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   OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95   

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OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95 (https://dejure.org/1995,6826)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.1995 - 1 Ss 262/95 (https://dejure.org/1995,6826)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 1995 - 1 Ss 262/95 (https://dejure.org/1995,6826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 204
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 15.05.1979 - 1 Ss 45/79
    Auszug aus OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95
    Zwar entspricht es feststehender Rechtsprechung, daß die Höhe des Blutalkoholgehalts allein nicht den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte habe gewußt oder für möglich gehalten, daß er fahruntüchtig sei (OLG Celle VRS 61, 35, 36; OLG Koblenz NZV 1993, 444 ).

    Diese Umstände legen es nahe, eine vorsätzliche Tatbegehung in Betracht zu ziehen (OLG Celle VRS 61, 35f; OLG Karlsruhe NVZ 1993, 117, 118; OLG Düsseldorf NVZ 1994, 367, 368).

  • OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 77/93

    Alkohol im Straßenverkehr; Erfahrungssatz; Kritik- und Erkenntnisfähigkeit;

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.1995 - 1 Ss 262/95
    Zwar entspricht es feststehender Rechtsprechung, daß die Höhe des Blutalkoholgehalts allein nicht den Schluß rechtfertigt, der Angeklagte habe gewußt oder für möglich gehalten, daß er fahruntüchtig sei (OLG Celle VRS 61, 35, 36; OLG Koblenz NZV 1993, 444 ).
  • KG, 24.11.2014 - 121 Ss 155/14

    Trunkenheit im Verkehr: Beweiswürdigung hinsichtlich des bedingten Vorsatzes;

    Einschlägige Vorverurteilungen können - gegebenenfalls neben weiteren Umständen - Anlass zur Annahme vorsätzlicher Tatbegehung geben (vgl. OLG Celle NZV 1996, 204; StraFo 1998, 278; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 85).
  • OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
    »Schließt der Tatrichter aus einer früheren Verurteilung wegen einer gleichartigen Straftat auf die vorsätzliche Begehung einer Trunkenheitsfahrt, muß er in den Urteilsgründen die Umstände der früheren Tat mitteilen (im Anschluß an das Senatsurteil NZV 1996, 204 ).«.

    Zwar hat die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausgeführt, daß auch aus der von einer vorangehenden einschlägigen Bestrafung ausgehenden Warnwirkung auf ein vorsätzliches Handeln des Täters bei der neuen Trunkenheitsfahrt geschlossen werden kann (vgl. Senatsurteil NZV 1996, 204, 205; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 1996, 85, 86; OLG Koblenz NZV 1993, 444, 445; OLG Karlsruhe NZV 1993, 117, 118).

    Dem steht das von der Generalstaatsanwaltschaft herangezogene Senatsurteil (NZV 96, 204) nicht entgegen.

  • OLG Köln, 02.09.1997 - Ss 487/97

    Stützung der tatrichterlichen Überzeugung von der vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt

    Indizien für vorsätzliches Handeln können frühere Auffälligkeiten durch Trunkenheitsdelikte (OLG Celle NZV 1996, 204; OLG Jena DAR 1997, 324; OLG Karlsruhe NZV 1991, 239; SenE BA 1987, 424 = DAR 1987, 126), Trinken in Fahrbereitschaft (OLG Celle NZV 1996; 204; SenE DAR 1987, 126) oder Ausfallerscheinungen seien, die dem Täter bewußt geworden sind (OLG Dresden NZV 1995, 236; OLG Karlsruhe NZV 1991, 239; SenE vom 11.04.1997 - Ss 106/97).
  • OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01

    Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen

    Diesen zutreffenden Ausführungen tritt der Senat unter Hinweis auf OLG Celle, NZV 1998, 123 und NZV 1996, 204 bei, so dass das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bochum zurückzuverweisen war (§ 354 Abs. 2 StPO).
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