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   OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11   

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https://dejure.org/2011,5018
OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11 (https://dejure.org/2011,5018)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.09.2011 - 17 UF 161/11 (https://dejure.org/2011,5018)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. September 2011 - 17 UF 161/11 (https://dejure.org/2011,5018)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 252 FamFG; § 256 FamFG
    Zulässigkeit von Einwendungen zur Höhe des Unterhalts im Beschwerdeverfahren hinsichtlich der vereinfachten Unterhaltsfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Einwendungen zur Höhe des Unterhalts im Beschwerdeverfahren hinsichtlich der vereinfachten Unterhaltsfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 252; FamFG § 256
    Zulässigkeit von Einwendungen hinsichtlich der Höhe des Unterhalts im Beschwerdeverfahren hinsichtlich der vereinfachten Unterhaltsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 141
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.05.2008 - XII ZB 104/06

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
    Wird eine Beschwerde nicht auf einen oder mehrere dieser Anfechtungsgründe gestützt, ist sie unzulässig (BGH Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 [Tz. 6]).

    Dem Schuldner wird somit im Verfahren der Beschwerde (lediglich) der Einwand ermöglicht, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen, unter denen nach § 1613 BGB Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann, tatsächlich zu einem anderen Zeitpunkt vorgelegen haben, als er dem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss zugrunde gelegt worden ist, weil der Schuldner entweder nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt als behauptet gemahnt oder zur Auskunftserteilung aufgefordert worden ist (BGH Beschluss vom 28. Mai 2008 - XII ZB 104/06 - FamRZ 2008, 1433 [Tz. 12]).

  • BGH, 10.11.2005 - III ZR 104/05

    Anforderungen an die Bezeichnung der Empfangseinrichtung bei Ersatzzustellung

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
    Vielmehr muss auch in den Fällen der Ersatzzustellung nach § 180 ZPO der volle Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen geführt werden, so dass die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollständig entkräftet und jede Möglichkeit der Richtigkeit der in ihr niedergelegten Tatsachen ausgeschlossen ist (BGH Urteil vom 10. November 2005 - III ZR 104/05 - NJW 2006, 150, 151 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
    Soweit es im Unterhaltsfestsetzungsverfahren den Zeitraum nach einer Einstellung oder Herabsetzung dieser in der Vergangenheit freiwillig geleisteten Zahlungen betrifft, könnte eine gesonderte verzugsbegründende Handlung der Antragstellerin bzw. ihrer gesetzlichen Vertreterin unter dem rechtlichen Gesichtspunkt der Selbstmahnung sogar entbehrlich gewesen sein (vgl. dazu OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 870, 871).
  • BGH, 08.01.2008 - VIII ZB 18/06

    Berücksichtigung des Arbeitslosengeldes II im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
    Wasser- und Stromkosten gehören nicht zu den Unterkunftskosten im Sinne von § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 ZPO und sind deshalb aus den Freibeträgen der Bewohner zu tragen (BGH Beschluss vom 8. Januar 2008 - VIII ZB 18/06 - FamRZ 2008, 781 [Tz. 8]).
  • OLG Schleswig, 03.03.2003 - 10 UF 251/02

    Erforderliche Belehrung im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt

    Auszug aus OLG Celle, 21.09.2011 - 17 UF 161/11
    a) Zu den schwerwiegenden Verfahrensmängeln gehört regelmäßig die fehlende oder fehlerhafte Zustellung des Festsetzungsantrages mit den gemäß § 251 Abs. 1 Satz 2 FamFG zu erteilenden Hinweisen (OLG Schleswig SchlHA 2003, 228; Zöller/Philippi aaO § 256 FamFG Rn. 3; Keidel/Giers aaO § 256 FamFG Rn. 1).
  • BGH, 12.10.2022 - XII ZB 450/21

    Vereinfachtes Unterhaltsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen

    Dem Antragsgegner eines vereinfachten Unterhaltsverfahrens, auf den die Rechtswegerschwerung vorwiegend abzielt, steht dabei nach § 253 Abs. 1 Satz 1 iVm § 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 FamFG vor Erlass des Festsetzungsbeschlusses auch ein ausreichender Zeitraum von jedenfalls einem Monat (vgl. dazu BVerfGE 61, 82 = NJW 1982, 2173, 2177) zur Verfügung, um Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4 FamFG geltend machen zu können, die er sodann auch in einem richterlichen Rechtsmittelverfahren in zulässiger Weise erheben kann (vgl. dazu OLG Hamburg FamRZ 2021, 1138; OLG Celle FamRZ 2012, 141).
  • KG, 15.06.2020 - 19 WF 28/20

    Prüfung von zulässigen Einwendungen im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung

    (so auch u.a. OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, 17 UF 161/11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.04.2012 - 26 UFH 3/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Unterhaltfestsetzung im vereinfachten

    Wird eine Beschwerde nicht auf einen oder mehrere dieser Anfechtungsgründe gestützt, ist sie unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2008 - XII ZB 104/06, in: FamRZ 2008, 1433; OLG Celle, Beschluss vom 21.9.2011 - 17 UF 161/11, abrufbar bei juris).
  • KG, 19.06.2020 - 19 WF 28/20

    Einwand der fehlenden Leistungsfähigkeit im Beschwerdeverfahren über das

    (so auch u.a. OLG Celle, Beschluss vom 21.09.2011, 17 UF 161/11 m.w.N.).
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