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   OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11   

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https://dejure.org/2012,7553
OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11 (https://dejure.org/2012,7553)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2012 - 2 U 127/11 (https://dejure.org/2012,7553)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2012 - 2 U 127/11 (https://dejure.org/2012,7553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters bei nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 307
    Wirksamkeit einer AGB-Klausel betreffend Ausschluss der Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber Pachtanspruch des Verpächters im Pachtvertrag über Gewerberäume

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters bei nicht rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wirksamkeit der formulärmäßigen Vereinbarung von Aufrechnungsverbot, Minderungsausschluss sowie Erhaltung des Inventars durch den Pächter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 1
    Formularmäßige Vereinbarung eines Aufrechnungsverbots unter Pflicht des Pächters zur Erhaltung des Inventars im Rahmen eines Pachtvertrages über Gewerberäume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtrecht - Minderungs- und Aufrechnungsausschluss in AGB?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ausschluss der Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters ist als AGB-Klausel in einem Pachtvertrag über Gewerberäume unwirksam

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Pächter zur Inventarerhaltung und Inventarersetzung verpflichtet werden? (IMR 2012, 193)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Minderung und Aufrechnungsausschluss im Pachtvertrag? (IMR 2012, 194)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 07.04.2011 - VII ZR 209/07

    AGB eines Architektenvertrages: Klauselkontrolle der Einschränkung der

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2011, 1729; BGHZ 163, 274) zur Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem Abrechnungsverhältnis aus einem Werkvertrag steht nicht der Annahme entgegen, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pachtvertrages über Gewerberäume enthaltene Klausel als wirksam anzusehen ist, wonach Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters ausgeschlossen sind, soweit die Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

    Nach neuerer Rechtsprechung des BGH (NJW 2011, 1729) sei eine solche Klausel im kaufmännischen Verkehr unwirksam.

    b) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. April 2011 - VII ZR 209/07 - (NJW 2011, 1729) entgegen, mit der dieser festgestellt hatte, dass die von einem Architekten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Architektenvertrages verwandte Klausel,.

    Von dieser weicht auch der VII. Zivilsenat mit seiner Entscheidung vom 7. April 2011 (a. a. O.) nur wegen der Besonderheiten des Werkvertragsrechts ab.

  • BGH, 12.03.2008 - XII ZR 147/05

    Formularmäßiger Ausschluss von Mietminderungen durch den Mieter von Gewerberaum

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Vielmehr hat der Bundesgerichtshofs (BGHZ 91, 375, 383; NJW 2008, 2254) eine Klausel, wonach der Mieter gegenüber dem Mietzins nicht aufrechnen und auch kein Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht geltend machen kann, als in dem Sinne eindeutig angesehen, dass das Minderungsrecht nicht umfassend, sondern nur dessen Verwirklichung durch Abzug vom geschuldeten Mietzins ausgeschlossen werde.

    In einer der vorgenannten Entscheidungen ( NJW 2008, 2254) ist er nur deshalb zur Unwirksamkeit der Klausel gelangt, weil dort vorgesehen war, dass der Mieter kein Minderungsrecht wegen Mängeln der Mietsache geltend machen könne, es sei denn, die Vermieterin habe den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.

    Auch in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2008 (NJW 2008, 2254) beanstandet der Bundesgerichtshof eine ein Aufrechnungsverbot enthaltene Klausel nicht.

  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 2011, 1729; BGHZ 163, 274) zur Unwirksamkeit eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem Abrechnungsverhältnis aus einem Werkvertrag steht nicht der Annahme entgegen, dass eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Pachtvertrages über Gewerberäume enthaltene Klausel als wirksam anzusehen ist, wonach Pachtminderung und Aufrechnung gegenüber dem Pachtanspruch des Verpächters ausgeschlossen sind, soweit die Forderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

    Folge der Klausel in einer solchen Konstellation wäre - worauf der 7. Zivilsenat des Bundesgerichtshof auch schon im Jahr 2005 (NJW 2005, 2771) hingewiesen hatte -, dass der Besteller durch sie gezwungen würde, eine mangelhafte oder unfertige Leistung in vollem Umfang zu vergüten, obwohl ihm Gegenansprüche in Höhe der Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten zustehen.

  • OLG Karlsruhe, 20.09.2005 - 1 U 69/05

    Mietvertrag über Gewerberaum: Zulässigkeit des Ausschlusses des Minderungsrechts

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Der BGH (NJW-RR 1993, 519 und sich anschließend: OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948) hatte die Klausel.

    Die Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters/Pächters kann, soweit sie sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen bezieht (Wertung aus § 309 Nr. 3 BGB), im gewerblichen Miet- und im Pachtvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 1993, 519; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948).

  • KG, 14.02.2002 - 8 U 8203/00

    Ausübung der Minderung des Mietzinses; Möglichkeit zur Vereinbarung eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Der BGH (NJW-RR 1993, 519 und sich anschließend: OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948) hatte die Klausel.

    Die Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters/Pächters kann, soweit sie sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen bezieht (Wertung aus § 309 Nr. 3 BGB), im gewerblichen Miet- und im Pachtvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 1993, 519; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948).

  • BGH, 27.01.1993 - XII ZR 141/91

    Pacht - Gewährleistung - Formularvertrag - Inhaltskontrolle - Minderkaufmann -

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Der BGH (NJW-RR 1993, 519 und sich anschließend: OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948) hatte die Klausel.

    Die Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters/Pächters kann, soweit sie sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen bezieht (Wertung aus § 309 Nr. 3 BGB), im gewerblichen Miet- und im Pachtvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 1993, 519; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948).

  • OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 12 U 4/05

    Gewerberaummiete: Wirksamer formularmäßiger Ausschluss des Minderungs- und

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    Der BGH (NJW-RR 1993, 519 und sich anschließend: OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948) hatte die Klausel.

    Die Aufrechnungsmöglichkeit des Mieters/Pächters kann, soweit sie sich nicht auf rechtskräftig festgestellte oder unstreitige Forderungen bezieht (Wertung aus § 309 Nr. 3 BGB), im gewerblichen Miet- und im Pachtvertrag durch Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam ausgeschlossen werden (BGH NJW-RR 1993, 519; OLG Karlsruhe MDR 2006, 745; OLG Frankfurt, Urteil vom 09.06.2005 - 12 U 4/05 -, juris Rdnr. 19; KG Berlin NJW-RR 2002, 948).

  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 158/01

    Formularmäßige Auferlegung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    aa) Selbst bei einem gewerblichen Mietverhältnis mit dem ausschließlichen gesetzlichen Leitbild einer ganz umfassenden Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu erhalten, ist eine formularmäßige Übertragung von Instandsetzungspflichten auf den Mieter dann wirksam, soweit sich diese nur auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH NJW-RR 2006, 84; OLG Rostock NZM 2010, 42; Ulmer, Brandner, Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Teil 2 (22), Rdnr. 39).
  • OLG Rostock, 10.09.2009 - 3 U 287/08

    Pachtvertrag: Abwälzung der Instandhaltungspflicht auf den Pächter

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    aa) Selbst bei einem gewerblichen Mietverhältnis mit dem ausschließlichen gesetzlichen Leitbild einer ganz umfassenden Pflicht des Vermieters, den vertragsgemäßen Gebrauch gem. § 535 Abs. 1 S. 2 BGB zu erhalten, ist eine formularmäßige Übertragung von Instandsetzungspflichten auf den Mieter dann wirksam, soweit sich diese nur auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind (BGH NJW-RR 2006, 84; OLG Rostock NZM 2010, 42; Ulmer, Brandner, Hensen, AGB-Recht, 11. Aufl., Teil 2 (22), Rdnr. 39).
  • BGH, 15.02.1978 - VIII ZR 242/76

    Dienstverschaffungsvertrag; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2012 - 2 U 127/11
    c) Soweit der BGH vertreten hat, dass die Berufung auf ein derartiges vertragliches Abrechnungsverbot treuwidrig ist, wenn die Klageforderung und die Aufrechnungsforderung in untrennbarem Zusammenhang stehen und die Entscheidungsreife hinsichtlich der einen Forderung auch Entscheidungsreife hinsichtlich der anderen Forderung bedeutet (BGH WM 1978, 620), steht auch das der Nichtberücksichtigung der Aufrechnung nicht entgegen.
  • KG, 23.11.2009 - 8 U 49/09

    Streitwert im Berufungsverfahren: Fallenlassen der in erster Instanz erfolglos

  • BGH, 25.02.1987 - VIII ZR 88/86

    Instandsetzung des Mietobjekts nach einen Brand

  • BGH, 17.02.1986 - II ZR 285/84

    Zulässigkeit des Aufrechnungsverbots; Entscheidung über Forderung bei Berufung

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2010 - 10 U 147/09

    Abgrenzung von Miete und Pacht bei der Überlassung eines vom Vermieter

  • BGH, 27.06.2007 - XII ZR 54/05

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Aufrechnung mit Gegenforderungen

  • BGH, 23.04.2008 - XII ZR 62/06

    Formularmäßige Vereinbarung des Ausschlusses einer Mietminderung für vom

  • BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 337/82

    Formularmäßige Tilgungsregelung und Aufrechnungsverbot in Alt-Mietvertrag

  • OLG Düsseldorf, 25.07.2013 - 10 U 114/12

    Wirksamkeit eines Aufrechnungs- und Minderungsverbots in einem

    Die nach Erlass der Entscheidung vom 7.4.2011 ergangene OLG-Rechtsprechung zum gewerblichen Mietrecht sieht dies genauso (z. B. OLG Köln, Beschl. v. 13.8.2012, 1 U 49/12 juris; OLG Celle, Urt. v. 22.3.2012, 2 U 127/11, juris; LG Köln, Urt. v. 7.3.2012, NZM 2012, 460).
  • OLG Dresden, 15.07.2014 - 5 U 52/14

    Auslegung eines Gewerberaummietvertrages hinsichtlich der Pflicht des Mieters zur

    Das Landgericht bezieht sich insoweit zutreffend auf das Urteil des OLG Celle vom 22.03.2012, 2 U 127/11, BeckRS 2012, 7603), welches vom BGH mit dem Beschluss vom 10.04.2013 (XII ZR 39/12, BeckRS 2013, 8407) bestätigt wurde (ähnlich OLG Köln, Urt. v. 25.10.2013, 1 U 19/13, BeckRS 2013, 21123).
  • OLG Köln, 25.10.2013 - 1 U 19/13

    Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen

    Ein Ausschluss von Minderung, Zurückbehaltungsrechten und Aufrechnungsmöglichkeiten ist danach zulässig, soweit sich aus der mietvertraglichen Klausel ergibt, dass ungerechtfertigte Mietzahlungen gegebenenfalls nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können (BGHZ 91, 375, 382 f.; BGH Urt. v. 23.04.2008, XII ZR 62/06, Rndr. 18, 19; OLG Düsseldorf Urt. v. 06.05.2010, 10 U 154/09, Rdnr. 3; OLG Celle Urt. v. 22.03.2012, 2 U 127/11, Rdnr. 27 ff.; Senat, B. v. 13.08.2012, 1 U 49/12, Rdnr. 2, jeweils zit. nach Juris).
  • LG Köln, 28.06.2021 - 7 O 247/19

    Instandhaltung kann dem Pächter per AGB auferlegt werden!

    Die Regelung lehnt letztlich an § 582a BGB an (vgl. auch OLG Celle, Urteil vom 22.03.2012 - 2 U 127/11; AG Köln, Urteil vom 10.06.2011, 220 C 10/11 = Anlage B 21).
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.09.2013 - 5 HKO 2105/13

    Werklieferungsvertrag: Wann ist ein Aufrechnungsverbot in AGB zulässig?

    Diese vom BGH für den Werkvertrag entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auf Rechtsbeziehungen von Kaufleuten aufgrund eines Werklieferungsvertrags übertragbar, wenn durch ein Aufrechnungsverbot in das vertragliche Synallagma in einer nach § 307 Abs. 1 BGB unangemessenen Weise eingegriffen wird (LG Freiburg BauR -, 641), während ein Aufrechnungsverbot in Gewerberaummietverträgen zulasten des Mieters von der h.M. für wirksam erachtet wird (OLG Köln ZMR 2012, 946, OLG Celle MietRB 2012, 194).

    Ein an sich gem. § 309 Nr. 3 BGB wirksame Aufrechnungsverbot muss nach h.M jedoch nur dann bei konnexen Gegenforderungen im Sinne von §§ 320, 273 BGB gem. § 309 Nr. 2 BGB zurücktreten, wenn es sich um einen Gegenanspruch handelt, der aus einer zur Leistungsverweigerung berechtigenden Sachleistungspflicht hervorgegangen ist (OLG Celle MietRB 2012, 194, OLG Nürnberg BKR 2010, 458, Palandt BGB, 72. Aufl. § 309 Rdnr. 20, Staudinger §§ 305-310 BGB, -, § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Ulmer/Schäfer AGB-Recht 11. Aufl. § 309 Nr. 3 Rdnr. 6 f., MüKo § 309 Nr. 2 Rdnr. 4, Wolf/Lindacher/Pfeiffer AGB-Recht 4.Aufl. § 309 Nr. 2 Rdnr. 55), während bei von vornherein inhaltsgleichen, auf eine Geldleistung gerichteten Gegenforderungen, wie hier bei dem zur Aufrechnung gestellten Schadensersatzanspruch aufgrund eines behaupteten Mangelfolgeschadens, § 309 Nr. 3 BGB gegenüber § 309 Nr. 2 BGB als lex specialis vorrangig ist, auch wenn dies zur Folge hat, dass ein Gläubiger eines Sachleistungsanspruchs gegenüber dem eines originär auf Geldleistung gerichteten Anspruchs begünstigt ist.

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