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   OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12   

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https://dejure.org/2012,22505
OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - 31 Ss 27/12 (https://dejure.org/2012,22505)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • zvr-online.com

    "Widerstand gegen Polizeibeamte ist nicht zwecklos"

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs. 5 StVO; § 113 Abs. 3 S. 1 StGB
    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 35 Abs. 5 StVO bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt; Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB

  • verkehrslexikon.de

    Zur Rechtswidrigkeit einer falschen Belehrung durch Polizeibeamte

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Vorliegens einer falschen Belehrung i.R. einer allgemeinen Verkehrskontrolle nach § 35 Abs. 5 StVO bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt; Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.v. § 113 Abs. 3 S. 1 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung bei falscher Belehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Polizisten geben falschen Kontrollanlass an: Diensthandlung nicht rechtmäßig - Widerstand straflos!

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrskontrolle und die falsche Belehrung bei Verdacht einer Trunkenheitsfahrt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zur Rechtswidrigkeit einer Diensthandlung i.S.d. § 113 StGB bei einer Verkehrskontrolle

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrskontrolle: Polizei muss belehren

Papierfundstellen

  • NZV 2013, 409
  • StV 2013, 25
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 31.03.1953 - 1 StR 670/52

    Fackelzug - § 113 StGB, objektive Bedingung der Strafbarkeit, Irrtum nur nach §

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Kann die Rechtmäßigkeit der Diensthandlung hingegen nicht festgestellt werden, lässt deren Unrechtmäßigkeit die Rechtswidrigkeit entfallen und macht dies die Diensthandlung zum rechtswidrigen Angriff gegen den Betroffenen, gegen den grundsätzlich Notwehr zulässig ist (BGHSt 4, 163 [richtig: BGHSt 4, 161, 163 - d. Red.] ; Fischer, Strafgesetzbuch, 59. Aufl., § 113 Rn. 20).

    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.

  • BGH, 31.01.1984 - 4 StR 350/83

    Bußgeldverfahren - OWi-Themen - Weisungen

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm; BayObLG a.a.O.; Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513).
  • OLG Celle, 08.07.2011 - 31 Ss 28/11
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    13 Zutreffend hat das Landgericht zunächst darauf abgestellt, dass es insoweit nicht auf die materielle Richtigkeit der Diensthandlung, sondern auf deren formelle Rechtmäßigkeit ankommt (BGHSt 4, 164 [richtig: BGHSt 4, 161, 164 - d. Red.] ; 21, 363 [richtig: BGHSt 21, 334, 363 - d. Red.] ; OLG Köln, NStZ 1986, 235; OLG Celle vom 8.7.2011 [31 Ss 28/11]; StV 2011, 678; LK-StGB/Rosenau, § 113, Rn. 35; Fischer, § 113 Rn. 11; SSW-StGB/Fahl, § 113 Rn. 10), also auf das Vorliegen einer gesetzlichen Eingriffsgrundlage, die sachliche und örtliche Zuständigkeit des handelnden Polizeibeamten zum Eingreifen und das Einhalten der wesentlichen Förmlichkeiten.
  • OLG Düsseldorf, 05.06.1996 - 5 Ss 160/96

    Zum Anhaltezeichen eines Polizeibeamten zum Zweck einer Verkehrskontrolle

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Die gegenteilige Auffassung, die ein Eingreifen auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO und eine hierauf gestützte Pflicht zur Herausgabe der Papiere auch bei Vorliegen einer konkreten Verdachtslage für zulässig erachtet (OLG Düsseldorf, NZV 96, 458; Hentschel, NStZ 1984, 271 und Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl., § 36 Rn. 24; Bouska, DAR 1984, 33) vermag nicht zu überzeugen.
  • OLG Hamm, 28.04.1983 - 3 Ss OWi 386/83
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2012 - 31 Ss 27/12
    Für eine allgemeine Verkehrskontrolle auf der Grundlage von § 36 Abs. 5 StVO ist demzufolge kein Raum, wenn das Anhalten eines Verkehrsteilnehmers wegen des konkreten Verdachts einer Verkehrsstraftat oder Verkehrsordnungswidrigkeit erfolgt (BGH NStZ 1984, 270 unter Hinweis auf die Genese der Norm; BayObLG a.a.O.; Burmann/Heß/Janke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 36 Rn. 12; Janiszewski, Anmerkung zu OLG Hamm vom 28.4.1983, NStZ 1983, 513).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 247/16

    "Legendierte Polizeikontrollen" grundsätzlich zulässig

    § 36 Abs. 5 StVO berechtigt nur zu verkehrsbezogenen Maßnahmen, die der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dienen, wie etwa zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustands der Ausrüstung des Fahrzeugs oder dessen Beladung (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23. Juli 2012 - 31 Ss 27/12, StraFo 2012, 419, 420 f.; Müller/Römer, NStZ 2012, 543, 546; Janker/Hühnermann in: Burmann pp., Straßenverkehrsrecht, 24. Aufl., § 36 StVO Rn. 12; König in: Hentschel pp., Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 36 StVO Rn. 24 mwN; differenzierend Nowrousian, Heimliches Vorgehen und aktive Täuschung im Ermittlungsverfahren, 2015, S. 108 f.).
  • OLG Köln, 29.10.2019 - 1 RVs 163/19

    Verurteilung nach § 113 StGB nur bei rechtmäßiger Diensthandlung

    Bei einer solchen Sachlage hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle im Verfahren 31 Ss 27/12 mit Beschluss vom 23.07.2012 u.a. Folgendes ausgeführt:.

    Diese Belehrung wird einhellig als wesentliche Förmlichkeit bei einer auf § 163b Abs. 1 S. 1 StPO gestützten Identifizierungsmaßnahme angesehen, deren Fehlen regelmäßig zur Rechtswidrigkeit der Diensthandlung führt (s. jüngst KG StraFo 2019, 460 ; weiter OLG Hamm NStZ 2013, 62 ; OLG Celle NZV 2013, 409 {410}; OLG Düsseldorf NJW 1991, 580 ; weit. Nachw. bei MüKo- StGB -Bosch a.a.O Rz. 41, Fn, 263).

    Aus der Reichweite der Verordnungsermächtigung folgt daher, dass die allgemeine Verkehrskontrolle allein präventiven Zwecken, namentlich der allgemeinen Vorbeugung zum Schutz der Sicherheit des Straßenverkehrs - etwa der Kontrolle der Fahrtüchtigkeit des Fahrers, des Zustandes von Fahrzeug und Ladung usw. - dient, ohne dass ein augenblickliches Bedürfnis zur Regelung des Straßenverkehrs bzw. zum Erhalten seiner Ordnung und Sicherheit vorliegt (vgl. OLG Celle NZV 2013, 409 [410] = DAR 2012, 644 = StV 2013, 25 ; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132).

    Eine Trennung von repressivem Eingriff und Gefahrenabwehr ist darüber hinaus insbesondere auch deswegen erforderlich, weil der Betroffene grundsätzlich nicht durch die bußgeldbewehrte Pflicht, den Anordnungen der Polizeibeamten Folge zu leisten (vgl. §§ 49 Abs. 3 Ziff. 1 StVO , 75 Ziff. 4 FeV , 48 Ziff. 5 FZV), gezwungen werden soll, an seiner eigenen Überführung mitzuwirken (BGHSt 32, 248 [253]; OLG Celle NZV 2013, 409 [410]; BayObLG NJW 1987, 1094 = VRS 72, 132 ).

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