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   OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10   

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OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10 (https://dejure.org/2011,4298)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2011 - 3 U 174/10 (https://dejure.org/2011,4298)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 3 U 174/10 (https://dejure.org/2011,4298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Haftung des Steuerberaters: Pflicht zur vorsorglichen Einspruchseinlegung bei zu erwartender Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Falle der Umsatzsteuerpflicht von selbstständigen Familienhelfern; Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 280 Abs. 1 BGB; § 195 BGB; § 199 BGB; § 4 Nr. 14 UStG
    Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des Steuerberaters im Rahmen eines Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Informationspflichten des Steuerberaters bei sich abzeichnender Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beobachtung der Rechtsentwicklung durch Steuerberater

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 11.08.2011)

    Wenn Steuerberater teure Fehler machen

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Beobachtung der Rechtsentwicklung durch Steuerberater

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 27 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Beobachtung der Rechtsentwicklung durch Steuerberater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2011, 524
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 140/07

    Pflichten eines Steuerberaters bei Erklärung von Einkünften aus der Veräußerung

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07 = BGHZ 178, 258 ff., zitiert nach juris Rn. 9; BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130, zitiert nach juris; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435, zitiert nach juris).

    Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O.; BGHZ 178, 258 ff., a. a. O., Rn. 9).

    Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und vereinzelte Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt (und ebenso den Steuerberater) regelmäßig nicht, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die abweichende Meinung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O., BGHZ 178, 258 ff., juris Rn. 9).

    Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21. September 2000, a. a. O., 2435, BGHZ 178, 258 ff., Rn. 9).

    Grundsätzlich wird darauf abzustellen sein, mit welchem Grad an Deutlichkeit (Evidenz) eine neue Rechtsentwicklung in eine bestimmte Richtung weist (BGHZ 178, 258 ff. Rn. 10).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07 = BGHZ 178, 258 ff., zitiert nach juris Rn. 9; BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130, zitiert nach juris; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435, zitiert nach juris).

    Hierbei darf der Berater in der Regel auf deren Fortbestand vertrauen, weil von einer gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung nur in Ausnahmefällen abgewichen zu werden pflegt (BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O.; BGHZ 178, 258 ff., a. a. O., Rn. 9).

    Entgegenstehende Judikatur von Instanzgerichten und vereinzelte Stimmen im Schrifttum verpflichten den Rechtsanwalt (und ebenso den Steuerberater) regelmäßig nicht, bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben die abweichende Meinung zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O., BGHZ 178, 258 ff., juris Rn. 9).

    c) Es ist weiterhin anzunehmen, dass die Klägerin einem solchen Rat gefolgt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. September 1993, a. a. O., juris Rn. 19).

  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Die von dem Beklagten mit Schriftsatz vom 16. Februar 2011 in Bezug genommenen Urteile des Bundesgerichtshofs (IX ZR 26/09) und des Oberlandesgerichts Stuttgart stehen der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen.

    Dann muss ein Berater, der eine Angelegenheit aus diesem Bereich zu bearbeiten hat, auch Spezialzeitschriften in angemessener Zeit durchsehen (BGH, Urteil vom 23. September 2010 - IX ZR 26/09, juris Rn. 17).

  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 173/05

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater wegen

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Zwar hat der Beklagte zutreffend darauf hingewiesen, dass die Verjährungsfrist für einen Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes frühestens mit Zugang des dem Mandanten nachteiligen Steuerbescheids zu laufen beginnt (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. November 2005 - IX ZR 208/04, DStR 2006, 443 f., zitiert nach juris Rn. 8; Versäumnisurteil vom 5. März 2009 - IX ZR 173/05, BFH/NV 2009, 1391 ff., zitiert nach juris Rn. 10 - jeweils m. w. N.).

    Dies galt für alle Schadensfälle in Steuersachen, gleichgültig, ob die Schadensursache dazu führte, dass gegen den Mandanten ein Leistungsbescheid der Finanzbehörde erging oder ein Steuervorteil durch einen Feststellungs- (Grundlagen-)Bescheid versagt wurde (BGH, Versäumnisurteil vom 5. März 2009, a. a. O., Rn. 10).

  • BFH, 18.08.2005 - V R 71/03

    Umsätze einer vom Jugendamt beauftragten Legasthenie-Therapeutin von Umsatzsteuer

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Am 18. August 2005 erging ein - im März 2006 im Bundessteuerblatt und in der Zeitschrift "DStRE" (Deutsches Steuerrecht) veröffentlichtes - Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach dieser seine bisherige Rechtsprechung zur Umsatzsteuerpflicht von eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Berufsgruppen änderte (V R 71/03, BFHE 211, 543 ff.).

    Dem Europäischen Gerichtshof folgend hat der Bundesfinanzhof daher mit dem in Rede stehenden Urteil vom 18. August 2005 (V R 71/03, BFHE 211, 543 ff., BStBl. II 2006, 143 ff.) entschieden, dass Umsätze etwa aus Legasthenie-Behandlungen, die im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII erbracht und gegenüber dem Träger für die betroffene Sozialleistung abgerechnet werden, nach Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchstabe g der Richtlinie 77/388/EWG steuerfrei sind.

  • EuGH, 26.05.2005 - C-498/03

    Kingscrest Associates und Montecello - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Mit Urteil vom 26. Mai 2005 (C-498/03 "Kingscrest Associates Ltd.,.

    Montecello Ltd.", abgedruckt in: IStR 2005, 486 ff.) hat der Europäische Gerichtshof schließlich angenommen, der Begriff "von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtung" in Artikel 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der Sechsten Richtlinie 77/388 schließe eine private Einrichtung mit Gewinnerzielungsabsicht nicht aus.

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Welche konkreten Pflichten daraus abzuleiten sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BGHZ 129, 386, 396; WM 2009, 1376).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schadensersatzanspruch des Mandanten im allgemeinen dann entstanden, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag seine Höhe auch noch nicht beziffert werden können; ferner dann, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob ein Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer, noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist (BGHZ 129, 386, 388; BGH, Urteil vom 5. März 2009, juris Rn. 9 - jeweils m. w. N.).

  • BFH, 24.08.2000 - V R 7/99

    USt; Umsätze einer Familienhelferin

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    aa) Zwar hatte der Bundesfinanzhof noch im Jahr 2000 entschieden, dass Umsätze einer Familienhelferin weder nach § 4 Nr. 14 UStG noch nach § 4 Nr. 21 lit. b UStG steuerfrei seien (Urteil vom 24. August 2000 - V R 7/99, BFH/NV 2001, 651 f.).

    Die Aufgaben der Familienhilfe sind auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in der Familie und eine Verbesserung des Erziehungsverhaltens der Eltern, der Interaktion der Familienmitglieder und auf Förderung der gesamten Rahmenbedingungen gerichtet (BFH Urteil vom 24. August 2000, a. a. O., juris Rn. 19. und 20).

  • BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

    Ersatzansprüche - Kreispachtgeschädigte - Landwirtschaftsbetrieb - Gemeinderat -

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Wegen der richtungsweisenden Bedeutung, die höchstrichterlichen Entscheidungen für die Rechtswirklichkeit zukommt, hat sich der Berater bei der Wahrnehmung seines Mandats grundsätzlich an dieser Rechtsprechung auszurichten (BGH, Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07 = BGHZ 178, 258 ff., zitiert nach juris Rn. 9; BGHZ 145, 256, 263; BGH, Urteil vom 30. September 1993 - IX ZR 211/92, WM 1993, 2129, 2130, zitiert nach juris; Urteil vom 21. September 2000 - IX ZR 127/99, WM 2000, 2431, 2435, zitiert nach juris).

    Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 21. September 2000, a. a. O., 2435, BGHZ 178, 258 ff., Rn. 9).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
    Dies betraf aber die Rechtslage nach § 68 StBerG a. F. Danach hinderte die Unkenntnis des Schadens und damit des Ersatzanspruchs den Verjährungsbeginn nicht (BGHZ 119, 69, 71).
  • BFH, 08.11.2007 - V R 2/06

    Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines

  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 208/04

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen gegen einen Steuerberater

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

  • BFH, 28.02.2002 - V B 31/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Umsätze einer selbständig tätigen Einzelfall- und

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 43/08

    Schadensersatzanspruch eines Gesellschafters gegen einen rechtlichen Berater

  • EuGH, 07.09.1999 - C-216/97

    Gregg

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 6/99

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtslage bei

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 34/04

    Pflicht des Steuerberaters zur Herbeiführung einer verbindlichen Auskunft des

  • OLG Naumburg, 27.08.2015 - 4 U 90/14

    Steuerberaterhaftung: Anhaltspunkte des Steuerberaters in 2006 für eine

    Eine Verpflichtung des Beraters, die Rechtsprechung der Instanzgerichte und das Schrifttum einschließlich der Aufsatzliteratur heranzuziehen, kann ausnahmsweise auch dann bestehen, wenn ein Rechtsgebiet aufgrund eindeutiger Umstände in der Entwicklung begriffen und (neue) höchstrichterliche Rechtsprechung zu erwarten ist (vgl. z. B. B G H , Urteil vom 19.03.2009, IX ZR 214/07; B G H , Urteil vom 6. November 2008 - IX ZR 140/07; B G H , Urteil vom 30. September 1993, Az.: IX ZR 211/92; O L G Celle , Urteil vom 23.02.2011, Az.: 3 U 174/10, jeweils zitiert nach ju r i s ).
  • AG München, 21.02.2013 - 454 C 28439/12

    Muss Mieter Flächenangaben im Mietvertrag überprüfen?

    Das OLG Celle (Urteil vom 23.02.2011- Az. 3 U 174/10) hat formuliert, dass im Rahmen des § 199 BGB die Kenntnis von solchen Umständen erforderlich ist, die es ihm ermöglicht, "eine hinreichend aussichtsreiche - nicht unbedingt risikolose- und daher zumutbare Klage" zu erheben.
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