Rechtsprechung
OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BauGB § 24; BauGB § 26 Nr. 1; BauGB § 28 Abs. 1
Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB-Gesellschaft - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB-Gesellschaft
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BauGB § 26 Nr. 1;
Kein Ausschluss des Vorkaufsrechts der Gemeinde bei Verkauf eines Grundstücks an GbR deren Gesellschafter Verwandte erster Linie sind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 24; BauGB § 26 Nr. 1; BauGB § 28 Abs. 1
Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB -Gesellschaft - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erwerber-GbR besteht aus Verwandten des Verkäufers: Kein Ausschluss des Vorkaufrechts!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Grundstücks-GbR und das Vorkaufsrecht der Gemeinde
Verfahrensgang
- OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
- OLG Celle, 26.11.2013 - 4 W 201/13
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2014, 298
- Rpfleger 2014, 191
- BauR 2014, 1833
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00
Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, zitiert nach juris) ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet. - BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07
Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft …
Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
Später hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die Fähigkeit umfasst, Eigentümerin von Grundstücken zu sein (vgl. BGH, Urteil v. 25. Januar 2008 - V ZR 63/07, juris Rn. 7). - LG Würzburg, 29.05.1989 - 3 T 918/89
Entbehrlichkeit der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung und Negativzeugnis …
Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
aa) Mit der Frage, ob § 26 Nr. 1 BauGB auch dann Anwendung findet, wenn Käufer des Grundstückes eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Gesellschafter ausschließlich (natürliche) Personen sind, die ihrerseits dem Anwendungsbereich des § 26 Nr. 1 BauGB unterfallen, hat sich - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung bislang lediglich das LG Würzburg (Beschluss v. 29. Mai 1989 - 3 T 918/89, MittBayNot 1989, 217) auseinander gesetzt.
- OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18 Indes gilt das nur, soweit das Grundbuchamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB eigenständig prüfen kann; ist das nicht möglich, hat das Grundbuchamt vom Antragsteller die Vorlage eines Zeugnisses der Gemeinde zu verlangen (allg. Ansicht, etwa OLG Celle BeckRS 2013, 21107; OLG Hamm DNotZ 2012, 376 mwN.).