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   OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01   

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https://dejure.org/2002,9877
OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01 (https://dejure.org/2002,9877)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2002 - 18 UF 170/01 (https://dejure.org/2002,9877)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - 18 UF 170/01 (https://dejure.org/2002,9877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt bei Wechsel von Studienfach und -ort; Entbehrlichkeit der Mahnung trotz zweijähriger Nichtgeltendmachung von Unterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1610
    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Unterrichtungsobliegenheiten des Unterhaltspflichtigen; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wechsel des Studienfachs und Unterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1645
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1995, 475, 477) kann ein Einkommen eines Studenten aus einer Nebentätigkeit im Rahmen eines Studiums jedenfalls dann anrechnungsfrei bleiben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, was vorliegend der Fall war.

    Die aber bereits erwähnte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1995, 475, 477) kommt aber auch hier zum Zuge.

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01
    Der Beklagte konnte nicht dadurch, dass er einseitig die Zahlungen einstellte die Verzugswirkungen außer Kraft setzen (nicht einmal der Berechtigte kann die Verzugswirkungen einseitig beseitigen (vgl. BGH FamRZ 1987, 40, 42).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1988, 370, 372) kommt eine Berufung auf die Verwirkungsgesichtspunkte in diesem Zusammenhang nur dann in Betracht, wenn sowohl ein Zeitmoment als auch ein Umstandsmoment erfüllt ist.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01
    Einer erneuten Mahnung durch den Kläger bedurfte es angesichts der vorliegenden Umstände nicht (vgl. hierzu Scholz in Wendl/Staudigl, 5. Auflage Stand 1. Juli 2001 § 6, Rdn. 129, BGH FamRZ 1983, 352, 354).
  • OLG Naumburg, 12.07.2012 - 8 UF 103/12

    Gesetzlicher Übergang des Ausbildungsunterhaltsanspruch auf den Träger der

    Diese Verzögerung hat der Antragsgegner noch hinzunehmen, auch wenn sich sein Kind hinsichtlich des Ausbildungswechsels nicht mit ihm abgestimmt hat, denn auch er hat sich nicht mit seinem Kind in Verbindung gesetzt, wie er eingesteht (Bl. 46 d.A.; vgl. NK-BGB/Kath-Zurhorst a.a.O. unter Bezugnahme auf OLG Celle, FamRZ 2002, 1645 f.).
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