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   OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10   

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https://dejure.org/2010,18519
OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10 (https://dejure.org/2010,18519)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10 (https://dejure.org/2010,18519)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 1 Ausl 33/10 (https://dejure.org/2010,18519)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Auslieferung zur Vollstreckung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls: Invollzugsetzung eines Auslieferungshaftbefehls bei noch ausstehender Bewilligung der Auslieferung durch die Generalstaatsanwaltschaft; Dauer der Durchführungshaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 IRG; § 34 IRG
    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines Durchführungshaftbefehls

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines Durchführungshaftbefehls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 15; IRG § 34
    Vorrang der Invollzugsetzung einer Auslieferungshaftbefehls vor Erlass eines Durchführungshaftbefehls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 06.03.2007 - 3 Ausl 52/06

    Auslieferungsrecht: Ermessensfehler bei der Entscheidung über die beabsichtigte

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    Nach dem Willen des Gesetzgebers steht der Bewilligungsbehörde hierbei ein sehr weites Ermessen zu, dass gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüft werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 21. April 2008 - 1 ARs 44/08 (Ausl) - OLG Stuttgart StV 2007, 258).

    Sie hat auch die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung eines ständigen Aufenthalts in Deutschland eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen.

  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    In die Ermessensabwägung dürfen nur keine die Entscheidung maßgeblich beeinflussenden unzulässigen Erwägungen eingestellt werden, die wesentlichen Gesichtspunkte müssen ausdrücklich bedacht und die in dem Bescheid aufgeführten und erkannten Gesichtspunkte müssen abwägend gegenüber gestellt werden (OLG Karlsruhe vom 16.12.2008, 1 AK 51/07).

    Sie hat auch die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung eines ständigen Aufenthalts in Deutschland eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen.

  • OVG Niedersachsen, 11.06.1999 - 9 M 2210/99

    Ausbaubeitrag; Sondersatzung; Kostenfestsetzung; Eilverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    Gegenüber dem Erlass eines solchen Haftbefehls ist die Invollzugsetzung des bereits bestehenden Haftbefehls vom 6. Juli 2010 der vorrangige Weg (vgl. OLG Celle, NdsRpfl 2000, 17; SLGH-Schomburg/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, § 34 IRG Rn. 3).
  • KG, 14.08.2006 - AuslA 378/06

    Zweiteilung des Auslieferungsverfahrens: Vorabentscheidung der

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 1 AK 46/06

    Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines Europäischen

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    Unter Berücksichtigung dieses weiten Ermessens ist erforderlich, dass die nach § 79 Abs. 2 Satz 2 IRG zu begründende Vorabentscheidung dem Oberlandesgericht die gebotene Überprüfung ermöglicht, ob die Bewilligungsbehörde die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 83 b IRG zutreffend beurteilt hat und sich bei Vorliegen von Bewilligungshindernissen des ihr eingeräumten Ermessens unter Berücksichtung aller in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls bewusst war (vgl. Senat aaO; OLG Karlsruhe StV 2007, 149; KG NJW 2006, 3507; BT-Drucks. 16/1024 S. 11, 13).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Celle, 21.10.2010 - 1 Ausl 33/10
    Sie hat auch die infolge der Entscheidung des EuGH vom 17. Juli 2008 (NJW 2008, 3201) und der nachfolgenden innerstaatlichen Rechtsprechung (vgl. hierzu ausführlich OLG Karlsruhe NStZ-RR 2009, 107; OLG Stuttgart NStZ-RR 2007, 203; Böhm NJW 2008, 3183) zu berücksichtigen Erwägungen zur Bedeutung eines ständigen Aufenthalts in Deutschland eingestellt und mit den weiteren Gesichtspunkten abgewogen.
  • OLG Celle, 14.03.2012 - 1 Ausl 4/12

    Erfolgen des Widerrufs der Strafaussetzung wegen Verstoßes gegen Weisungen oder

    Gemäß § 83c Abs. 3 Satz 2 IRG soll der Übergabetermin im Auslieferungsverkehr unter den Mitgliedstaaten spätestens zehn Tage nach der Bewilligungsentscheidung liegen, so dass auch die weitere Haft grundsätzlich auf diese Zeitspanne zu beschränken ist (vgl. Senat aaO und Beschluss vom 21. Oktober 2010 - 1 Ausl 33/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2007, (1) Ausl - III - 47/05, bei juris).
  • KG, 23.04.2019 - 151 AuslA 187/18

    Dauer der Durchführungshaft

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Frist zwingend ist (so Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3. Aufl., § 83c Rn. 8, in am Rahmenbeschluss orientierter Auslegung; a.A. Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 5. Aufl., § 83c Rn. 4, unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien), da auch bei einer dem Gesetzeswortlaut entsprechenden Auslegung von § 83c Abs. 4 Satz 2 IRG als "bloße" Soll-Vorschrift die Übergabe innerhalb der 10-Tage-Frist der gesetzliche Regelfall und deshalb auch die Anordnung der Durchführungshaft auf diese Dauer zu beschränken ist (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2011, 23 = OLGSt IRG § 15 Nr. 9; OLG Koblenz aaO; OLG Stuttgart aaO; Senat aaO).
  • KG, 14.01.2013 - 151 AuslA 165/12

    Haft zur Durchführung der Auslieferung; zum unmittelbaren Bevorstehen der

    Die genannte Voraussetzung ist an der durch das Gesetz bestimmten Auslieferungsfrist zu messen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 15. Januar 2007 - (1) Ausl - III - 47/05 [juris] m.w.N.; OLG Celle NdsRpfl 2011, 23 [zitiert nach juris]).
  • KG, 23.04.2019 - 4 AuslA 37/19

    Dauer der Durchführungshaft

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob diese Frist zwingend ist (so Böse in Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 3. Aufl., § 83c Rn. 8, in am Rahmenbeschluss orientierter Auslegung; a.A. Schomburg/Hackner in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen 5. Aufl., § 83c Rn. 4, unter Verweis auf die Gesetzesmaterialien), da auch bei einer dem Gesetzeswortlaut entsprechenden Auslegung von § 83c Abs. 4 Satz 2 IRG als "bloße" Soll-Vorschrift die Übergabe innerhalb der 10-Tage-Frist der gesetzliche Regelfall und deshalb auch die Anordnung der Durchführungshaft auf diese Dauer zu beschränken ist (vgl. OLG Celle NdsRpfl 2011, 23 = OLGSt IRG § 15 Nr. 9; OLG Koblenz aaO; OLG Stuttgart aaO; Senat aaO).
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