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   OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16   

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https://dejure.org/2016,16892
OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.02.2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Februar 2016 - 1 Ws 67/16 (https://dejure.org/2016,16892)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Klageerzwingungsverfahren, Verletzter, Antragsbefugnis

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    StPO § 172 Abs. 1 S. 1; StPO § 395 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 222
    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten; Ausweitung der Verletzungseigenschaft im Klageerzwingungsverfahren über die in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten; Ausweitung der Verletzungseigenschaft im Klageerzwingungsverfahren über die in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzteneigenschaft des Stiefvaters im Klageerzwingungsverfahren bei fahrlässiger Tötung des Stiefkindes

  • rechtsportal.de

    Keine Anschlussberechtigung als Nebenkläger bei anderen nahestehenden Personen als den in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO genannten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der Lebensgefährte der Mutter ist nicht "Verletzter"

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 285
  • NZV 2016, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.12.1966 - 1 StR 477/66

    Großeltern - Nebenklageberechtigung - Getöteter durch strafbare Handlung

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Nach der Wertung des Gesetzgebers gehören nur diejenigen zum Kreis der Nebenklageberechtigten, die zum engsten Familienkreis zählen, wozu beispielsweise die Großeltern eines Opfers nicht mehr gehören (vgl. BGH NJW 1967, 454); der Gesetzgeber erkennt also bei ihnen im Falle der Tötung eines Enkelkindes ein spezielles Strafverfolgungsinteresse - unabhängig von ihrer persönlichen Betroffenheit - nicht an, so dass sie auch nicht als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen sind.
  • BGH, 14.02.2012 - 3 StR 7/12

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Bestimmung der Dauer des

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Dann würde aber die Grenze zum unzulässigen Popularklageerzwingungsverfahren überschritten werden (KG JR 1967, 392; so auch BGH, Beschluss v. 14. Februar 2012 - 3 StR 7/12 -, juris, zur fehlenden Nebenklageberechtigung des Stiefvaters eines Getöteten).
  • OLG Celle, 01.02.2008 - 1 Ws 32/08

    Antragsbefugnis für ein Klageerzwingungsverfahren bei Abtretung der Ansprüche des

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Verletzter ist, wer durch die Straftat - bei Unterstellung ihrer tatsächlichen Begehung - unmittelbar in seinen Rechten, Rechtsgütern oder anerkannten Interessen beeinträchtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 1. Februar 2008 - 1 Ws 32/08 - NJW 2008, 1463; ebenso KK-Moldenhauer, StPO, 7. Aufl., § 172 Rndr.
  • OLG Hamm, 06.02.1986 - 6 Ws 9/86

    Verletzter ; Berechtigter zur Klageerzwingung; Verletzung von Privatgeheimnissen;

    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Im hier betroffenen Bereich der Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) hat der Gesetzgeber mit der Schaffung der Nebenklagebefugnis in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zum Ausdruck gebracht, für welche Angehörigen des Opfers er ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes anerkennt; diese sind daher als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen (vgl. OLG Celle MDR 1959, 60; OLG Hamm NStZ 1986, 327; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
  • OLG Stuttgart, 20.12.1996 - 1 Ws 189/96
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Allerdings setzt § 172 StPO für die Antragsberechtigung die Verletzteneigenschaft voraus, so dass auch im Falle des § 172 Abs. 2 S. 3 StPO nur solche Delikte miteinander vergleichbar sind, bei denen sämtlich die Verletzteneigenschaft des Antragstellers gegeben ist (OLG Celle, Beschluss v. 12. August 1958 - 2 Ws 158/58 -, Nds. Rpflg. 1959, 95; i. E. so auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 20. Dezember 1996 - 1 Ws 189/96 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1992 - 1 Ws 244/92
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Entscheidend für die Verletzteneigenschaft ist, ob der von der behaupteten Straftat betroffene Antragsteller wegen einer Verletzung einer rechtlich anerkannten Position ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes hat (vgl. OLG Düsseldorf NJW 1992, 2370; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
  • BVerwG, 06.10.1958 - V C 378.56
    Auszug aus OLG Celle, 22.02.2016 - 1 Ws 67/16
    Im hier betroffenen Bereich der Straftaten gegen das Leben (§§ 211 bis 222 StGB) hat der Gesetzgeber mit der Schaffung der Nebenklagebefugnis in § 395 Abs. 2 Nr. 1 StPO zum Ausdruck gebracht, für welche Angehörigen des Opfers er ein spezielles Interesse an der Ahndung des Normverstoßes anerkennt; diese sind daher als Verletzte im Sinne des § 172 StPO anzusehen (vgl. OLG Celle MDR 1959, 60; OLG Hamm NStZ 1986, 327; LR-Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rndr.
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