, wenn der Verstoß schuldhaft erfolgt ist (vgl. BVerfGE 84, 87; BGH JR 1991, 69; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 211).
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