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   OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15   

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https://dejure.org/2015,15459
OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15 (https://dejure.org/2015,15459)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.06.2015 - 2 W 150/15 (https://dejure.org/2015,15459)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Juni 2015 - 2 W 150/15 (https://dejure.org/2015,15459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2670
  • NJW 2015, 8
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Düsseldorf, 18.12.2014 - 6 O 455/11

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines außerhalb des Gerichtsbezirks

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Beauftragt die im Gerichtsbezirk ansässige Partei einen außerhalb des Gerichtsbezirks niedergelassenen Rechtsanwalt, so sind dessen tatsächlichen Reisekosten regelmäßig nicht bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, sondern lediglich bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten eines am Wohnsitz der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten (gegen LG Düsseldorf NJW 2015, 498).

    Soweit der Kläger geltend macht, diese Rechtsprechung sei veraltet, verkennt er, dass eine richtige gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung nicht deshalb veraltet ist, weil das LG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2014 (6 O 455/11, NJW 2015, 498) als Instanzgericht eine anderslautende falsche Entscheidung getroffen hat.

  • BGH, 05.10.2010 - VI ZR 257/08

    Einspruch gegen ein Versäumnisurteil: Einspruchseinlegung durch den

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung lässt allein die Verwendung der "Ich-Form" in einem Rechtsbehelfsschriftsatz eines Rechtsanwalts grundsätzlich keine Zweifel daran aufkommen, dass der Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Prozessbevollmächtigter seiner Partei für diese den Rechtsbehelf einlegen will (BGH, Urteil vom 5. Oktober 2010 - VI ZR 257/08 -, juris).
  • BGH, 13.07.2004 - X ZB 40/03

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Der BGH vertritt seit Langem die Ansicht, dass wenn eine Partei, die im eigenen Gerichtsstand verklagt wird, mit ihrer Vertretung aber einen auswärtigen Rechtsanwalt beauftragt, es sich bei dem dadurch anfallenden Mehraufwand regelmäßig nicht um Kosten handele, die für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig seien (vgl. BGH NJW 2003, 901).
  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 44/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Sitz des Insolvenzverwalters ansässigen

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 174/10

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des vom

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Der BGH hat noch in seinem Beschluss vom 8. März 2012 (vgl. NJW-RR 2012, 698, 699) seine Rechtsprechung bekräftigt und insbesondere ausgeführt:.
  • BGH, 13.12.2007 - IX ZB 112/05

    Erstattung der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Celle, 22.06.2015 - 2 W 150/15
    Diese Erwartung ist berechtigt, denn für eine sachgemäße gerichtliche oder außergerichtliche Beratung und Vertretung ist der Rechtsanwalt zunächst auf die Tatsacheninformation der Partei angewiesen, die in aller Regel in einem persönlichen mündlichen Gespräch erfolgt (BGH, Beschluss vom 16. Oktober 2002 - VIII ZB 30/02, NJW 2003, 898, 900; vom 13. Juli 2004 - X ZB 40/03, NJW 2004, 3187; vom 13. Juni 2006 - IX ZB 44/04, ZIP 2006, 1416 Rn. 4 f; vom 13. Dezember 2007 - IX ZB 112/05, WM 2008, 422 Rn. 7 je mwN).".
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 62/17

    Zur Frage der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines nicht im Bezirk des

    Entsprechend dem Wortlaut der Vorschrift seien Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts deshalb nur erstattungsfähig, wenn dessen Hinzuziehung notwendig gewesen sei (vgl. auch OLG Celle, NJW 2015, 2670; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. November 2015 - 6 W 100/15, juris; OLG Karlsruhe, FamRZ 2017, 1417; Flockenhaus in Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 91 Rn. 18; Fölsch, NZM 2016, 500, 515 f.).

    Soweit der Regelung des § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO ein Schutzgedanke und damit eine Privilegierung der im Gerichtsbezirk tätigen Rechtsanwälte entnommen wird (vgl. OLG Celle NJW 2015, 2670, 2672), widerspricht dies dem mit der Änderung des Lokalisierungsprinzips in § 78 ZPO aF zum Ausdruck gebrachten gesetzgeberischen Willen.

  • BGH, 04.12.2018 - VIII ZB 37/18

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten eines außerhalb des

    aa) Umstritten ist, ob insoweit, wovon das Beschwerdegericht ausgeht, lediglich die fiktiven Reisekosten vom Wohnort beziehungsweise vom Sitz der Partei zum Prozessgericht erstattungsfähig sind (vgl. etwa auch bereits OLG Celle, NJW 2015, 2670, 2671; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. November 2015 - 6 W 100/15, juris Rn. 2; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 15. Aufl., § 91 Rn. 18; Fölsch, NZM 2016, 500, 515 f.) oder die obsiegende Partei die Erstattung derjenigen Reisekosten verlangen kann, die angefallen wären, wenn sie einen am entferntesten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks ansässigen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 23. März 2015 - 25 W 17/15, juris Rn. 2; OLG Schleswig, NJW 2015, 3311 Rn. 10; OLG Köln, DAR 2016, 297, 298; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts").
  • OLG Köln, 25.11.2015 - 17 W 247/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnsitz der Prozesspartei ansässigen

    Im Wege des Umkehrschlusses folgt daraus zugleich, dass Reisekosten stets ohne Notwendigkeitsprüfung in voller Höhe zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt im Bezirk des Prozessgerichts ansässig ist (LG Gera AGS 2014, 251; LG Krefeld JurBüro 2011, 377 = RVGreport 2011, 235; AGS 2014, 424 = JurBüro 2014, 377; LG Limburg AGS 2013, 98; AG Gießen AGS 2014, 544; AG Siegburg AGS 2012, 594; Reck Rpfleger 2012, 419; N. Schneider NJW-Spezial 2011, 603; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Reisekosten b) des Anwalts"; a.A. OLG Celle NJW 2015, 2670).

    Der Senat schließt sich der Ansicht an, dass diese Kosten bis zur Höhe der weitesten Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig sind, in dem der Prozess stattfindet (LG Düsseldorf NJW 2015, 498 = AGS 2015, 7; AG Kiel NJW-RR 2013, 892 = AGS 2014, 8, AG Marbach AGS 2014, 210 = Rpfleger 2014, 289; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, 18. Edition, Stand: 01.09.2015, § 91 Rdn. 168; Prütting/Gehrlein/Schneider, a.a.O.; Schons NJW 2015, 500; Zöller/Herget, a.a.O.; a. A. OLG Celle NJW 2015, 2670).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2017 - 20 WF 58/17

    Kostenfestsetzung in Familiensachen: Erstattungsfähigkeit von Reisekosten des

    Die Frage ist allerdings in Literatur und Rechtsprechung umstritten (wie hier OLG Celle NJW 2015, 2670; OLG Frankfurt JurBüro 2016, 203; Musielak/Voit/Flockenhaus, ZPO, 14. Aufl., § 91 Rn. 18; a. A. OLG Köln MDR 2016, 184; OLG Schleswig NJW 2015, 3311; OLG Frankfurt, Beschl. v. 23.03.2015 - 25 W 17/15, juris; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rn. 13 "Reisekosten des Anwalts"; BeckOK ZPO/Jaspersen/Wache, § 91 Rn. 168).
  • OLG Frankfurt, 19.06.2017 - 6 W 33/17

    Höhe der erstattungsfähigen Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalt

    Entsprechend dem Wortlaut des § 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO sind deshalb Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts nur erstattungsfähig, wenn dessen Hinzuziehung notwendig war (Senat, Beschl. v. 16.11.2015 - 6 W 100/15; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.4.2017 - 20 WF 58/17; OLG Celle, Beschl. v. 22.6.2015 - 2 W 150/15, alle zit. nach juris).
  • OLG Celle, 07.06.2016 - 2 W 108/16

    Höhe der Erstattung der Reisekosten eines nicht im Gerichtsbezirk ansässigen

    2 W 150/15.

    Soweit das Landgericht und die Bezirksrevisorin meinen, der Einzelrichter des Senats habe in der genannten Entscheidung 2 W 150/15 eine gegenteilige Ansicht vertreten, ist das nicht der Fall.

  • OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 6 W 100/15

    Kostenerstattung: Reisekosten des Anwalts "am dritten Ort"

    Soweit einzelne Gerichte (vgl. Landgericht Düsseldorf NJW 2015, 2670 [OLG Celle 22.06.2015 - 2 W 150/15] ; OLG Frankfurt a. M., 25. Zivilsenat, Beschl. v. 23.3.2015 - 25 W 17/15; vorgelegt mit der Beschwerdeschrift, Bl. 66 ff. d.A.) demgegenüber die Auffassung vertreten, in einem solchen Fall seien die Reisekosten zumindest in Höhe der (fiktiven) Kosten für eine Anreise vom am weitesten entfernten Ort innerhalb des Gerichtsbezirks erstattungsfähig, vermag dies aus den vom Oberlandesgericht Celle in der Entscheidung NJW 2015, 386 im Einzelnen dargelegten Gründen nicht zu überzeugen.
  • LG Bonn, 11.12.2015 - 30 O 3/15

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines im Bezirk des Prozessgerichts

    Im Wege des Umkehrschlusses folgt daraus, dass Reisekosten stets ohne Notwendigkeitsprüfung in voller Höhe zu erstatten sind, wenn der Rechtsanwalt im Bezirk des Prozessgerichts ansässig ist (LG Gera AGS 2014, 251; LG Krefeld JurBüro 2011, 377 = RVGreport 2011, 235; AGS 2014, 424 = JurBüro 2014, 377; LG Limburg AGS 2013, 98; AG Gießen AGS 2014, 544; AG Siegburg AGS 2012, 594; Reck Rpfleger 2012, 419; N. Schneider NJW-Spezial 2011, 603; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rdn. 5; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 91 Rdn. 13 "Reisekosten b) des Anwalts"; a.A. OLG Celle NJW 2015, 2670).
  • OLG Celle, 09.03.2018 - 2 W 43/18

    Reisekosten nicht im Gerichtsbezirk niedergelassener Anwalt

    a) Die Frage, ob bei der Einschaltung von Rechtsanwälten, die außerhalb des Gerichtsbezirkes ansässig sind, fiktive Reisekosten bis zur Gerichtsbezirksgrenze erstattungsfähig sind, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beantwortet (verneinend: OLG Celle, Beschluss vom 22. Juni 2015 = NJW 2015, 2670; OLG Frankfurt JurBüro 2016, 203; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2017, Az.: 20 WF 58/17 = FamRZ 2017, 1417; bejahend: u.a. OLG Schleswig NJW 2015, 3311; OLG Köln MDR 2016, 184).

    Der Senat hat im Beschluss vom 22. Juni 2015 (Az.: 2 W 150/15) wie folgt ausgeführt:.

  • OLG Frankfurt, 18.12.2018 - 20 W 46/17

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Aufrechnung im gerichtlichen

    Auch wenn es danach nicht mehr darauf ankommt, ist letztendlich noch darauf hinzuweisen, dass etliche der Erwägungen, die der 5. Familiensenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der in Bezug genommenen Entscheidung vom 30.03.2015 (vgl. NJW 2015, 2672 [OLG Celle 22.06.2015 - 2 W 150/15] , zitiert nach juris) für den dortigen - nicht vergleichbaren - Sachverhalt aufgeführt hat, hier gerade nicht eingreifen, so etwa der fehlende Sachzusammenhang zwischen den Forderungen (vgl. Tz. 93 bei juris) oder die bei Zulassung der Aufrechnung eintretende Gefährdung des vorgesehenen Interessenausgleichs zwischen den Beteiligten (vgl. Tz. 94 bei juris).
  • OLG Zweibrücken, 14.03.2018 - 6 W 89/17

    Reisekosten des auswärtigen Anwalts: Erstattungsanspruch eines Verbandes zur

  • OLG Celle, 08.09.2015 - 2 W 193/15

    Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbständigen Beweisverfahrens auf Gebühren

  • LG Koblenz, 26.01.2018 - 9 Qs 59/17

    Selbständiges Verfassverfahren, Grundgebühr, Terminsgebühr

  • OVG Sachsen, 03.11.2016 - 1 F 12/16

    Erinnerung, ; auswärtiger Rechtsanwalt; Fahrtkosten; Reisekosten

  • AG Frankfurt/Main, 22.08.2017 - 30 C 2295/16
  • AG Schwabach, 04.01.2017 - 9 C 772/15

    Keine Kostenerstattung des Mehraufwands eines auswärtigen Anwalts

  • LG Bamberg, 11.11.2015 - 3 T 127/15

    Kostenfestsetzung von zuvor wegen Verjährung nicht zuerkannter

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