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   OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05   

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https://dejure.org/2005,3986
OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.12.2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Dezember 2005 - 17 W 132/05 (https://dejure.org/2005,3986)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuungsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit der zwangsweisen Behandlung eines Untergebrachten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 Abs. 1 S. 1 FGG; § 1906 BGB; § 70g Abs. 5 FGG; § 21 Abs. 3 Nds.PsychKG; § 28 Abs. 2 FGG
    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer paranoiden Schizophrenie; Körperliche Gewaltanwendung gegenüber dem eigenen Kind; Befugnis zur Gewaltanwendung für die Zuführung zur Unterbringung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuungsrecht als Grundlage für eine Zwangsbehandlung; Erkrankung an einer paranoiden Schizophrenie; Körperliche Gewaltanwendung gegenüber dem eigenen Kind; Befugnis zur Gewaltanwendung für die Zuführung zur Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Zwangsbehandlung in Unterbringung ( Vorlagebeschluss)

  • Judicialis

    BGB § 1906

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906; FGG § 28 Abs. 2
    Zur Zulässigkeit der geschlossenen Unterbringung und Zwangsbehandlung eines Betreuten - Divergenzvorlage an BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zwangsbehandlung - keine Grundlage im Betreuungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 944 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    In Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur ambulanten Zwangsbehandlung (FamRZ 2001, 149) geht der Senat davon aus, dass auch die stationäre Zwangsbehandlung zwingend einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage bedarf.
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Celle, 10.08.2005 - 17 W 37/05

    Vormundschaftliche Genehmigung der Einwilligung einer Betreuerin in die

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.2003 - 25 Wx 73/03
    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auszug aus OLG Celle, 21.12.2005 - 17 W 132/05
    Der Senat hält jedoch die erteilte Genehmigung, den Betroffenen geschlossen unterzubringen und ihn dort gegen seinen Willen zwangsweise zu behandeln, nach den hier allein in Betracht kommenden betreuungsrechtlichen Grundsätzen für rechtlich unzulässig und daher nicht genehmigungsfähig (vgl. auch Entscheidung des Senats 17 W 37/05, BtPrax 2005, 235; anders hingegen OLG München, OLGR 2005, 394; OLG Düsseldorf, 25 Wx 73/03; OLG Schleswig, FamRZ 2002, 984; Roth in Erman, 11.Aufl. Rdnr. 29; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht 3. Aufl., § 1904, Rdnr. 16).
  • OLG Hamm, 13.03.2006 - 15 W 53/06

    Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des

    Ob der Betreuer hierfür, soweit die besonderen Voraussetzungen des § 1904 BGB nicht vorliegen, überhaupt einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf, insbesondere die erforderliche gesetzliche Grundlage bereits aus § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB abzuleiten ist, der die Genehmigung einer gegen den Willen des Betroffenen erfolgenden geschlossenen Unterbringung zum Zweck der Heilbehandlung ausdrücklich zulässt, ist nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt, vielmehr Gegenstand eines Vorlagebeschlusses an den BGH gem. § 28 Abs. 2 FGG (OLG Celle, Beschl. v. 21.12.2005 - 17 W 132/05, zitiert nach juris).
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