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   OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18   

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https://dejure.org/2019,21835
OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18 (https://dejure.org/2019,21835)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 (https://dejure.org/2019,21835)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 14 U 180/18 (https://dejure.org/2019,21835)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    §§ 540 Abs. 1, 313a Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses i.S.d. § 93 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses i.S.d. § 93 ZPO

  • rechtsportal.de

    ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1
    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dauer der Prüfungsfrist eines Kfz-Haftpflichtversicherers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mehrwöchige Prüfungsfrist eines Kfz-Haftpflichtversicherers nach Verkehrsunfall angemessen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfälle und Prüffristen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 17.09.1993 - 2 W 26/93

    Haftung; Ermittlungsakten; Amtlich; Versicherer; Schädiger ; Schäden;

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18
    Der Beklagten zu 2) war das Recht zuzugestehen, auch in einfach gelagerten Fällen Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um den genauen Unfallhergang abschätzen zu können sowie die Frage zu klären, in welchem Umfang die Klägerin berechtigte Ansprüche geltend machte [vgl. KG Berlin <22 W 12/09>, Beschluss vom 30. März 2009, Leitsatz und Rn. 7 m. w. N.; OLG Stuttgart <2 W 26/93>, Urteil vom 17. September 1993, 0rientierungssatz; beide zitiert nach juris].
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2007 - 1 W 23/07

    Wer zu früh klagt, trägt die Kosten

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18
    Diese liegt üblicherweise bei vier bis sechs Wochen [OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Rostock, MRD 2001, 935].
  • KG, 30.03.2009 - 22 W 12/09

    Schadenabwicklung - Sechs Wochen Zeit für Versicherer

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2019 - 14 U 180/18
    Der Beklagten zu 2) war das Recht zuzugestehen, auch in einfach gelagerten Fällen Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um den genauen Unfallhergang abschätzen zu können sowie die Frage zu klären, in welchem Umfang die Klägerin berechtigte Ansprüche geltend machte [vgl. KG Berlin <22 W 12/09>, Beschluss vom 30. März 2009, Leitsatz und Rn. 7 m. w. N.; OLG Stuttgart <2 W 26/93>, Urteil vom 17. September 1993, 0rientierungssatz; beide zitiert nach juris].
  • OLG Karlsruhe, 27.09.2019 - 9 W 37/19

    Kostenentscheidung in einer Verkehrsunfallsache: Sofortiges Anerkenntnis des

    (Vgl. zu solchen Fällen beispielsweise OLG München, Versicherungsrecht 1979, 480; LG Ellwangen, Versicherungsrecht 1981, 564; OLG Rostock, MDR 2001, 935; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2008, 114; OLG Köln, NJW-RR 2012, 861; OLG Frankfurt, Versicherungsrecht 2015, 1373; OLG Saarbrücken, Versicherungsrecht 2018, 733; OLG Celle, Urteil vom 23.07.2019 - 14 U 180/18 -, zitiert nach Juris.) Der vorliegende Fall unterscheidet sich von den zitierten Entscheidungen dadurch, dass der Kläger angesichts einer fehlenden Reaktion der Beklagten nicht auf eine zeitnahe Regulierung durch die Beklagte vertrauen konnte.
  • LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23

    Rechenwerk zur Jahresabrechnung

    Zunächst verlangt § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO eine geringfügige Zuvielforderung, wobei sich hierbei eine mathematische Regel, ab wann die Grenze der Geringfügigkeit überschritten ist, nicht aufstellen lässt (vgl. BeckOK ZPO/Jaspersen, 51. Ed. 1.12.2023, ZPO § 92 Rn. 32; MüKoZPO/Schulz Rn. 19; aA BAG BeckRS 2012, 67196; Musielak/Lackmann, 12. Aufl. 2015, Rn. 6a: jeweils Grenzwert von 10 %; diskutiert wird auch ein Grenzwert von 5 % in Anlehnung an die Opfergrenze gem. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB; OLG Celle BeckRS 2019, 15655).
  • OLG Celle, 30.03.2022 - 14 U 143/21

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Unfall zwischen zwei an eine Firma

    So beginnt die Prüffrist mit Kenntnis der Unfallanzeige (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juli 2019 - 14 U 180/18, Rn. 21, juris).
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