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   OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05   

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https://dejure.org/2005,3225
OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2005 - 3 U 99/05 (https://dejure.org/2005,3225)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsregress: Pflichtenpositionen von Verkehrsanwalt und Prozessanwalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 51 b BRAO; § 286 ZPO; § 287 ZPO
    Pflichten von einem Verkehrsanwalt und einem Prozessanwalt gegenüber einem Mandanten; Möglichkeit einer Beweisaufnahme bei einem verpäteten Vorbringen; Differenzierung zwischen einer Primärverjährung und einer Sekundärverjährung; Darlegungslast und Beweislast beim ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten von einem Verkehrsanwalt und einem Prozessanwalt gegenüber einem Mandanten; Möglichkeit einer Beweisaufnahme bei einem verpäteten Vorbringen; Differenzierung zwischen einer Primärverjährung und einer Sekundärverjährung; Darlegungslast und Beweislast beim ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 340; ; BRAO § 51b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsanwaltshaftung - Schadenersatzanspruch gegen Verkehrsanwalt und Prozessanwalt wegen Pflichtverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hilft "Flucht in die Säumnis" gegen Verspätungen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hilft "Flucht in die Säumnis" gegen Verspätungen? (IBR 2006, 1077)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 346
  • MDR 2006, 358
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Auf eine Kenntnis des Mandanten kommt es nicht an (BGHZ 94, 380, 385).

    Ein weiterer, sog. sekundärer Ersatzanspruch, der den Beklagten gemäß § 249 BGB die Einrede der Primärverjährung verwehrte (vgl. BGHZ 94, 380, 385), steht dem Kläger aber nicht zu.

    Diese sekundäre Pflicht entsteht, wenn der Rechtsanwalt Anlass hat zu prüfen, ob er durch eine Pflichtverletzung den Mandanten geschädigt hat und ein sorgfältiger Rechtsanwalt dabei seine mögliche Haftpflicht erkennen kann (vgl. BGHZ 94, 380, 386 f.).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Entstehung des Anspruchs (§ 198 BGB a.F./§ 200 BGB n. F.) setzt die neuere Rechtsprechung mit dem Eintritt des Schadens gleich (vgl. BGHZ 119, 69, 73, für den Steuerberater; Vollkommer/Heinemann, a. a. O:., Rn. 626 ff.).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Dafür genügt es, dass irgendeine Vermögenseinbuße entstanden ist, mag auch die Höhe noch nicht beziffert werden können (BGH, WM 2001, 1677, 1679).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2001 - 2 U 99/00

    Umfang der Hinweispflicht des Gerichts; Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Auf die Berufung des Klägers hob das Oberlandesgericht Naumburg (2 U 99/00) das Urteil teilweise auf und verwies die Sache insoweit an das Landgericht zurück, als die Klage in Höhe von 50.000 DM abgewiesen worden war, im Übrigen bestätigte es die Klagabweisung wegen Verjährung.
  • BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86

    Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Nur dann, wenn sich dem Verkehrsanwalt konkrete Umstände dafür aufdrängen, dass der Prozessanwalt seine Pflichten nicht erfüllt, muss der Verkehrsanwalt auf der Grundlage seiner vertraglichen Beziehungen mit dem Mandanten diesen auf das Fehlverhalten hinweisen und gegenüber dem Verkehrsanwalt auf Abhilfe dringen (vgl. BGH, WM 1988, 382, 387).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Beweiserleichterungen, die mit denen des Patienten im Verhältnis zum Arzt zu vergleichen sind, werden dem Mandanten nicht zugestanden, und zwar auch dann nicht, wenn - was vorliegend jedenfalls nicht völlig fern liegend ist - von einer groben Pflichtverletzung des Rechtsanwalts auszugehen ist (vgl. BGH, NJW 1997, 1008, 1011, für eine Steuerberaterin).
  • BGH, 26.02.1985 - VI ZR 144/83

    Zulässigkeit der Verjährungseinrede gegenüber Inanspruchnahme des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Der Bundesgerichtshof hat verlangt, dass es sich einem sorgfältig arbeitenden Rechtsanwalt "aufdrängen" musste, einen zur Schadensentstehung führenden Fehler gemacht zu haben (vgl. BGH, NJW 1985, 1151, 1152, unter II.2.b.bb).
  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Beispiele in der Rechtsprechung, etwa der Erlass eines Urteils (BGH, NJW 1986, 581, 583) oder der Einwand unzulässiger Rechtsausübung des Gegners gegenüber der eigenen Verjährungseinrede im (Vor)Prozess (BGH, VersR 1968, 1042, 1043), zeigen, dass es sich um einen "äußeren" Anlass handeln muss, anderenfalls der Rechtsanwalt gezwungen würde, immer wieder von sich aus seine eigene Arbeit prüfend in Frage zu stellen.
  • BGH, 13.03.1997 - IX ZR 81/96

    Inhalt eines Anwaltsvertrages; Mitverschulden durch falsche Angaben gegenüber dem

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Eine gesamtschuldnerische Haftung kommt demgegenüber grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sich die Pflichtenkreise der beiden Anwälte überschneiden (vgl. BGH, NJW 1997, 2168).
  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2005 - 3 U 99/05
    Die Verletzung der sekundären Hinweispflicht (ebenso wie den Zusammenhang zwischen der Verletzung der sekundären Hinweispflicht und dem Eintritt der Primärverjährung) hat der Kläger darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, WM 1991, 1427, 1429).
  • BGH, 02.07.1968 - VI ZR 39/67

    Verjährung von Ansprüchen wegen schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • OLG Celle, 07.05.2008 - 3 U 6/08

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle

    Die Rechtsprechung legt insoweit, um eine Aushöhlung der Bedeutung der Verjährung zu vermeiden, einen strengen Maßstab an (vgl. Senat, NJW-RR 2006, 346. OLG Düsseldorf, VersR 2003, 1046, BAG, DB 2008, 301).
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