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   OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06   

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https://dejure.org/2007,16201
OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.10.2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. Oktober 2007 - 1 U 24/06 (https://dejure.org/2007,16201)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB; § 847 Abs. 1 BGB
    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    500 000 Euro Schmerzensgeld für schwerst hirngeschädigt geborenes Kind

  • gesr.de PDF

    Schmerzensgeld bei Maximalschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 847 Abs. 1
    Höhe des Schmerzensgeldes bei maximaler Beeinträchtigung der physischen und psychischen Persönlichkeit des durch einen ärztlichen Behandlungsfehler Geschädigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 500
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Denn ist bei der Klageerhebung ein Teil des Schadens schon entstanden, die Entstehung weiteren Schadens aber noch zu erwarten, so ist der Kläger grundsätzlich nicht gehalten, seine Klage in eine Leistungs- und eine Feststellungsklage aufzuspalten (BGH VersR 1991, 788 [BGH 21.02.1991 - III ZR 204/89] unter IV.1. b) m. w. N.).
  • OLG Köln, 20.12.2006 - 5 U 130/01

    Erforderlichkeit und Angemessenheit eines Schmerzensgeldes

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • OLG Hamm, 16.01.2002 - 3 U 156/00

    Schmerzensgeld bei Schwerstbehinderung

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 402/94

    Umfang der Beweiserleichterungen zugunsten des Patienten bei nicht

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • OLG Hamm, 21.05.2003 - 3 U 122/02

    Bemessung der Entschädigung und des Schmerzensgeldes bei schwersten Behinderungen

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    In Ansehung dieser Umstände erscheint es dem Senat angemessen und auch geboten, bei der Bemessung des dem Kläger zuzuerkennenden Schmerzensgeldes den Höchstbetrag zugrunde zu legen, wie er in der neueren Rechtsprechung (OLG Köln, VersR 2007, 219; OLG Hamm VersR 2002, 1163 [OLG Hamm 16.01.2002 - 3 U 156/00] ; 2004, 386) allgemein und zu Recht als angemessen und erforderlich erachtet wird bei schwerstgeschädigten Menschen.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • BGH, 06.07.1999 - VI ZR 290/98

    Beweiserleichterungen im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 22.10.2007 - 1 U 24/06
    Ein Verstoß gegen die Pflicht zur Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde lässt im Wege der Beweiserleichterung für den Patienten auf ein reaktionspflichtiges positives Befundergebnis schließen, wenn ein solches hinreichend wahrscheinlich ist, regelmäßig jedoch nicht auch auf eine Ursächlichkeit der unterlassenen Befundauswertung für einen vom Patienten erlittenen Gesundheitsschaden (BGH NJW 1996, 1589 [BGH 13.02.1996 - VI ZR 402/94] ; 1998, 818; 1999, 3408; 2003, 2827).
  • OLG Oldenburg, 13.11.2019 - 5 U 108/18

    Schadensersatz wegen Falschbehandlung im Zusammenhang mit einer Geburt;

    cc.) Ebenso hat auch das OLG Celle in seiner Entscheidung vom 22.10.2007 (Az. 1 U 24/06 , juris) entschieden.
  • OLG Bamberg, 19.09.2016 - 4 U 38/15

    Haftungsbegründende Kausalität und Schmerzensgeldhöhe bei schwerem

    Die demnach gebotene typologische Einordnung des vorliegenden Sachverhalts drängt sich im Vergleich mit denjenigen Fallgestaltungen, die Gegenstand der im Ersturteil zitierten OLG-Entscheidungen sind (OLG Hamm VersR 2004, 386 Rn. 7, 61ff.; OLG Brandenburg VersR 2004, 199, Rn. 3, 4 und 44; OLG Celle VersR 2009, 500 dort Rn. 56ff.; OLG Zweibrücken MedR 2009, 88 Rn. 51ff.; OLG Jena VersR 2009, 1676, Rn. 6; OLG Koblenz VersR 2010, 1452, dort Rn. 9, 77ff. sowie OLG Stuttgart AHRS 0550/372, Rn. 2, 25 und 29 bei juris), geradezu auf.
  • OLG Bamberg, 17.02.2020 - 4 U 84/19

    Arzthaftung, grober Befunderhebungsfehler, unterlassene Abklärung einer

    Hinreichend wahrscheinlich ist ein Befundergebnis dann, wenn es im Falle der Erhebung mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten gewesen wäre (OLG Celle, Urt. V. 22.10.2007, 1 U 24/06, Rn. 51, 52; Martis/Winkhart, a.a.O., U 57).
  • OLG Frankfurt, 11.06.2015 - 15 U 189/13

    Arzthaftung: Gabe von Oxytocin und unterlassene Wehenaufzeichnung bei Geburt

    In dieser Höhe entspricht das Schmerzensgeld in Fällen schwerster Gesundheitsbeeinträchtigungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (neben den vom Landgericht zitierten Urteilen vgl. auch OLG Celle VersR 2009 - 500 [OLG Celle 22.10.2007 - 1 U 24/06] ; 500.000 EUR; KG GesR 2005, 499 - 500.000 EUR; OLGR Hamm 2002, 234 - 1.000.000 DM ; OLG Hamm, 3 U 122/02 - 500.000 EUR).
  • LG Aachen, 10.01.2018 - 11 O 314/14

    Schadensersatzanspruch und Zahlungsanspruch eines Kindes auf Schmerzensgeld wegen

    Schmerzensgelder von jeweils 500.000 Euro haben auch das OLG Celle (Urteil v. 22.10.2007 - 1 U 24/06, VersR 2009, 500) und das OLG Stuttgart (Urteil vom 09.09.2008 - 1 U 152/07, VersR 2009, 80) schwerst hirngeschädigt geborenen Kindern zuerkannt.
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