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   OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,13871
OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA (https://dejure.org/2019,13871)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.05.2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA (https://dejure.org/2019,13871)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 4 StE 1/17, 2 StE 13/17 - 3 GBA, 2 BJs 116/15-3 GBA (https://dejure.org/2019,13871)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Keine rückwirkende Bestellung eines Zeugenbeistandes für die Beratung eines Zeugen im Vorfeld einer Vernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68b Abs. 2
    Keine rückwirkende Bestellung eines Zeugenbeistandes für die Beratung eines Zeugen im Vorfeld einer Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2
    Keine Beiordnung eines Zeugenbeistands für Beratung des Zeugen vor dessen Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2 S. 1
    Beiordnung als Zeugenbeistand: Beiordnung für Tätigkeit im Vorfeld der Zeugenvernehmung; Beiordnung für eine bereits abschließend erbrachte Tätigkeit

  • rechtsportal.de

    StPO § 68b Abs. 2 S. 1
    Zulässigkeit der rückwirkenden Beiordnung eines Zeugenbeistandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Bestellung des Zeugenbeistandes: Nicht für Tätigkeiten im Vorfeld

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts für Dauer der Zeugenvernehmung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1985 - 2 StR 563/84

    Strafbarkeit wegen Bankrotts in Tateinheit mit Untreue - Endgültige Einstellung

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17
    Da aufgrund der anwaltlichen Erklärung kein Zweifel an der definiten Entscheidung der Zeugin besteht, sich auf ihr vollumfängliches Auskunftsverweigerungsrecht zu berufen und in der Hauptverhandlung keine Angaben zu machen, bedarf es ihres Erscheinens in der Hauptverhandlung nicht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 1985 - 2 StR 563/84, NStZ 1986, 181; MüKo-StPO- Maier , Bd. 1, 2014, § 55 Rn. 117).
  • LG Dortmund, 31.01.2006 - 14 (I) Qs 80/05

    Unanfechtbarkeit der Entscheidung über die Beiordnung eines Rechtsanwalts eines

    Auszug aus OLG Celle, 21.05.2019 - 4 StE 1/17
    Der eindeutige Wortlaut des § 68b Abs. 2 Satz 1 StPO gestattet es - anders als in der Rechtsprechung und Literatur zum Teil vertreten wird (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 31. Januar 2006 - 14 (I) Qs 80/05, NStZ 2007, 240; MüKo-StPO/ Maier , Bd. 1, 2014, § 68b Rn. 62 mwN; Meyer-Goßner/ Schmitt , 62. Aufl. 2019, § 68b Rn. 12; KK-StPO/ Slawik , 8. Aufl. 2019, § 68b Rn. 5) - nicht, unter rein teleologischer Berufung auf Belange des Opferschutzes eine Beistandsbestellung für eine Tätigkeit im Vorfeld einer Zeugenvernehmung vorzunehmen.
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