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   OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19   

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https://dejure.org/2019,936
OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19 (https://dejure.org/2019,936)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.01.2019 - 2 W 21/19 (https://dejure.org/2019,936)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 2 W 21/19 (https://dejure.org/2019,936)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8
    Sachverständiger; Vergütung; Korrespondenz mit dem Gericht - Sachverständigenvergütung für Korrespondenz mit dem Gericht

  • rechtsportal.de

    JVEG § 8
    Vergütungsansprüche des Sachverständigen für die Korrespondenz mit dem Gericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachfragen über die Vergütung werden nicht vergütet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachfragen über die Vergütung werden nicht vergütet! (IBR 2019, 285)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Braunschweig, 25.08.2005 - 2 W 90/05

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen; Der für die Prüfung der fachlichen

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Der Honoraranspruch des Sachverständigen besteht nur für solche Tätigkeiten, die von dem gesetzlichen Begriff der Leistung in § 8 Abs. 1 Nr. 1 JVEG erfasst werden (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 25. August 2005 - 2 W 90/05 -, OLGR Braunschweig 2006, 31 - 32).
  • BGH, 20.03.1979 - X ZR 21/76

    Entschädigungsanspruch eines gerichtlichen Sachverständigen - Erstellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Dabei erhält der Sachverständige die Vergütung lediglich für seine gutachterliche Tätigkeit (vgl. BGH NJW 1979, 1939 [BGH 20.03.1979 - X ZR 21/76] ).
  • OLG München, 16.05.1994 - 11 W 1462/94
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Deshalb hat ein Sachverständiger beispielsweise auch keinen Anspruch auf Erstattung des Aufwandes, den er für die Fertigung von Stellungnahmen zu einem gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch hat aufwenden müssen (vgl. OLG Koblenz MDR 2000, 416 [OLG Koblenz 08.12.1999 - 10 W 788/99] ; OLG München MDR 1994, 1050 [OLG München 16.05.1994 - 11 W 1462/94] ; OLG Düsseldorf RPfleger 1995, 41).
  • OLG Koblenz, 24.09.1982 - 14 W 518/82

    Festsetzung der Sachverständigenvergütung; Stundensatz; Grad der Fachkenntnisse;

    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Auf dieser Grundlage ist seit langem geklärt, dass der Zeitaufwand für die Erstellung der Sachverständigenrechnung (und des diesbezüglichen anschließenden Schriftverkehrs) nicht als Aufwand für das schriftliche Gutachten liquidiert werden kann und ein Vergütungsanspruch für den insoweit erforderlichen zeitlichen Aufwand nicht besteht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 24. September 1982 - 14 W 518/82 -, JurBüro 1983, 741).
  • OLG Frankfurt, 22.11.1993 - 21 U 110/92
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Von einer gutachterlichen Tätigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn sich der Sachverständige aufgrund seiner speziellen Qualifikation in wissenschaftlichen Art und Weise mit dem Beweisthema auseinandersetzt, bestimmte Fachkenntnisse und Erfahrungswerte einbringt und schließlich zu einer verwertbaren Beurteilung der streitigen Tatbestände kommt (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 22. November 1993, Az. 21 U 110/92, OLGR Frankfurt 1994, 10 - 11).
  • OLG Koblenz, 08.12.1999 - 10 W 788/99
    Auszug aus OLG Celle, 22.01.2019 - 2 W 21/19
    Deshalb hat ein Sachverständiger beispielsweise auch keinen Anspruch auf Erstattung des Aufwandes, den er für die Fertigung von Stellungnahmen zu einem gegen ihn gerichtetes Ablehnungsgesuch hat aufwenden müssen (vgl. OLG Koblenz MDR 2000, 416 [OLG Koblenz 08.12.1999 - 10 W 788/99] ; OLG München MDR 1994, 1050 [OLG München 16.05.1994 - 11 W 1462/94] ; OLG Düsseldorf RPfleger 1995, 41).
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