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   OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15   

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https://dejure.org/2016,26892
OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15 (https://dejure.org/2016,26892)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.04.2016 - 16 U 140/15 (https://dejure.org/2016,26892)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. April 2016 - 16 U 140/15 (https://dejure.org/2016,26892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen Wohnfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen Wohnfläche

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Abweichung von der im Exposé ausgewiesenen Wohnfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 434 Abs. 1 S. 3; BGB § 536 Abs. 1 S. 3
    Grundstückskaufvertrag: Sachmangel bei Abweichung von der im Exposé ausgewiesenen Wohnfläche

  • rechtsportal.de

    BGB § 433 Abs. 1
    Rechte des Käufers einer Immobilie bei Abweichung der im Exposé angegebenen Wohnfläche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnfläche über 10% kleiner als im Exposé ausgewiesen: Käufer kann mindern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnfläche über 10% kleiner als im Exposé ausgewiesen: Käufer kann mindern! (IMR 2016, 479)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 06.11.2015 - V ZR 78/14

    Erwerb eines Hausgrundstücks: Beschaffenheitsvereinbarung außerhalb des

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    a) Nach der Rechtsprechung des BGH führt eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes in einem Exposé, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (BGH, Urteil vom 06. November 2015 - V ZR 78/14, ZIP 2016, 222).

    (1) Der Senat ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 06. November 2015 - V ZR 78/14 [Rn. 29], ZIP 2016, 222 m. w. N.) weiterhin der Ansicht, dass sich für den Begriff " Wohnfläche " im allgemeinen Sprachgebrauch keine bestimmte Berechnungsart entwickelt hat, weshalb der Begriff grundsätzlich auslegungsbedürftig ist (vgl. auch Senat, Urteil vom 13. März 2014 - 16 U 192/13 m. w. N.).

  • BGH, 23.05.2007 - VIII ZR 231/06

    Berücksichtigung von Nutzflächen bei der Berechnung der Wohnfläche

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Für das Mietrecht gilt grundsätzlich, dass die Wohnfläche nach der WoFlV - bzw. wenn diese nach ihrem Geltungszeitraum in Betracht kommt nach der Zweiten Berechnungsverordnung (BV) - zu berechnen ist, es sei denn, die Parteien haben dem Begriff der Wohnfläche im Einzelfall eine abweichende Bedeutung beigemessen oder ein anderer Berechnungsmodus ist ortsüblich oder nach der Art der Wohnung naheliegender (vgl. BGH, Urteil vom 23. Mai 2007 - VIII ZR 231/06, NJW 2004, 2230).

    Etwas anderes lässt sich entgegen dem Vortrag des Beklagten zu 2 auch nicht aus der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des BGH, insbesondere nicht aus der Entscheidung des BGH vom 23. Mai 2007, VIII ZR 231/06 (NJW 2007, 2624) herleiten.

  • BGH, 27.05.2011 - V ZR 122/10

    Grundstückskaufvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Zudem hat es den Klägern eine Minderung wegen der geringeren Wohnfläche zugesprochen, die das Landgericht unter Berücksichtigung der nach der Rechtsprechung des BGH dafür anzuwendenden Formel (BGH, Urteil vom 27. Mai 2011 - V ZR 122/10, NJW 2011, 2953) errechnet und in diese Formel ebenfalls die von den Sachverständigen T. dazu ermittelten Verkehrswerte eingestellt hat.
  • BGH, 11.01.2001 - V ZB 40/99

    Erledigung einer Streitigkeit über die Zulässigkeit des Rechtswegs

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Indem es sich über die verbliebenen Einwendungen hinweggesetzt und diese in den Entscheidungsgründen nicht ausgeräumt hat, liegt eine unzulässige Beweisantizipation vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98, NJW-RR 2001, 1007).
  • BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 142/96

    Privilegierung der GEMA im Zivilverfahren unbedenklich

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Soweit sich die Beklagten darüber hinaus auf handschriftliche Anmerkungen des Beklagten zu 2. in einer Kopie des Sachverständigen T. beziehen wollen, sind diese Anmerkungen deshalb unbeachtlich, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, sich etwaig entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den handschriftlichen Anmerkungen in der genannten Anlage herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96, juris; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886; Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/13, juris).
  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Indem es sich über die verbliebenen Einwendungen hinweggesetzt und diese in den Entscheidungsgründen nicht ausgeräumt hat, liegt eine unzulässige Beweisantizipation vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98, NJW-RR 2001, 1007).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er den betreffenden Umstand verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und dies ebenso in Kauf nimmt wie die Möglichkeit, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 10. Juni 1983 - V ZR 292/81, juris und WM 1983, 990; Urteil vom 20. März 1987 - V ZR 27/86, NJW 1987, 2511; Urteil vom 07. März 2003 - V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 999; Beschluss vom 08. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Soweit das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung auf das Urteil des BGH vom 24. November 1995 - V ZR 40/94 (NJW 1996, 451) Bezug genommen hat, ergibt sich daraus für die Rechtsansicht der Kläger deshalb nichts Positives, weil dem dortigen Sachverhalt ein Streit um die Zurechnung des Verhaltens und der Erklärungen eines von dem Verkäufer beauftragten Maklers zugrunde lag.
  • BGH, 10.06.1983 - V ZR 292/81
    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Arglistig handelt der Verkäufer, wenn er den betreffenden Umstand verschweigt, obwohl er ihn kennt oder ihn jedenfalls für möglich hält und dies ebenso in Kauf nimmt wie die Möglichkeit, dass der Käufer bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht oder nicht zu denselben Bedingungen geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 10. Juni 1983 - V ZR 292/81, juris und WM 1983, 990; Urteil vom 20. März 1987 - V ZR 27/86, NJW 1987, 2511; Urteil vom 07. März 2003 - V ZR 437/01, NJW-RR 2003, 999; Beschluss vom 08. Dezember 2006 - V ZR 249/05, NJW 2007, 835.).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 210/04

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters in einem

    Auszug aus OLG Celle, 21.04.2016 - 16 U 140/15
    Soweit sich die Beklagten darüber hinaus auf handschriftliche Anmerkungen des Beklagten zu 2. in einer Kopie des Sachverständigen T. beziehen wollen, sind diese Anmerkungen deshalb unbeachtlich, weil es nicht Aufgabe des Gerichts ist, sich etwaig entscheidungserheblichen Sachverhalt aus den handschriftlichen Anmerkungen in der genannten Anlage herauszusuchen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. September 2000 - 1 BvR 142/96, juris; BGH, Beschluss vom 12. Juli 2008 - IX ZR 210/04, WM 2007, 1886; Urteil vom 11. April 2013 - VII ZR 44/12, juris; Beschluss vom 12. Dezember 2013 - IX ZR 299/13, juris).
  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

  • BGH, 20.03.1987 - V ZR 27/86

    Vermietbarkeit einer Wohnung als vorausgesetzter Vertragszweck; Haftung eines

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZR 44/12

    Berücksichtigung des letzten Vertragsjahres oder einen längeren Zeitraum im

  • BGH, 19.01.2012 - V ZR 141/11

    Sachmangel eines gekauften Hausgrundstücks wegen Wohnflächenabweichung:

  • BGH, 18.11.2015 - VIII ZR 266/14

    Mieterhöhung auch bei Wohnflächenabweichung nur unter Beachtung der

  • BGH, 24.03.2004 - VIII ZR 44/03

    Abweichung der anrechenbaren von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • BGH, 29.01.1975 - VIII ZR 101/73

    Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers aufgrund uneingeschränkter

  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 209/05

    Rechtsfolgen der Zusicherung der Unfallfreiheit eines veräußerten Kraftfahrzeugs

  • OLG Schleswig, 24.05.2023 - 7 U 1/23

    Ansprüche auf Kaufpreisminderung und Schadensersatz aufgrund

    Eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von einer "Ca-Angabe" im Exposé stellt nur dann einen erheblichen Mangel dar, wenn die Abweichung über 10% beträgt (Anschluss an OLG Celle, Urteil vom 21. April 2016 -16 U 140/15, BeckRS 2016, 110664).(Rn.5).

    Soweit der Kläger auf die Abweichung zwischen der Angabe im Exposé von "ca. 88 qm" und der von ihm errechneten Wohnfläche von 81, 454 qm abstellt, wäre ein erheblicher Mangel nur anzunehmen, wenn eine Abweichung von über 10 % vorliegen würde (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.04.2016 - 16 U 140/15, BeckRS 2016, 110664).

  • OLG Hamm, 23.06.2022 - 22 U 91/21

    Wohnflächenangaben in einem Maklerexposé als Beschaffenheitsangaben im Sinne von

    Der Senat sieht den Toleranzbereich jedenfalls dann als überschritten an, wenn die tatsächliche Wohnfläche mehr als 10 % unter der zu erwartenden Wohnfläche liegt (vergl. BGH, U. v. 11.07.1997, V ZR 246/96; OLG Celle, U.v. 21.04.2016, 16 U 140/15; jeweils juris) .
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