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   OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34336
OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13 (https://dejure.org/2013,34336)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.11.2013 - 4 W 201/13 (https://dejure.org/2013,34336)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. November 2013 - 4 W 201/13 (https://dejure.org/2013,34336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BauGB § 24; BauGB § 26 Nr. 1; BauGB § 28 Abs. 1
    Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB-Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB-Gesellschaft

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BauGB § 26 Nr. 1;
    Kein Ausschluss des Vorkaufsrechts der Gemeinde bei Verkauf eines Grundstücks an GbR deren Gesellschafter Verwandte erster Linie sind

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 24; BauGB § 26 Nr. 1; BauGB § 28 Abs. 1
    Ausschluss des gemeindlichen Vorkaufsrechts bei Veräußerung eines Grundstücks an eine BGB -Gesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erwerber-GbR besteht aus Verwandten des Verkäufers: Kein Ausschluss des Vorkaufrechts!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundstücks-GbR und das Vorkaufsrecht der Gemeinde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 298
  • Rpfleger 2014, 191
  • BauR 2014, 1833
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2001 (II ZR 331/00, zitiert nach juris) ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07

    Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
    Später hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts auch die Fähigkeit umfasst, Eigentümerin von Grundstücken zu sein (vgl. BGH, Urteil v. 25. Januar 2008 - V ZR 63/07, juris Rn. 7).
  • LG Würzburg, 29.05.1989 - 3 T 918/89

    Entbehrlichkeit der Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung und Negativzeugnis

    Auszug aus OLG Celle, 21.11.2013 - 4 W 201/13
    aa) Mit der Frage, ob § 26 Nr. 1 BauGB auch dann Anwendung findet, wenn Käufer des Grundstückes eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist, deren Gesellschafter ausschließlich (natürliche) Personen sind, die ihrerseits dem Anwendungsbereich des § 26 Nr. 1 BauGB unterfallen, hat sich - soweit ersichtlich - in der Rechtsprechung bislang lediglich das LG Würzburg (Beschluss v. 29. Mai 1989 - 3 T 918/89, MittBayNot 1989, 217) auseinander gesetzt.
  • OLG Brandenburg, 10.08.2020 - 5 W 73/18
    Indes gilt das nur, soweit das Grundbuchamt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die Voraussetzungen der §§ 24 ff. BauGB eigenständig prüfen kann; ist das nicht möglich, hat das Grundbuchamt vom Antragsteller die Vorlage eines Zeugnisses der Gemeinde zu verlangen (allg. Ansicht, etwa OLG Celle BeckRS 2013, 21107; OLG Hamm DNotZ 2012, 376 mwN.).
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